Kreditkarte - Haftung

Hallo,

Haftung für Schäden aus missbräuchlichen Verfügungen
„Sobald der Verlust oder Missbrauch der Kreditkarte (Kk)unverzüglich gemeldet worden ist, hat der Karteninhaber für weitere missbräuchliche Verfügungen, die mit der Kk nach diesem Zeitpunkt getätigt werden, nicht mehr einzustehen. Für Schäden, die durch missbräuchliche Verfügungen vor Eingang der Verlustmeldung entstehen, beschränkt sich die Haftung des Karteninhabers auf einen Höchstbetrag von EUR 50,- je Kreditkarte.“

Heißt das jetzt, Geld (mit Überziehungsrahmen) das bis zum Zeitpunkt der Meldung* abgehoben wurde, ist alles weg? Wird einem das dann wieder gutgeschrieben und „nur“ ein Höchstbetrag von EUR 50,- je Kreditkarte berechnet?

vorab Danke für Antworten,
Kiwi

… bis zur Meldung*
angenommen, man hätte im Ausland einen Unfall/ Krahausaufenthalt und der Verlust/ Missbrauch einer Kreditkarte würde nicht bemerkt bzw. deswegen nicht unverzüglich gemeldet.

Hallo,

Haftung für Schäden aus missbräuchlichen Verfügungen
„Sobald der Verlust oder Missbrauch der Kreditkarte
(Kk)unverzüglich gemeldet worden ist, hat der Karteninhaber
für weitere missbräuchliche Verfügungen, die mit der Kk nach
diesem Zeitpunkt getätigt werden, nicht mehr einzustehen. Für
Schäden, die durch missbräuchliche Verfügungen vor Eingang der
Verlustmeldung entstehen, beschränkt sich die Haftung des
Karteninhabers auf einen Höchstbetrag von EUR 50,- je
Kreditkarte.“

Heißt das jetzt, Geld (mit Überziehungsrahmen) das bis zum
Zeitpunkt der Meldung* abgehoben wurde, ist alles weg? Wird
einem das dann wieder gutgeschrieben und „nur“ ein
Höchstbetrag von EUR 50,- je Kreditkarte berechnet?

Hallo,
Geld abheben geht doch nur mit der Geheimnummer. Für abgehobenes Geld vor der Sperrung wird davon ausgegangen, dass ein Verschulden deinerseits vorliegt (z.B. Geheimnr in der Geldbörse).
Nach dem Zeitpunkt der Sperrung ist die Bank dafür verantwortlich. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Anrufs. Es dauert teilweise etliche Zeit (Stunden,Tage), bis die Sperrung auch am letzten Automaten angekommen ist. Dafür musst du nicht gerade stehen.

Was mit der Karte gekauft wurde, verlangt deine Original-Unterschrift. Und das muss der Kaufmann mit aller gebotenen Sorgfalt prüfen.
Gruß
Karl

vorab Danke für Antworten,
Kiwi

… bis zur Meldung*
angenommen, man hätte im Ausland einen Unfall/
Krahausaufenthalt und der Verlust/ Missbrauch einer
Kreditkarte würde nicht bemerkt bzw. deswegen nicht
unverzüglich gemeldet.

Das ist dein persönliches Pech, für diese Verspätung kannst du die Bank nicht verantwortlich machen.

Hallo Karl,
und danke für die ausführliche Erklärung! Ich hatte bisher noch keine Kreditkarte, deshalb meine Fragen.

Geld abheben geht doch nur mit der Geheimnummer. Für
abgehobenes Geld vor der Sperrung wird davon ausgegangen, dass
ein Verschulden deinerseits vorliegt (z.B. Geheimnr in der
Geldbörse).

Ich würde auch dann für Abhebungen gradestehen müssen, wenn an so einem Geldautomaten z.B. ein Kartenkopierer (oder so ähnlich) worder wär und ich hätte nicht gemerkt!?

LG
Kiwi :smile:)

Unfall/Krahausaufenthalt und der Verlust/ Missbrauch
einer Kreditkarte würde nicht bemerkt …

Das ist dein persönliches Pech, für diese Verspätung kannst du
die Bank nicht verantwortlich machen.

is ja bl**

Nach dem Zeitpunkt der Sperrung ist die Bank dafür
verantwortlich. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Anrufs. Es
dauert teilweise etliche Zeit (Stunden,Tage), bis die Sperrung
auch am letzten Automaten angekommen ist. Dafür musst du nicht
gerade stehen.

Aehm, das stimmt so nicht. GAAs sind immer online und fragen somit immer online den Status einer KREDITkarte ab. Sobald die Sperre bei kartenausgebenden (!) Institut gemeldet ist, ist die Karte auch WELTWEIT gesperrt.

Kris.

Hi Kiwi,

Ich würde auch dann für Abhebungen gradestehen müssen, wenn
an so einem Geldautomaten z.B. ein Kartenkopierer (oder so
ähnlich) worder wär und ich hätte nicht gemerkt!?

Sofern es nachzuweisen ist, dass deine Karte kopiert wurde (zB Karteneinsatz zum gleichen Zeitpunkt an unterschiedlichen Orten), haftet die Bank. Es sei denn, man kann dir Kreditkartenmissbrauch nachweisen - mit anderen Worten: du selbst hast deine Karte kopiert und den Counterfeit jemand anderes zur Verfuegung gestellt.

Gruss,

Kris.

Nach dem Zeitpunkt der Sperrung ist die Bank dafür
verantwortlich. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Anrufs. Es
dauert teilweise etliche Zeit (Stunden,Tage), bis die Sperrung
auch am letzten Automaten angekommen ist. Dafür musst du nicht
gerade stehen.

Aehm, das stimmt so nicht. GAAs sind immer online und fragen
somit immer online den Status einer KREDITkarte ab. Sobald die
Sperre bei kartenausgebenden (!) Institut gemeldet ist, ist
die Karte auch WELTWEIT gesperrt.

Hallo,
aus einem eigenen Schadensfall weiss ich definitiv, dass das mit dem online nicht weltweit gilt. Nach Meldung in Deutschland kann es bis zu 15 Minuten dauern, bis das auch der letzte Automat in Deutschland über seine Server mitbekommt.
Aus Kostengründen fragen die meisten Automaten im Ausland nicht online in Deutschland ab, sondern nur lokal die übermittelten gesperrten Nummern. Die Übermittlung letzterer ins Ausland dauert durchaus einen ganzen Tag, evtl sogar länger.
Gruß
Karl

Kris.