Kann mir irgendetwas passieren, also hafte ich, oder gilt es als Fahrlässig, wenn ich meine Kreditkartendaten als Sicherung einer Aparteentbuchung angegeben habe und diese dann missbräuchlich benutzt wurde? Ich wurde schlichtweg betrogen und dieses Apartement gibt es gar nicht.
Kann mir irgendetwas passieren, also hafte ich, oder
gilt es
als Fahrlässig, wenn ich meine Kreditkartendaten als
Sicherung
einer Aparteentbuchung angegeben habe und diese dann
missbräuchlich benutzt wurde? Ich wurde schlichtweg
betrogen
und dieses Apartement gibt es gar nicht.
Würde mich über Antworten freuen.
Vielen Dank im voraus.
Gruß
Maik
Hallo Maik,
grundsätzlich haftet man bei der Kreditkarte nicht,
wenn man eine Transaktion nicht veranlasst hat. Im
stationären Einsatz ist der Beweis der Kartenabdruck
(auch elektronisch) und die Unterschrift, ggf. die PIN
statt der Unterschrift. Im internet gilt eine
Transansaktion als autorisiert, wenn neben der
Kartennummer und dem Gültigkeitsdatum die Prüfziffer
vom Unterschriftsfeld der Karte und/oder die PIN
angegeben wurde.
Wenn man der Meinung ist, dass die Transaktion
betrügerisch durchgeführt wurde, muss man das der
Karten ausgebenden Bank mitteilen. Die lässt sich dann
die entsprechenden Belege vorlegen. Wenn diese nicht da
sind, wie zum Beispiel bei einem Betrugsumsatz, bekommt
man sein Geld zurück. Die Qualität der Karten
ausgebenden Bank sieht man daran, wie schnell das geht.
Bei dem genannten Beispiel kann es sein, dass der
Empfänger des Geldes die Daten alle hat. Dann muss man
als Karteninhaber seiner Bank mitteilen, dass die
Leistung nicht erbracht wurde. Nun muss der Empfänger
des Geldes nachweisen, dass er die Leistung erbracht
hat. Wenn man z.B. das Appartement nicht gefunden hat,
wird die No Show Gebühr fällig.
Das hat mit Fahrlässigkeit nichts zu tun. Die Bank muss
die Nachweiskette in jedem Fall überprüfen.
bei der kartenausgebenden Bank sofort der Transaktion widersprechen. Kann allerdings sein, dass es dann zwischen Ihnen und dem Apartmenteigt. hin- und hergeht und Dokumente zum Abschluß der Buchung von Ihnen bzw. der anderen Partei verlangt werden. Es kann durchaus dann sein, dass es sich herausstellt, dass die Abbuchung gerechtfertigt ist, da das Apartment nicht vermietet werden konnte… Nichtsdestotrotz ist es wichtig, der Abbuchung zu widersprechen und dann kann die Zeit (Fristen) auch helfen, falls die andere Partei die Nachweise nicht erbringt.
Leider kann das immer wieder passieren, dass im Internet oder auch bei Zahlungen in Restaurants Kreditkarten-Daten missbräuchlich kopiert und eine Kopie der Karte erstellt wird.
Üblicherweise sind Sie versichert und Mastercard, VISA oder auch andere Kreditkarten-Gesellschaften erstatten Ihnen den „gestohlenen“ Betrag abzügl. eines etwaigen Selbstbehalts innerhalb von einer bis vier Wochen.
Durch das Hinterlegen der Kreditkartendaten kann man keine Fahrlässigkeit nachweisen, da dies vor allem in der Hotelbranche üblich ist. Wichtig ist allerdings, dass Sie den Schaden sofort nach Kenntnisnahme der Betrugstransaktionen Ihrer Kreditkartengesellschaft melden.
Für Zahlungen im Internet empfiehlt sich daher die Nutzung von virtuellen Kreditkarten. Diese Karten bestehen nur aus den zum Telefon- oder Onlinekauf notwendigen Kartendaten. Innerhalb des Internets funktioniert sie wie eine normale Kreditkarte, da hier, im Gegensatz zu einem Einkauf in einem Geschäft, die Kreditkarte nicht physisch vorhanden sein muss. Die Kartendaten einer virtuellen Kreditkarte bestehen aus Kreditkartennummer, Gültigkeit, Karteninhabername und CVC/CVV (Sicherheitsprüfnummer). Eine solche Karte finden Sie z. B. unter www.neteller.com. Für jeden Einkauf im Netz wird eine neue, einmalige virtuelle Karte erstellt.
Alternativ können Sie auch eine Prepaidkarte (Guthabenkarte) wählen. Solche finden Sie z. B. unter http://www.superinfo24.de/prepaid-kreditkarten-ohne-…. Der Vorteil hier ist, dass man maximal das Guthaben verlieren kann, dies wird aber bei Kreditkartenbetrug auch ersetzt.
es gilt als üblich, dass man bei Reservierung von Hotel, etc…Kreditkartendaten angibt. Reiche bitte schnellstmöglichst eine Zahlungsreklamation bei deinem Kreditkartenanbieter ein. Nach Erhalt deiner Kreditkartenabrechnung hast du ca. 60 Tage Zeit diese Reklamation einzureichen.
vielen herzlichen Dank für die auführliche Antwort. Ich bin wirklich ziemlich geschickten Betrügern auf den Leim gegangen. Ich war sogar so blöde, muss ich einfach mal selbst so sagen, dass ich die Kreditkarte eingescannt und per PDF Datei verschickt habe. Kann das noch zu meinem Verhängnis werden?
