Kreditkarten-Akzeptanz - Anspruch darauf?

Hallo zusammen,

wenn in einem Geschäft die Logos von bestimmten KK´s angebracht sind heisst das dann, dass das Geschäft verpflichtet (!) ist diese zu akzeptieren oder dies nur vom Goodwill des Personals abhängt?

Könnte es mir passieren, dass ich in einem Restaurant sitze, zahlen will, nur meine XY-Karte dabei habe und es plötzlich heisst: „Die akzeptieren wir nicht“ obwohl das Logo an der Tür prangt? Vielleicht um mir doch lieber Bargeld aus der Tasche zu ziehen (um so die Provison zu sparen)? Gerade bei AMEX-Karten soll das ja manchmal vorkommen…

Wie sieht das denn rechtlich aus?

Danke für Aufklärung sagt

L.

Hallo,
die Kreditkartenfirmen verpflichten den Geschäftsinhaber auch noch so kleine Beträge per Kreditkarte abzurechnen, wenn der Kunde das möchte. Erfährt das Kreditkartenunternehmen von der Weigerung der Akzeptanz, verliert der Geschäftsinhaber die Möglichkeit der Abrechnung. Normalerweise können sich Geschäftsleute das nicht leisten. Also informier doch mal die entsprechende Stelle. Hilft Dir zwar nicht jeweils im akuten Fall, aber immerhin wird so die Zahl der Leute verringert, die mit „falschen Karten“ spielen.
Falls mir in einem Restaurant so etwas passierte, bin ich sicher, daß ich wirklich kein Bargeld rausrückte. Ich würde in solch einem Fall darauf hinweisen, daß ich das Restaurant nur wegen des aufgeklebten Kreditkartensymbols betreten hätte; allenfalls würde ich anbieten, den Rechnungsbetrag zu überweisen.
Schöne Grüße
Sabine

Sabine´s Meinung muss ich teilen.
Allerdings will mir nicht direkt in den Kopf, warum denn ein Unternehmen die Annahme einer Kreditkarte verweigern will - das Disagio sparen ? Nunja, die Höhe wusste man spätestens als man das Vertragsverhältnis mit der KK-Gesellschaft einging, also weiß der Restaurantinhaber, wo der „Bartel den Most holt“
Bei einer Zahlung mit Kreditkarte ist die Zahlung bis zu einem bestimmten Betrag für das DL- oder Handelsunternehmen ( die Höhe des Betrages richtet sich nach der Branche und u.U. nach ereigneten Negativ-Vorfällen )immer garantiert, sofern bestimmte Voraussetzungen bei der Annahme erfüllt werden ( Prüfung der offensichtlichen Echtheit, Gültigkeitsdatum, Unterschriftenvergleich auf Karte und Beleg usw ) - weiterhin kann der Annehmende sich in Zweifelsfällen IMMER bei einer Hotline eine sogenannte Genehmigungsnummer ( über dem Freibetrag muss er es ) einholen und damit an das sichere Ufer rudern.
Für den Fall , dass Terminal o.ä. technisch vorübergehend nicht funktionieren, hat jede Akzeptanzstelle eine sogenannten Imprinter und die Abrechnung erfolgt manuell.

Des Weiteren kann ich, wenn ich die Servicegebühr wirklich sparen will, etwa vorübergehend die Kartensymbole an Eingang und Schaufenster durchstreichen o.ä. und einen entsprechenden Hinweis ausstellen. Alles andere wäre nicht „koscher“.

Ist dir das wirklich passiert oder fragst du nur aus einem „was wäre wenn“ Beweggrund ? Falls ersteres, würde ich das auch keinesfalls widerspruchslos hinnehmen.

Gruß
HM

Im Übrigen ist die Servicegebühr bei AMEX nicht viel anders als bei den anderen Karten, der Unterschied beträgt nur zehntel Prozentpunkte.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Neue Frage dazu
Hi!

  • weiterhin

kann der Annehmende sich in Zweifelsfällen IMMER bei einer
Hotline eine sogenannte Genehmigungsnummer ( über dem
Freibetrag muss er es ) einholen und damit an das sichere
Ufer rudern.

Und der Inhaber kann sich parallel den Ausweis des Kunden zeigen lassen. Das halte ich übrigens für sinnvoll, denn ein Telefonat klärt noch lange ncht die Identität des Menschen, der da vor einem steht.

