Meine Frage nun: Gibt es das bereits auch hier bei uns, oder verbieten das irgendwelche Gesetze (England ist ja immerhin in der EU)? Privatkredite als solche werden ja schon seit Jahr und Tag in den Anzeigen der Printmedien angeboten.
Meine Frage nun: Gibt es das bereits auch hier bei uns, oder
verbieten das irgendwelche Gesetze (England ist ja immerhin in
der EU)? Privatkredite als solche werden ja schon seit Jahr
und Tag in den Anzeigen der Printmedien angeboten.
Meines Wissens gibt es einen solchen Anbieter in Deutschland nicht.
Grundsätzlich ist ein derartiges Geschäft in Deutschland nicht verboten. Privatkredite zu vermitteln ist jedoch ein Geschäft, das von Finandienstleistungsinstituten im Sinne von KGW §1 angeboten werden würde.
Von daher greifen die Genehmigungspflichen des KWG §32.
Privatkredite werden in Kleinanzeigen mehr nachgefragt, als angeboten…
Ich habe meine Bedenken, ob sich dieses Geschäftsmodell wirklich durchsetzen wird…
vielen Dank für Deine Hinweise. Allerdings glaube ich nicht, dass ein Vermittlungsgeschäft stattfindet, wie das bei eBay ja auch nicht der Fall ist. Vielmehr wird eine Plattform vom Veranstalter angeboten, wie das auch auf Wochenmärkten im wirklichen Leben der Fall ist: Die Geschäfte finden zwischen Käufern und Gemüsehändlern statt.
„All lending and borrowing happens in the Zopa markets.
The markets work just like, well, markets. Lenders put their wares on display; in this case, money they are prepared to lend to other people for a certain length of time. And, just like any market, different vendors may have different prices (otherwise known as interest rates). Some may pick lower rates but only want to lend to borrowers who have a very high likelihood of paying it all back. Others may pick higher rates but be prepared to be more flexible, thereby taking a punt on borrowers who might be slightly more likely to default.“
Grundsätzlich ist ein derartiges Geschäft in Deutschland nicht
verboten. Privatkredite zu vermitteln ist jedoch ein Geschäft,
das von Finandienstleistungsinstituten im Sinne von KGW §1
angeboten werden würde.
Von daher greifen die Genehmigungspflichen des KWG §32.
Deine Bedenken kann ich nicht teilen, zumal es ja in den USA bereits ein ähnliches Modell gibt und auch funktioniert:
Und da ja alles, was von den Staaten rüberkommt, zumindest bei der jungen Kundschaft hipp ist, werden wohl die Geldhäuser hierzulande neue Konkurrenz bekommen. IMHO gut so; denn Konkurrenz belebt das Geschäft.
Finanzdienstleistungsunternehmen zu gründen ist ja nicht so schwer, wie eine Bank zu gründen. Die Anforderungen sind viel niedriger. Von daher würde eine Einstufung eines derartigen Angebots als Finanzdienstleistungsunternehmens sicherlich kein Problem darstellen.
Die Herausforderungen liegen auf anderem Gebiet:
Wie erhalte ich ein (für den deutschen Markt relevante) Kreditscoring
Wie gelingt es mir, eine Prüfung der notwendigen Kredit (und ggf. Sicherheiten-) unterlagen zu organisieren
Wie organisiere ich die Abwicklung notleidender Kredite
Wenn ich all dieses erledigt habe, dürfte ich Kosten an der Backe haben, die ähnlich hoch sind wie die der Banken.
Und dann stellt sich wie bei jedem neuen Unternehmen die Frage: Wie komme ich an ausreichend Kunden (bonitätsstarke Kreditnehmer und vor allem Geldgeber)