Sachverhalt:
Exfrau erhält Zuschlag für das vorherige gemeinsame Haus in der Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft gem. § 180 ZVG. Sie selbst stellt in der Versteigerung den Antrag, dass ein Kredit (40.000 €, Kreditnehmer Exfrau und ich) vom Ersteher zu übernehmen ist. Für mich war das selbstverständlich. Dieser Kredit ist mit einer Grundschuld (50.000 €) gesichert, die nach den Versteigerungsbedingungen als Recht bestehen bleibt. Zitat aus dem Protokoll: „Der Wert des bestehen bleibenden Rechts ist einem etwa abzugebenden Gebot hinzuzurechnen.“
Die Restschuld des Kredites (40.000 €) wurde jeweils von Exfrau und mir in der Versteigerung angemeldet. Im Protokoll heißt es dazu: „Die Beteiligten wurden darauf hingewiesen, dass der Forderungsübergang nur eintritt, wenn die Anmeldung der Gläubigerin angezeigt wird und diese ihn genehmigt.“
Ein halbes Jahr nach der Versteigerung hat Exfrau noch immer nichts unternommen, um den Kredit (40.000 €) alleinschuldnerisch zu übernehmen, obwohl sie von mir dazu aufgefordert wurde. Einen gemeinsame Termin bei der Bank hat sie platzen lassen. Die Bank unternimmt nur etwas, wenn beide Kreditnehmer übereinstimmende Anträge stellen.
Frage:
Welche Möglichkeiten habe ich, Exfrau zur alleinschuldnerischen Übernahme des Kredites zu zwingen ?