Für den Fall , dass Terminal o.ä. technisch vorübergehend
nicht funktionieren, hat jede Akzeptanzstelle eine sogenannten
Imprinter und die Abrechnung erfolgt manuell.

Das ist nicht richtig.
Das „Ritsch-Ratsch“ System findet man nur noch selten. Wenn das Terminal nicht funktioniert, wird es erst richtig interessant und damit wären wir bei meiner in der Überschrift angekündigten Frage:

wenn nun eine Abrechnung per Kreditkarte aus Gründen, welche der Kunde nicht zu vertreten hat, unmöglich ist, wie sieht es dann aus?
Ich habe meistens maximal 20 EUR Bargeld dabei. Das brauche ich nur für unseren Brötchenmann im Büro. So gut wie alle anderen finanziellen Transaktion wickle ich bargeldlos ab, so auch Besuche in Gastronomiebetrieben.
Fazit: ich kann meine Rechnungen niemals bar bezahlen.

Muss ich nun ein Pfand hinterlassen und durch den Regen zu einem Geldautomaten laufen, ggf. dafür noch ein Taxi nehmen, falls keiner in der nähe ist (abends trinke ich und fahre kein Auto), oder kann ich dem Gastronom meine Adresse hinterlassen und um eine Rechnung bitten, welche ich ihm dann überweise.

Was sind hier konkret meine legalen Optionen als Kunde?

Danke und Grüße,

Mathias

Des Weiteren kann ich, wenn ich die Servicegebühr wirklich
sparen will, etwa vorübergehend die Kartensymbole an Eingang
und Schaufenster durchstreichen o.ä. und einen entsprechenden
Hinweis ausstellen. Alles andere wäre nicht „koscher“.

Meine Meinung.

Grüße,

Mathias

Hallo,

ich glaube, Deine Frage wurde bisher nicht beantwortet. Aus der Verpflichtung, die so ein Restaurant ggü. der Kreditkartengesellschaft haben mag (was ja behauptet wurde und was ich nicht weiß), dürfte sich nämlich kaum ein Recht für Dich ergeben. Das Recht der Kreditkartengesellschaft ist ja nicht automatisch auch Dein Recht.

Gleichwohl denke ich auch, daß das Restaurant verpflichtet ist, die Kreditkarte anzunehmen. Ich stelle hierbei darauf ab, daß diese Möglichkeit der Leistung Deinerseits Vertragsbestandteil wird. Du betrittst ein Restaurant und gibst eine Bestellung auf. Dann sagst Du m.E. konkludent: „Ich nehme die Nr. xx und möchte mit einer der in diesem Restaurant üblichen Zahlungsmethoden bezahlen“. Daß darunter auch die Kreditkarte fällt, dürfte sich dann aus eben jenem Aufkleber an der Tür ergeben. Das ist zumindest meine erste Idee.

Christian

Hi!

  • weiterhin

kann der Annehmende sich in Zweifelsfällen IMMER bei einer
Hotline eine sogenannte Genehmigungsnummer ( über dem
Freibetrag muss er es ) einholen und damit an das sichere
Ufer rudern.

Und der Inhaber kann sich parallel den Ausweis des Kunden
zeigen lassen. Das halte ich übrigens für sinnvoll, denn ein
Telefonat klärt noch lange ncht die Identität des Menschen,
der da vor einem steht.

Richtig - aber es klärt, ob die KK gestohlen oder verloren ist. Man soll den Kreditkarteninhaber bei der Unterschrift beobachten und diese nachher mit der auf der Karte vergleichen.
Danach kann man sich immer noch den Pass, Ausweis oder ähnliches zeigen lassen.

Für den Fall , dass Terminal o.ä. technisch vorübergehend
nicht funktionieren, hat jede Akzeptanzstelle eine sogenannten
Imprinter und die Abrechnung erfolgt manuell.

