Noch nicht einmal die Unterschriften werden in 90% der Fälle
geprüft.
Das ist das Problem der Vertragsunternehmen - wird die Zahlung verweigert, weil der Händler grob fahrlässig seine Auflagen missachtet hat … tja …
Das ist hochinteressant, denn offenbar wissen das die Firmen
nicht…
Ich werde mich darauf berufen.
Die Verträge mit den Kreditkartenunternehmen beinhalten die fast wörtlich gleiche Klausel, gleich als erste :
„Kartenannahme:
Das Vertragsunternehmen wird jedem, der eine auf seinen Namen lautende xxx - Karte gemäß diesem Vertrag vorlegt, ohne Barzahlung alle angebotenen Waren und Leistungen zu den gleichen Preisen und Bedingungen erbringen wie barzahlenden Kunden. Insbesonders wird das Vertragsunternehmen keine zusätzlichen Kosten berechnen oder Sicherheiten verlangen“
Wie gesagt, der Imprinter ist eine Fiktion. Kein Mensch hat
sowas noch. Oder weshalb sonst heißt es bei überlasteter
Leitung: „können sie auch bar zahlen?“?
Ich Mensch habe, so es mir noch gestattet sei, Requisiten namens Imprinter. Fehlt auch dieser, ist es dem Unternehmen möglich, die Daten von hand auf den Beleg zu schreiben ! (Bestellungen im Internet oder am Telefon funktionieren übrigens so, sofern kein Terminal vorhanden )
Das Vertragsunternehmen kann in diesem Falle, wie von Sabine
schon geschrieben, eine Rechnungsstellung mit nachfolgender
Überweisung mit dem Kunden vereinbaren. Auf keinen Fall würde
ich mich zum Geldautomaten o.ä. hetzen lassen - wozu hab ich
denn dann die Karte, wenn ich sie nicht zur Zahlung einsetzen
kann !
Was sind meine Möglichkeiten, wenn der Kollege ablehnt, mich
das Geld überwiesen zu lassen?
Der Kollege hat schlechte Karten. Du hast ihm bereits mehrfach deine Zahlungswilligkeit glaubhaft versichert. Zum einen durch die angebotene Kartenzahlung ( diese Möglichkeit hat er auch unmissverständlich VOR Vertragsabschluss durch Aushang mitgeteilt und gilt somit als vereinbart ). Zweitens hast du ihm angeboten, das Geld zu überweisen, notfalls ihm das unterschriebene Überweisungsformular nebst deinen Personalien zu überlassen und ihm die Weiterleitung an dein Kreditinstitut zu ermöglichen.
Eine Anreise zum Geldautomaten wird höchstwahrscheinlich als unangemessen im Vergleich mit dem Restaurantrechnungsbetrag oder der getankten Summe von vielleicht 50 € gewertet, wenn hierzu Folgekosten entstehen ( Taxi, Automatengebühren von Fremdbanken usw ).
Ich habe meistens maximal 20 EUR Bargeld dabei.
Vollkommen richtig, ich hab teilweise sogar noch weniger Geld
dabei. Wozu auch ?
Das brauche
ich nur für unseren Brötchenmann im Büro. So gut wie alle
anderen finanziellen Transaktion wickle ich bargeldlos ab, so
auch Besuche in Gastronomiebetrieben.
Fazit: ich kann meine Rechnungen niemals bar bezahlen.
Es sei denn, ich weiß vorher oder muss damit rechnen, dass das
Restaurant keine Karten nimmen. Dann steck ich mir nat.
vorraussichtlich benötigtes ein.
Klar.
Schöner Vorschlag.
Was ist, wenn der Gastronom ablehnt? Kann ich einfach gehen,
nachdem ich meinen Namen und Adresse aufgeschrieben habe und
darauf hinweisen, dass ich die nächsten Tage vorbeikomme um zu
bezahlen?
Moment. Zunächst einmal hat der Gastronom Anspruch auf Vergütung für seine zweifelsfrei erbrachte Leistung. Diese Vergütung hattest du , wie bereits oben besprochen , auf zweifache Weise angeboten. Einfach das Lokal verlassen würde ich dennoch nicht. Die hast vielleicht Zeugen, die den Vorgang beobachteten. Doch auf die würde ich mich im Zweifelsfall nicht verlassen, es sind auch nur Menschen, können sich, wenn es in einem halben Jahr zu einer Auseinandersetzung auf Gerichtsebene kommt, u.U. nicht mehr genau erinnern u.v.m.
In deiner Situation würde ich folgendes machen –
– entweder - soll der doch die Polizei anrücken lassen
– oder ich würde die Hotline meines Kreditkartenunternehmens anrufen ( steht auf der Karte ) und mein Anliegen vorbringen, dass meine VIXA oder AFROKART im Restaurant „Zum sauren Bier“ in 12345 Popelstadt trotz eindeutigem Aushanges nicht akzeptiert wird. Dann werden wir sehen, was passiert.
Ich habe das alles schon erlebt. An einer Autobahnraststätte
sagte man mir sinngemäß, daß es egal sei wie, ich hätte sofort
zu bezahlen oder man würde die Polizei holen.
Ich bat darum, denn das Terminal für die Kreditkarten war
defekt, es gab KEINEN Imprinter und ich hatte kein Cash.
Ein anderer Kunde wies mich dann darauf hin, dass es 2 Meter
weiter an der Aussenwand einen Geldautomaten gebe. Ich habe
dann dort Geld geholt, und bar bezahlt.
Was wäre ganz konkret losgewesen, wenn es diesen Automaten
nicht gegeben hätte?
Hätte die Polizei meine Personalien aufgenommen und somit die
Überweisung gesichert? Wie ist der rechtliche Hintergund? Darf
sich der Kunde blind darauf verlassen, dass im Falle eines
Kreditkartenaufklebers an der Tür auch die Kartenzahlung
möglich ist? Oder muss der Kunde immer alternativ cash zahlen
können?
Siehe oben ( Vertragsbedingungen )
In so einem Fall würde ich IMMER die Polizei kommen lassen und das KK - Unternehmen informieren.
Denn im Zweifelsfall macht man den Dummen, wenn man keine Zeugen hat und wird der Zechprellerei oder des Diebstahles bezichtigt. das würde ich mir auf jeden Fall ersparen.
Grüße,
Mathias
Viele Grüße
HM