Hallo,
Ich habe folgendes Problem: Ich habe unlängst die Zahlungsaufforderung des Unternehmens A aus dem EU Ausland erhalten. Das Problem ist, dass das Rechnungsdatum rund 2 Jahre zurück liegt, ich vorher nie eine Rechnung erhalten habe und der Betrag zudem längst von einem Dritten (Unternehmen D) hätte bezahlt sein müssen. Bis zum Eintreffen dieses Schreibens erachtete ich die ganze Angelegenheit bereits als längst abgeschlossen. Nun zunächst die einfache Frage: Kann das Unternehmen A meine damals hinterlegten Kreditkartendaten heute noch benutzen, um mein Konto zu belasten? In wieweit ist eine Forderung aus dem EU-Ausland nach 2 Jahren überhaupt noch rechtens, wenn man vorher nie eine Rechnung erhalten hat (In Deutschland sind Forderungen nach 3 Jahren verjährt, auf europäischer Ebene anders?!)? Kann das Unternehmen A in Deutschland Forderungen gegen mich geltend machen und für mich als Selbstständigen von enormer Bedeutung: Kann man für eine nicht beglichene Forderung aus dem Ausland letztlich einen Schufa-Eintrag o.ä. erhalten, und die Kreditwürdigkeit herabgesetzt bekommen?
MfG Mark