Das ist nicht richtig.
Das „Ritsch-Ratsch“ System findet man nur noch selten. Wenn
das Terminal nicht funktioniert, wird es erst richtig
interessant und damit wären wir bei meiner in der Überschrift
angekündigten Frage:

Das ist sehr wohl richtig :smile: Um den Tücken der Technik vorzubeugen und eine stete Abrechnung auch während Telefonnetzausfällen, Hurricans und Atomschlägen zu gewährleisten , wird den Vertragsunternehmen stets ein Imprinter zur Verfügung gestellt. ( Der liegt meistens rechts , in der ganz untersten Schublade *g ) Das ist übrigens auch bei den verschiedensten Rabattsystemen und Kundenkarten der Fall.
Ergo: Ein Vertragsunternehmen kann nicht ein nicht-funktionierendes Terminal zum Grund einer Ablehnung machen.
Mit dem Vertrag, den der Dienstleistungs- oder handelsbetrieb mit dem Kreditkartenunternehmen schließt, verpflichtet sich das Vertragsunternehmen, diese Karten stets zur Zahlung anzunehmen.

wenn nun eine Abrechnung per Kreditkarte aus Gründen, welche
der Kunde nicht zu vertreten hat, unmöglich ist, wie sieht es
dann aus?

Wenn dies nicht möglich wäre, also dann müsste ja Terminal und Imprinter defekt sein - darf das wohl kaum auf dem Rücken des Kartinhabers ausgetragen werden - er ist doch zahlungswillig.
Das Vertragsunternehmen kann in diesem Falle, wie von Sabine schon geschrieben, eine Rechnungsstellung mit nachfolgender Überweisung mit dem Kunden vereinbaren. Auf keinen Fall würde ich mich zum Geldautomaten o.ä. hetzen lassen - wozu hab ich denn dann die Karte, wenn ich sie nicht zur Zahlung einsetzen kann !

Ich habe meistens maximal 20 EUR Bargeld dabei.

Vollkommen richtig, ich hab teilweise sogar noch weniger Geld dabei. Wozu auch ?

Das brauche

ich nur für unseren Brötchenmann im Büro. So gut wie alle
anderen finanziellen Transaktion wickle ich bargeldlos ab, so
auch Besuche in Gastronomiebetrieben.
Fazit: ich kann meine Rechnungen niemals bar bezahlen.

Es sei denn, ich weiß vorher oder muss damit rechnen, dass das Restaurant keine Karten nimmen. Dann steck ich mir nat. vorraussichtlich benötigtes ein.

Muss ich nun ein Pfand hinterlassen und durch den Regen zu
einem Geldautomaten laufen, ggf. dafür noch ein Taxi nehmen,
falls keiner in der nähe ist (abends trinke ich und fahre kein
Auto), oder kann ich dem Gastronom meine Adresse hinterlassen
und um eine Rechnung bitten, welche ich ihm dann überweise.

Was sind hier konkret meine legalen Optionen als Kunde?

Auf Pfand hinterlassen oder Taxi zum Geldautomaten und solche Mätzchen braucht man sich nicht einlassen. Lediglich hat der Unternehmer das Recht, die Personalien des „Schuldners“ festzustellen. Er wird natürlich auch, um dem ohnehin schon angesäuerten Gast den nochmaligen Weg zur Bank zum Zwecke der Überweisung ersparen, dem Gast anbieten können, gleich im Restaurant einen Überweisungsschein auszufüllen, den der Gastronom dann an die Bank des Kunden schickt. So biete ich das z.B. meinen Kunden an ( wenn keine Möglichkeit zur Kartenzahlung besteht, etwa im Außendienst ).

Danke und Grüße,

Mathias

Des Weiteren kann ich, wenn ich die Servicegebühr wirklich
sparen will, etwa vorübergehend die Kartensymbole an Eingang
und Schaufenster durchstreichen o.ä. und einen entsprechenden
Hinweis ausstellen. Alles andere wäre nicht „koscher“.

Meine Meinung.

Grüße,

Mathias

Hi zusammen :o)

die Kreditkartenfirmen verpflichten den Geschäftsinhaber auch
noch so kleine Beträge per Kreditkarte abzurechnen, wenn der
Kunde das möchte.

Und das gilt wohlgemerkt auch für den Ausverkauf :o)) Man muß nur darauf bestehen …

°wink°

Tiger

Hi!

  • weiterhin

kann der Annehmende sich in Zweifelsfällen IMMER bei einer
Hotline eine sogenannte Genehmigungsnummer ( über dem
Freibetrag muss er es ) einholen und damit an das sichere
Ufer rudern.

Und der Inhaber kann sich parallel den Ausweis des Kunden
zeigen lassen. Das halte ich übrigens für sinnvoll, denn ein
Telefonat klärt noch lange ncht die Identität des Menschen,
der da vor einem steht.

