Kreditkarte - unberechtigte Abbuchung

Hallo zusammen,
Folgende Problemstellung:
auf einer Kreditkartenabrechnung taucht eine Nachbelastung einer Autovermietung aus dem Ausland auf, bei der ein Wagen gemietet wurde und ordnungsgemäß ohne Beschädigungen wieder abgegeben wurde. Die Nachbelastung wurde 6 Wochen später vorgenommen und beträgt knapp 900 EUR (!).
Nun stellt sich das Kreditkarteninstitut quer, will die Zahlung nicht stornieren. Offensichtlich will hier die Autovermietung nachträglich abzocken und das Kreditkarteninstitut unterstützt das auch noch. Zusätzlich ist zu bezweifleln, daß an dem Wagen irgendwas repariert wurde. Wie kann man so eine Stornierung erfolgreich durchziehen? Ein Rechtsstreit über unsere Grenzen hinaus macht ja wenig Sinn.
Ist das Kreditkarteninstitut verpflichtet, den Beleg zu präsentieren, aus dem die Kosten und Berechtigung hervorgehen, daß abgebucht werden darf?
Danke für Eure Inputs!
Grüße,
peter

Moinsen, Du Geschädigter,

erstmal vorab: Was in Deinen KK-Anbieter gefahren ist, weiß ich nicht, aber das ist doch grad der Vorteil von KK, dass man ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen kann.

Lies dazu auch hier den letzten Absatz:
http://www.environmental-studies.de/Info/Kreditkarte…

und hier den ganzen Artikel:
http://www.environmental-studies.de/Info/Kreditkarte…

Gruß,

Markus

Hallo,

Folgende Problemstellung:
auf einer Kreditkartenabrechnung taucht eine Nachbelastung
einer Autovermietung aus dem Ausland auf, bei der ein Wagen
gemietet wurde und ordnungsgemäß ohne Beschädigungen wieder
abgegeben wurde. Die Nachbelastung wurde 6 Wochen später
vorgenommen und beträgt knapp 900 EUR (!).
Nun stellt sich das Kreditkarteninstitut quer, will die
Zahlung nicht stornieren. Offensichtlich will hier die
Autovermietung nachträglich abzocken und das
Kreditkarteninstitut unterstützt das auch noch.

hier gibt es zwei Rechtsverhältnisse: Ein mietvertragliches zwischen Automieter (der zufälligerweise auch Kreditkarteninhaber ist) und Autovermietung sowie einen Vertrag zwischen Kreditkarteninhaber und Kreditkartengesellschaft oder meinetwegen auch Bank.

Der Vertrag zwischen Karteninhaber und Institut sieht vor, daß Du die Karte benutzen darfst und Dir die Rechnungsbeträge später in Rechnung gestellt werden. Hierbei hat das abwickelnde Institut darauf zu achten, daß die eingereichten Belastungen der Sache nach ordnungsgemäß sind.

Und genau das ist der Knackpunkt: Kommt der Autovermieter dem Datensatz an und die Karte ist nicht gesperrt, ist das Thema für das kartenausgebende Institut zunächst erledigt und es wird gebucht.

Legst Du nun Widerspruch gegen eine Buchung ein, wird ein zweiter, genauerer Blick auf die Transaktion geworfen. Kann der Vermieter
einen Ritsch-Ratsch-Beleg mit Deiner Unterschrift vorweisen oder verfügt er über eine Autorisierungsnummer nebst unterschriebenem Beleg (und ich nehme an, daß er eines von beiden hat, denn sonst wäre die Kautionsgeschichte für den Vermieter völlig sinnlos), ist die Sache formal in Ordnung und das kartenausgebende Institut hat seine Arbeit getan.

Um die rechtlichen Verhältnisse zwischen Dir und dem Vermieter wird man sich nicht kümmern (können), denn man kann weder beurteilen, ob die Kiste bei Rückgabe schrottreif war oder ob Du die Sitzbezüge hast mitgehen lassen. Dein Ansprechpartner ist nun der Autovermieter.

Ein guter Grund übrigens, um sich die unterschriebenen Belege nach Rückgabe des Fahrzeugs aushändigen zu lassen.

Soweit zu meinem Verständnis des Vorgangs. Sollte ich bei der Interpretation der Ausgangslage etwas mißverstanden haben, bitte ich um Aufklärung.

Gruß,
Christian

Hallo Peter,

mir erscheinen Deine Fragen in Mehrzahl,

Folgende Problemstellung:

auf einer Kreditkartenabrechnung taucht eine
Nachbelastung einer Autovermietung aus dem
Ausland auf, bei der ein Wagen gemietet wurde
und ordnungsgemäß ohne Beschädigungen wieder
abgegeben wurde.

Damit ist meiner Meinung der Vertrag „Automietung auf Kreditkarte“ abgeschlossen.

Die Nachbelastung wurde 6 Wochen später
vorgenommen und beträgt knapp 900 EUR (!).

Hast Du an den Leihwagenvermieter geschrieben und dagegen protestiert? Was hat man Dir geantwortet?
Ich hatte einmal ein ähnliches Problem, mit nachträglicher Benzinrechnung und das Leihwagenunternehmen hat die Belastung zurückgezogen.

Nun stellt sich das Kreditkarteninstitut quer,
will die Zahlung nicht stornieren.

Solage Du nicht im Klaren mit dem Leihwagenvermieter gekommen bist, kommt das Kreditkarteninstitut nicht ins Gespräch!

Offensichtlich will hier die Autovermietung
nachträglich abzocken und das Kreditkarteninstitut
unterstützt das auch noch. Zusätzlich ist zu
bezweifleln, daß an dem Wagen irgendwas repariert
wurde. Wie kann man so eine Stornierung erfolgreich
durchziehen? Ein Rechtsstreit über unsere Grenzen
hinaus macht ja wenig Sinn.

Das ist Deine Vermutung, aber nicht Dein Wissen.

Ist das Kreditkarteninstitut verpflichtet, den
Beleg zu präsentieren, aus dem die Kosten und
Berechtigung hervorgehen, daß abgebucht werden
darf? Danke für Eure Inputs!

Meiner Meinung hast Du nur einen Gesprächspartner, den Autovermieter, von dem Du das Auto gemietet hast. Das von Dir gewählte Finanzierungsinstitut hat nichts mit der Sache zu tun, als Dein Geld herauszurücken, auf Forderungen von Deinen Vertragspartnern, dem Du Dein Geld für Leistungen zugesichert hast.

Grüße, Rudolf

Ich danke allen für die Inputs. Mal schauen, ob ich etwas beim Autovermieter „reißen kann“…