Allerdings kann ich ja nachweisen, dass ich zwangsläufig in einem anderen Hotel dann gewohnt habe. Da habe ich natürlich auch eine Rechnung. Und weiterhin kam kein weiterer Kontakt zu stande. Also selbst wenn es so gewesen wäre, dass ich das Apartement nicht gefunden habe, kann man mir nicht vorwerfen, dass ich nicht alles versucht habe, es zu finden. Ich habe mehrmals eine Kontaktnummer angerufen, die mir gegeben wurde. Habe Mails an den vermeintlichen Besitzer geschickt und es ist nichts mehr passiert. Also kein Kontakt kam zustande und der „Vermieter“ hat sich auch nier wieder gemeldet. Er hat im übrigen auch meine Telefonnummer und hätte mich ja auch kontaktieren können. Aber das passierte ja auch nicht und hätte ja spätestens passieren müssen, nachdem die vereinbarte Abholung am Flughafen nicht stattgefunden hat. Ich denke mal schon, die Fakten sprechen für mich oder?
Vielen Dank schon mal für eine nochmalige Rückmeldung.
vielen herzlichen Dank für die auführliche Antwort.
Ich bin
wirklich ziemlich geschickten Betrügern auf den Leim
gegangen.
Ich war sogar so blöde, muss ich einfach mal selbst so
sagen,
dass ich die Kreditkarte eingescannt und per PDF Datei
verschickt habe. Kann das noch zu meinem Verhängnis
werden?
Allerdings kann ich ja nachweisen, dass ich
zwangsläufig in
einem anderen Hotel dann gewohnt habe. Da habe ich
natürlich
auch eine Rechnung. Und weiterhin kam kein weiterer
Kontakt zu
stande. Also selbst wenn es so gewesen wäre, dass ich
das
Apartement nicht gefunden habe, kann man mir nicht
vorwerfen,
dass ich nicht alles versucht habe, es zu finden. Ich
habe
mehrmals eine Kontaktnummer angerufen, die mir gegeben
wurde.
Habe Mails an den vermeintlichen Besitzer geschickt
und es ist
nichts mehr passiert. Also kein Kontakt kam zustande
und der
„Vermieter“ hat sich auch nier wieder gemeldet. Er hat
im
übrigen auch meine Telefonnummer und hätte mich ja
auch
kontaktieren können. Aber das passierte ja auch nicht
und
hätte ja spätestens passieren müssen, nachdem die
vereinbarte
Abholung am Flughafen nicht stattgefunden hat. Ich
denke mal
schon, die Fakten sprechen für mich oder?
Vielen Dank schon mal für eine nochmalige Rückmeldung.
Maik
Hallo Maik,
Du musst Dich auf jeden Fall an die Karten ausgebende
Bank wenden und verlangen, dass der fragliche Betrag
storniert wird. Sag denen nichts von dem, was Du alles
gemacht hast von wegen einscannen und so. Das ist nicht
relevant. Sag einfach hat, dass der Vermieter seine
Leistung nicht erbracht hat und Du deshalb Dein Geld
zurück willst. Du hättest am Flughafen abgeholt werden
sollen. Das ist nicht passiert. Du hast das Appartement
nicht gefunden und deshalb woanders gewohnt. Du hättest
Zweifel, ob es das Appartement überhaupt gibt.
Jetzt muss der Vermieter nachweisen, dass er die
Leistung doch erbracht. Je nachdem, was der schreibt,
kannst Du ja dann reagieren.
Es istso, dass in du in dem genannten Fall den guten Glauben hattest, dass der Zahlungsempfänger ein seriöser Mensch ist, so dass du deine Kreditkartendaten gegeben hast und damit gegenüber der Kreditkartengesellschaft die Einlösung der Zahlung genehmigt hast. D.h. der Kartenausgeber wird wahrscheinlich sagen: „du hast unterschrieben, dein Pech“.
Trotzdem würde ich natürlich eine Rückbuchung versuchen zu erreichen. Als Rückgabegrund ist alles was nach einer freiwilligen Herausgabe der Kreditkartendaten aussieht hinderlich. Vielleicht betrügerische Erlangung der Kreditkartendaten.
Zur Frage der Fahrlässigkeit: jedem sollte klar sein, dass die Kreditkartendaten grundsätzlich zur Zahlung herausgegeben werden. Man muss also Vertrauen in die gegenseite haben.
Ansonsten hilft wohl nur der Klageweg.
Liebe/-r Experte/-in,
Kann mir irgendetwas passieren, also hafte ich, oder gilt es
als Fahrlässig, wenn ich meine Kreditkartendaten als Sicherung
einer Aparteentbuchung angegeben habe und diese dann
missbräuchlich benutzt wurde? Ich wurde schlichtweg betrogen
und dieses Apartement gibt es gar nicht.