Richtig - aber es klärt, ob die KK gestohlen oder verloren
ist. Man soll den Kreditkarteninhaber bei der Unterschrift
beobachten und diese nachher mit der auf der Karte
vergleichen.
Danach kann man sich immer noch den Pass, Ausweis oder
ähnliches zeigen lassen.

Noch nicht einmal die Unterschriften werden in 90% der Fälle geprüft.

Für den Fall , dass Terminal o.ä. technisch vorübergehend
nicht funktionieren, hat jede Akzeptanzstelle eine sogenannten
Imprinter und die Abrechnung erfolgt manuell.

Das ist nicht richtig.
Das „Ritsch-Ratsch“ System findet man nur noch selten. Wenn
das Terminal nicht funktioniert, wird es erst richtig
interessant und damit wären wir bei meiner in der Überschrift
angekündigten Frage:

Das ist sehr wohl richtig :smile: Um den Tücken der Technik
vorzubeugen und eine stete Abrechnung auch während
Telefonnetzausfällen, Hurricans und Atomschlägen zu
gewährleisten , wird den Vertragsunternehmen stets ein
Imprinter zur Verfügung gestellt. ( Der liegt meistens rechts
, in der ganz untersten Schublade *g ) Das ist übrigens auch
bei den verschiedensten Rabattsystemen und Kundenkarten der
Fall.
Ergo: Ein Vertragsunternehmen kann nicht ein
nicht-funktionierendes Terminal zum Grund einer Ablehnung
machen.
Mit dem Vertrag, den der Dienstleistungs- oder handelsbetrieb
mit dem Kreditkartenunternehmen schließt, verpflichtet sich
das Vertragsunternehmen, diese Karten stets zur Zahlung
anzunehmen.

Das ist hochinteressant, denn offenbar wissen das die Firmen nicht…:wink:
Ich werde mich darauf berufen.

wenn nun eine Abrechnung per Kreditkarte aus Gründen, welche
der Kunde nicht zu vertreten hat, unmöglich ist, wie sieht es
dann aus?

Wenn dies nicht möglich wäre, also dann müsste ja Terminal und
Imprinter defekt sein - darf das wohl kaum auf dem Rücken des
Kartinhabers ausgetragen werden - er ist doch zahlungswillig.

Wie gesagt, der Imprinter ist eine Fiktion. Kein Mensch hat sowas noch. Oder weshalb sonst heißt es bei überlasteter Leitung: „können sie auch bar zahlen?“?

Das Vertragsunternehmen kann in diesem Falle, wie von Sabine
schon geschrieben, eine Rechnungsstellung mit nachfolgender
Überweisung mit dem Kunden vereinbaren. Auf keinen Fall würde
ich mich zum Geldautomaten o.ä. hetzen lassen - wozu hab ich
denn dann die Karte, wenn ich sie nicht zur Zahlung einsetzen
kann !

Was sind meine Möglichkeiten, wenn der Kollege ablehnt, mich das Geld überwiesen zu lassen?

Ich habe meistens maximal 20 EUR Bargeld dabei.

Vollkommen richtig, ich hab teilweise sogar noch weniger Geld
dabei. Wozu auch ?

Das brauche

ich nur für unseren Brötchenmann im Büro. So gut wie alle
anderen finanziellen Transaktion wickle ich bargeldlos ab, so
auch Besuche in Gastronomiebetrieben.
Fazit: ich kann meine Rechnungen niemals bar bezahlen.

Es sei denn, ich weiß vorher oder muss damit rechnen, dass das
Restaurant keine Karten nimmen. Dann steck ich mir nat.
vorraussichtlich benötigtes ein.

Klar.

Muss ich nun ein Pfand hinterlassen und durch den Regen zu
einem Geldautomaten laufen, ggf. dafür noch ein Taxi nehmen,
falls keiner in der nähe ist (abends trinke ich und fahre kein
Auto), oder kann ich dem Gastronom meine Adresse hinterlassen
und um eine Rechnung bitten, welche ich ihm dann überweise.

Was sind hier konkret meine legalen Optionen als Kunde?

