Privatdarlehen - zweitrangig? Verzinsung? Euribor?
Hallo,
ich möchte meine Wohnung verkaufen und dem Käufer ein kleines
Darlehen geben.
Anmerkung: Warum um Himmels Willen? Aber o.k. Wenn Sie das wirklich wollen, gut.
Nun wäre ich sehr dankbar für Hinweise, wie hier am besten
vorzugehen ist.
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Ich denke dabei an ein „zweitrangiges“ Darlehen.
Wäre das anzuraten oder sollte man besser einen Privatvertrag
machen?
Anmerkung:
Wenn es ums Geld geht, ist Sicherheit vorrangig.
Wenn der Käufer den Kaufpreis nicht komplett bezahlt und ein Darlehen vom Verkäufer will, dann empfehle ich absolut, eine erstrangige Grundschuldsicherheit bzw. Restkaufgeld-Hypothek zu Ihren Gunsten eintragen zu lassen.
Wenn Sie ins Ungewisse schauen wollen, dann machen Sie einen Privat-Darlehensvertrag.
Was wären Vor - und Nachteile?
Anmerkung: Ich habe als Kreditfachmann im Recovery-Bereich 200 Zwangsversteigerungstermine für meinen Arbeitgeber hinter mir (auch als Terminsvertreter bei Gericht).Daher weiß ich auch wovon ich spreche.
An zweiter Rangstelle im Grundbuch (je nach Höhe des
Käuferdarlehens seiner Bank an erster Rangstelle im Grundbuch)hängen Sie meistens im Rächerkammerl bzw. im Kamin mit Ihrer „Sicherheit“. Machen Sie das bitte nicht. Bei der Grundschuldurkunde, die Sie sich als Sicherheit geben lassen, lassen Sie auch ein sogenanntes abstraktes Schuldanerkenntnis einbauen, dann haben Sie zwei Vollstreckungstitel. Einen dinglichen zum zwangversteigern, wenn der Käufer nicht mehr zahlt. Den zweiten als persönlichen Vollstr.Titel. Mit dem können Sie Sachen und Rechte etc. pfänden (Gehalt, Lebensversicherungen, Hausratpfändung usw.).
Beim Privatvertrag haben Sie im Grunde keine Sicherheiten. Da müssten Sie erst vor Gericht klagen und das kostet!! Wenn der Käufer seine Immobilie schon wieder verkauft und sonst nichts mehr zu pfänden hat, müssten Sie, wenn Sie nach vielen Wochen einen persönlichen Vollstreckungstitel bei Gericht erwirkt haben, trotzdem Ihre Forderung in den Wind schreiben.
Das sind schon feine (große) Unterschiede.
Lassen Sie sich die nachfolgende Weisheit (auch wenn der Käufer eine sehr vertraute Person sein mag)gut durch den Kopf gehen:
„Was auch immer Du tust, tue es klug und bedanke das Ende!“.
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Wie könnte man die Frage der Verzinsung regeln. (Es soll
deutlich günstiger werden, als herkömmliche Bankkredite.)
Wäre da der sogenannte Euribor eine Richtlinie ?
Oder gibt es noch andere Maßstäbe zum Objektivieren der Höhe
der Verzinsung ?
Ist es besser, den gängigen Markzins zu nehmen und ihn
herabzusetzen?
Anmerkung:
Der Euribor ist durchaus tauglich. Übersichtlicher ist, wenn Sie schon einen Zinsbonus gewähren, der derzeitige Immobiliendarlehenszins, zwischen 3 und 5%.
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Ist es sinnvoll, den Kaufpreis im notariellen Kaufvertrag um
den gewährten Privatkredit zu reduzieren?
Oder sollte de KaufPreis diesen Kreditbetrag mit beinhalten
und lediglich die Rückzahlung des Kredits geregelt werden ?
Anmerkung: Auf keinen Fall den Kaufpreis im not.Vertr. reduzieren!!!
Als Kaufpreis erscheint im not.Vertrag der echte Marktpreis der Liegenschaft.
Lassen Sie sich gleich im not. Kaufvertrag eine
„Restkaufgeld-Hypothek, zusätzlich ein abstraktes Schuldanerkenntnis“ bestellen. Am besten auch die Darlehensmodalitäten (Zins, Tilgung usw.).
Der Notar wird Sie detailliert aufklären können.
Ich empfehle Ihnen, lassen Sie sich mal von Ihrer Hausbank mal ein leeres Immobiliendarlehensvertrags-Formular geben und lesen Sie es. Dann werden Sie klarer blicken. Notfalls gehen Sie in die Buchhandlung und bestellen sich DARLEHENSVERTRÄGE für die verschiedensten Zwecke oder ein Buch darüber.
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Wie müsste man vertraglich die Rückzahlung definieren, wenn
ich einräumen möchte, dass diese nach den jeweiligen
Möglichkeiten der Käufers erfolgt (das habe ich zwar gesagt,
aber später ist mir aufgefallen, dass dies ja konkretisiert
werden müsste).
Anmerkung:
Zins muß immer laufend, z.B. monatlich, aus der jeweiligen Restschuld, bezahlt werden.
Die Tilgung können Sie variieren, wie Sie wollen.
Z.B. mtl. 250,00 Euro, jedoch mindestens pro Jahr
5.000,00 Euro oder so ähnlich, wie Sie wollen.
Es sollte aber klar definiert werden, wann welche Fixraten zu zahlen sind, und wann (spätestens) der Rest pro Jahr usw.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Grüsse
Bracco