Huhu Isa,
grundsätzlich kannst du auch bei einer Kreditkarten-Abbuchung diese beanstanden, wenn diese „falsch“ ist.
Aber in Verbindung mit dem online-shopping glaube ich, dass du Möglichkeiten suchst, dein Geld wieder oder einfach zurück zu bekommen, wenn etwas mit der Ware nicht stimmt.
Daher folgendes:
Pay-Pal garantiert Käuferschutz (auf einzelne Klauseln will ich hier nicht eingehen) : z.B. du kaufst bei ebay, kommst aber nicht an deine bestellte Ware. Du beschwerst dich bei paypal und bekommst nach Klärung der Sachlage dein Geld von paypal zurück.
Bei der Rücklastschrift gehst du zur Bank, gibst die Lastschrift „wegen Widerspruch“ zurück. Dein Geld ist sofort wieder auf dem Konto, der Händler bekommts wieder abgebucht einschließlich der Bankgebühren.
„Technisch“ ruckizucki, RECHTLICH folgt hinterher und kann event. teuer werden (die Lastschrift ist nicht an die „Ware“ gebunden, man widerspricht bei der Bank nur der Abbuchung, also man erklärt der Bank, dass der Einzug des Geldbetrages als solches nicht gerechtfertigt ist; Grund könnte sein, dass du keine Genehmigung zum Lastschrifteinzug gegeben hast oder der Betrag falsch ist. Selbst dann, wenn du einfach „nicht einverstanden“ bist, ABER: aus dem Kaufvertrag ergeben sich allerdings andere „Rechte“ für dich und den Händler, z.B. Ersatzlieferung, Nachlieferung, Mängelbeseitigung, Reparatur, Rücktritt vom Vertrag und Rückgabe des vereinbarten Kaufpreises, etc. Da kommt auch schnell mal postwendend ne Rechnung mit Bearbeitungsaufpreis und der Bankgebühren für die Rückgabe, die der Händler bezahlt hat).
Bei der Kreditkarte ist es rechtlich ähnlich, also einer „falschen“ Belastung deines Kreditkartenkontos kannst du widersprechen (zu Fristen kann ich keine Angaben machen). Außer die Kreditkarte bietet dir für bestimmte Händler einen Käuferschutz wie etwa paypal.
Mit unzuverlässigen Händlern hat man also immer Ärger, entweder vorher oder nachher
die Wahl des Online-Shops hat wohl mehr Gewicht als die Wahl der Zahlungsart *g
Gruß,
AnneB.