Auf Pfand hinterlassen oder Taxi zum Geldautomaten und solche
Mätzchen braucht man sich nicht einlassen. Lediglich hat der
Unternehmer das Recht, die Personalien des „Schuldners“
festzustellen. Er wird natürlich auch, um dem ohnehin schon
angesäuerten Gast den nochmaligen Weg zur Bank zum Zwecke der
Überweisung ersparen, dem Gast anbieten können, gleich im
Restaurant einen Überweisungsschein auszufüllen, den der
Gastronom dann an die Bank des Kunden schickt. So biete ich
das z.B. meinen Kunden an ( wenn keine Möglichkeit zur
Kartenzahlung besteht, etwa im Außendienst ).

Schöner Vorschlag.
Was ist, wenn der Gastronom ablehnt? Kann ich einfach gehen, nachdem ich meinen Namen und Adresse aufgeschrieben habe und darauf hinweisen, dass ich die nächsten Tage vorbeikomme um zu bezahlen?

Ich habe das alles schon erlebt. An einer Autobahnraststätte sagte man mir sinngemäß, daß es egal sei wie, ich hätte sofort zu bezahlen oder man würde die Polizei holen.
Ich bat darum, denn das Terminal für die Kreditkarten war defekt, es gab KEINEN Imprinter und ich hatte kein Cash.
Ein anderer Kunde wies mich dann darauf hin, dass es 2 Meter weiter an der Aussenwand einen Geldautomaten gebe. Ich habe dann dort Geld geholt, und bar bezahlt.
Was wäre ganz konkret losgewesen, wenn es diesen Automaten nicht gegeben hätte?
Hätte die Polizei meine Personalien aufgenommen und somit die Überweisung gesichert? Wie ist der rechtliche Hintergund? Darf sich der Kunde blind darauf verlassen, dass im Falle eines Kreditkartenaufklebers an der Tür auch die Kartenzahlung möglich ist? Oder muss der Kunde immer alternativ cash zahlen können?

Grüße,

Mathias

Ist mir auch passiert:
Das Restaurant wollte meine Amex erst ab einem Betrag von (damals) 50 DM akzeptieren. Ich mußte bar bezahlen und habe mich daraufhin sofort bei Amex beschwert. Der Laden hat eine Abmahnung bekommen. Fazit: ist der Aufkleber an der Tür, müssen die Inhaber die jeweilige Kreditkarte akzeptieren. Steht so im Vertrag. Das Disagio ist unterschiedlich, z.B. zahlen Tankstellen viel weniger als Restaurants (Branchen sind unterteilt, jede Branche bekommt bei Vertragsabschluß einen auf sie bezogenen Vertrag ausgehändigt). Habe mal bei Eurocard gejobbt, daher weiß ich das.

Viele Grüße Marlene

Noch nicht einmal die Unterschriften werden in 90% der Fälle
geprüft.

Das ist das Problem der Vertragsunternehmen - wird die Zahlung verweigert, weil der Händler grob fahrlässig seine Auflagen missachtet hat … tja …

Das ist hochinteressant, denn offenbar wissen das die Firmen
nicht…:wink:
Ich werde mich darauf berufen.

Die Verträge mit den Kreditkartenunternehmen beinhalten die fast wörtlich gleiche Klausel, gleich als erste :

„Kartenannahme:
Das Vertragsunternehmen wird jedem, der eine auf seinen Namen lautende xxx - Karte gemäß diesem Vertrag vorlegt, ohne Barzahlung alle angebotenen Waren und Leistungen zu den gleichen Preisen und Bedingungen erbringen wie barzahlenden Kunden. Insbesonders wird das Vertragsunternehmen keine zusätzlichen Kosten berechnen oder Sicherheiten verlangen“

Wie gesagt, der Imprinter ist eine Fiktion. Kein Mensch hat
sowas noch. Oder weshalb sonst heißt es bei überlasteter
Leitung: „können sie auch bar zahlen?“?

Ich Mensch habe, so es mir noch gestattet sei, Requisiten namens Imprinter. Fehlt auch dieser, ist es dem Unternehmen möglich, die Daten von hand auf den Beleg zu schreiben ! (Bestellungen im Internet oder am Telefon funktionieren übrigens so, sofern kein Terminal vorhanden )

Das Vertragsunternehmen kann in diesem Falle, wie von Sabine
schon geschrieben, eine Rechnungsstellung mit nachfolgender
Überweisung mit dem Kunden vereinbaren. Auf keinen Fall würde
ich mich zum Geldautomaten o.ä. hetzen lassen - wozu hab ich
denn dann die Karte, wenn ich sie nicht zur Zahlung einsetzen
kann !

