Kreditkarte

Hallo,

mir wurde bei einer Bezahlung mit Kreditkarte statt des Rechnungsbetrages von 370€ nur ein Betrag von 3,70€ von der Kreditkartengesellschaft abgebucht.
Nach ca. 4 Monaten hat sich jetzt der Lieferant direkt bei mir gemeldet und den Restbetrag angefordert.
In den Vertragsbedingungen für die Kreditkarte steht das ohne Erhebung von Einwendungen, innerhalb von 4 Wochen, die Rechnung als anerkannt gilt.
Gilt dies auch für den Fall das mir ein zu geringerer Betrag in Rechnung gestellt wurde?
Muß somit die Kreditkartengesellschaft für den Restbetrag aufkommen?

Für Eure Antworten vielen Dank im voraus.

MfG

Udo

Hallo Udo,

das gilt für die Annerkennung der Kartenabrechnung durch die Kreditkartengesellschaft.
Das hat nichts mit der Forderung deines Lieferanten zu tun, die er berechtigterweise fordert und auch Anspruch darauf hat.

Gruß Ivo

Hallo,

Muß somit die Kreditkartengesellschaft für den Restbetrag
aufkommen?

Nein, siehe vorherige Antwort.

Und selbst wenn das so wäre und man würde es mit rechtlichen Mitteln durchsetzen, könnte es gut sein, dass für den Rest Deines Lebens Deine künftigen Kreditkartenanträge ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden (es ist ja niemand verpflichtet, Dir eine Kreditkarte auszustellen).

Es gibt da sogenannte „Blacklists“, da landen neben bekannten Betrügern auch Leute, die solche Nummern durchziehen.

Grüße
Sebastian