Was sind meine Möglichkeiten, wenn der Kollege ablehnt, mich
das Geld überwiesen zu lassen?

Der Kollege hat schlechte Karten. Du hast ihm bereits mehrfach deine Zahlungswilligkeit glaubhaft versichert. Zum einen durch die angebotene Kartenzahlung ( diese Möglichkeit hat er auch unmissverständlich VOR Vertragsabschluss durch Aushang mitgeteilt und gilt somit als vereinbart ). Zweitens hast du ihm angeboten, das Geld zu überweisen, notfalls ihm das unterschriebene Überweisungsformular nebst deinen Personalien zu überlassen und ihm die Weiterleitung an dein Kreditinstitut zu ermöglichen.
Eine Anreise zum Geldautomaten wird höchstwahrscheinlich als unangemessen im Vergleich mit dem Restaurantrechnungsbetrag oder der getankten Summe von vielleicht 50 € gewertet, wenn hierzu Folgekosten entstehen ( Taxi, Automatengebühren von Fremdbanken usw ).

Ich habe meistens maximal 20 EUR Bargeld dabei.

Vollkommen richtig, ich hab teilweise sogar noch weniger Geld
dabei. Wozu auch ?

Das brauche

ich nur für unseren Brötchenmann im Büro. So gut wie alle
anderen finanziellen Transaktion wickle ich bargeldlos ab, so
auch Besuche in Gastronomiebetrieben.
Fazit: ich kann meine Rechnungen niemals bar bezahlen.

Es sei denn, ich weiß vorher oder muss damit rechnen, dass das
Restaurant keine Karten nimmen. Dann steck ich mir nat.
vorraussichtlich benötigtes ein.

Klar.

Schöner Vorschlag.
Was ist, wenn der Gastronom ablehnt? Kann ich einfach gehen,
nachdem ich meinen Namen und Adresse aufgeschrieben habe und
darauf hinweisen, dass ich die nächsten Tage vorbeikomme um zu
bezahlen?

Moment. Zunächst einmal hat der Gastronom Anspruch auf Vergütung für seine zweifelsfrei erbrachte Leistung. Diese Vergütung hattest du , wie bereits oben besprochen , auf zweifache Weise angeboten. Einfach das Lokal verlassen würde ich dennoch nicht. Die hast vielleicht Zeugen, die den Vorgang beobachteten. Doch auf die würde ich mich im Zweifelsfall nicht verlassen, es sind auch nur Menschen, können sich, wenn es in einem halben Jahr zu einer Auseinandersetzung auf Gerichtsebene kommt, u.U. nicht mehr genau erinnern u.v.m.

In deiner Situation würde ich folgendes machen –

– entweder - soll der doch die Polizei anrücken lassen
– oder ich würde die Hotline meines Kreditkartenunternehmens anrufen ( steht auf der Karte ) und mein Anliegen vorbringen, dass meine VIXA oder AFROKART im Restaurant „Zum sauren Bier“ in 12345 Popelstadt trotz eindeutigem Aushanges nicht akzeptiert wird. Dann werden wir sehen, was passiert.

Ich habe das alles schon erlebt. An einer Autobahnraststätte
sagte man mir sinngemäß, daß es egal sei wie, ich hätte sofort
zu bezahlen oder man würde die Polizei holen.
Ich bat darum, denn das Terminal für die Kreditkarten war
defekt, es gab KEINEN Imprinter und ich hatte kein Cash.
Ein anderer Kunde wies mich dann darauf hin, dass es 2 Meter
weiter an der Aussenwand einen Geldautomaten gebe. Ich habe
dann dort Geld geholt, und bar bezahlt.
Was wäre ganz konkret losgewesen, wenn es diesen Automaten
nicht gegeben hätte?
Hätte die Polizei meine Personalien aufgenommen und somit die
Überweisung gesichert? Wie ist der rechtliche Hintergund? Darf
sich der Kunde blind darauf verlassen, dass im Falle eines
Kreditkartenaufklebers an der Tür auch die Kartenzahlung
möglich ist? Oder muss der Kunde immer alternativ cash zahlen
können?

Siehe oben ( Vertragsbedingungen )
In so einem Fall würde ich IMMER die Polizei kommen lassen und das KK - Unternehmen informieren.
Denn im Zweifelsfall macht man den Dummen, wenn man keine Zeugen hat und wird der Zechprellerei oder des Diebstahles bezichtigt. das würde ich mir auf jeden Fall ersparen.

Grüße,

Mathias

Viele Grüße

HM

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ja, die Vetragsbedingung, die ich oben zitierte, sieht das so vor.

Allerdings habe ich bei mir auch einen Aushang , auf denen ich an die Kundschaft appelliere, erst Beträge ab 15 € / früher 30 DM mit Karte zu zahlen, da Transaktionsgebühren u.dgl. oftmals die Spanne übersteigen. Und auch Sachen, die ich in Namen und auf Rechnung Dritter verkaufe, schließe ich von jedweden Kartenzahlungen aus ( z.B. die Tonnenanhänger der örtlichen Entsorgungsgesellschaft - was man als ortsansässiges Geschäft der Bevölkerung als Service bieten sollte ).
Möchte allerdings ein Kunde partout mit Karte zahlen oder gibt es keine Möglichkeit, nehme ich die ohne Diskussion auch bei Kleinbeträgen - lieber schlechter Gewinn als gar keiner *g

Gruß HM

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Hallo,

danke, v.a. den Tip mit dem Anruf bei der Hotline finde ich gut.

Viele Grüße,

Mathias

*g
Macht 5 Euro - Ok, den Tipp kannst du mit Kreditkarte bezahlen. Ich brauche dazu mal noch die Kartennummer und das Gültigkeitsdatum *ggg

:wink: Gruß HM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

wenn das Restaurant Vertragspartner der VISA/MASTERCARD oder sonstwer ist, wie das Schild signalisiert, dann muss er die Karte nehmen.

Ob das deshalb gegen das Personal durchsetzbar ist steht auf einem anderen Stern. Zunächst aml aber hast du eigentlich Anspruch drauf, damit zu zahlen. Das hat der Inhaber in seinem Vertrag mit der Kartengesellschaft unterschrieben.

Was richtig für Wirbel sorgen kann, ist wenn du der Kartengesellschaft mitteilst, daß das Restaurant die Zahlung per Ihrer Karte verweigert hat. … das kann im extremfall bis zur Vertragskündigung führen.
Die Kartengesellschaften gehen solchen beschwerden genauso nach wie wenn eine Bank deine Amexco-Travellerschecks nicht akzeptieren würde… der Ruf des Unternehmens steht auf dem Spiel.

Gruß Ivo

Hallo,

Im Übrigen ist die Servicegebühr bei AMEX nicht viel anders
als bei den anderen Karten, der Unterschied beträgt nur
zehntel Prozentpunkte.

Die haben die Gebühren vor einigen Monaten (zumindest bei mir) gesenkt, so daß es inzwischen sogar günstiger für mich ist, Amex zu akzeptieren als Eurocard oder Visa. Vorher war Amex aber deutlich teurer als die anderen. Im asiatischen Ausland bin ich die letzten Jahre auch häufig gefragt worden, welche Kreditkarte zum Einsatz kommen sollte, wobei bei Zahlung per Amex ungünstigere Preise galten.
Schöne Grüße
Sabine

Hallo,

Das ist nicht richtig.
Das „Ritsch-Ratsch“ System findet man nur noch selten. Wenn
das Terminal nicht funktioniert, wird es erst richtig
interessant und damit wären wir bei meiner in der Überschrift
angekündigten Frage:

wenn nun eine Abrechnung per Kreditkarte aus Gründen, welche
der Kunde nicht zu vertreten hat, unmöglich ist, wie sieht es
dann aus?

Warum sollte irgendetwas unmöglich sein? Natürlich fallen eletronische Geräte mal aus. Hat man dann kein per Hand zu bedienendes Gerät, kann man immerhin noch die Kartennummer und das Verfalldatum der Karte notieren, sich einen handgeschriebenen Beleg vom Kunden gegenzeichnen lassen, und die Abrechnung später in das System eingeben.

Schöne Grüße
Sabine

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Wow…

Vielen Dank für Eure Antworten! Ich glaube ich muss jetzt aufpassen, nicht mit ZU stolz-geschwellter Brust ein Restaurant oder einen Laden zu betreten… :wink:

Weiterhin guten Appetit bzw. Happy Shopping in jedem (!) Laden, der KK-Logos im Fenster hat.

L.