Kreditkartenbetrug

Hat jemand Erfahrung mit Kreditkartenbetrug gemacht? Und wie haben die Banken darauf reagiert?

die Banken sagen immer: Das System ist sicher und der Kunde ist schuld
Lief heute erst über die Ticker: Der Schaden in 2008 belief sich auf 40 Mio, 20 Mio mehr als 2007

Ja, habe ich auch schon erlebt. Meine Bank reagierte vorteilhaft. Ich hatte keinen Schaden dabei.
Wichtig war nur: Betrug innerhalb von 6 Wochen bei der Bank melden!
Dann haftet man je nach Kreditkarte garnicht oder max. mit 50 EUR.
MfG

Hi,

das kommt auf den Fall an, in der Regel wird es aber erstattet wenn nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Michael

Hallo Malte,

bei mir hat sich das Kreditkarteninstitur sogar von sich aus gemeldet und auf Grund zweier aus der Reihe fallender Abbuchungen nachgefragt. Ich habe sofort eine neue Karte bekommen und hatte keinerlei Schaden - vorbildlich!

gruß - hans
***

Gute, konnte mir von den geklauten Geld eine Mänge leisten ;.)

Hi,

Gott sei dank hatte ich noch nie so ein Problem. Aber bei den Zahlen ist es nur noch eine rage der zeit bis ich wohl auch mal dran bin.

Frage mich eh immer noch, warum die Banke immer noch meinen, das dass System sicher sei, glaubt doch eh keiner und wirkt äußert unseriös.

Bin mal gespannt wann sich das oder das System ändert.

Schönes Wochenende

Hat jemand Erfahrung mit Kreditkartenbetrug gemacht? Und wie
haben die Banken darauf reagiert?

Auch wenn die Form Deiner Frage nicht gerade zu einer Antwort einlädt: Sowohl die Kreditinstitute als auch die Kartengesellschaften sind sehr darauf erpicht, daß Kreditkarten weiterhin als sicheres Zahlungsmittel gelten.

Mal abgesehen von den Regelungen in den AGB, die man sich freundlicherweise mal durchlesen sollte, ist man aus diesem Grunde sehr kulant, was aber nicht heißt, daß man sich von Gestalten veralbern läßt, die ihre samstäglichen Einkäufe als Kreditkartenbetrug verkaufen wollen.

Gruß
Christian

Hallo,

die Beschreibung zu dem Fall, der mir passiert ist, ist etwas länger. Wer seine Kreditkarte über eine Bank oder Sparkasse hat und eine Abbuchungserlaubnis erteilen mußte, sollte sich den Vorgang jedoch genau durchlesen…

Bei mir wurde ein relativ hoher Betrag einfach abgebucht. Nach Erhalt der Kreditkartenabrechnung (an einem Samstag) und meiner telefonischen Reklamation (am folgenden Montag vormittags, da vorher nicht möglich) sowie einem schriftlichen Widerspruch bei der Sparkasse (noch am Montag abends per Fax übermittelt), wurde ein paar Tage später die unberechtigte Abbuchung einfach durchgeführt. Eine Rückbuchung wollte man erst durchführen, nachdem ich Anzeige bei der Polizei erstattet habe, und dann auch erst nach einer Durchlaufzeit von einer Woche.

Der Online-Händler war sehr kooperativ, benötigt aber Informationen von der Kreditkartenabrechnungsstelle, da der Onlinehändler ein Abrechnungsystem hat, das den Mitarbeitern nicht alle Informationen zugänglich macht.

Die Kreditkartenabrechnungsstelle hat theoretich alle Informationen, kann oder will diese aber weder an den Onlinehändler, noch an mich oder die Kriminalpolizei weitergeben. Dabei war der Beamte zunächst erfreut, daß der Vorgang über einen deutschen Onlinehändler erfolgt ist, da so die Ermittlungen ohne Unterstützung ausländischer Behörden möglich ist.

Abgebucht haben die schnell, zurückgezahlt haben sie langsam, aber schneller als sie wollten, da meine Sparkasse wohl Druck gemacht hat. Die Rückzahlung erfolge „vorläufig“. Zumindest hat man mir dies so geschrieben. Erst auf Nachfrage meinerseits sagte man, der Fall sei abgeschlossen, die internen Ermittlungen auch, die Zahlung endgültig, man schreibe das aber immer so. Was bei den internen Ermittlungen heraus gekommen sein soll, wollte man mir nicht mitteilen. Der Polizei im übrigen wohl auch nicht, zumindest bekam der ermittelnde Beamte auf seine Anfrage hin ebenfalls keine Informationen und hat diese noch einmal angemahnt.

Die Sparkasse hat die Abbuchung durchgeführt. Die angefallenen Überziehungszinsen wurden aber korrekterweise nicht berechnet.

Bei Kreditkarten, die man über eine Bank oder eine Sparkasse hat, existiert häufig eine Abbuchungserlaubnis, das heißt, man kann das Geld nicht einfach zurückbuchen. Die Abrechnungsstellen sind oft nur von Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar. Mehr ist ja aus deren Sicht auch nicht nötig, das Geld haben sie ja.

Bei Kreditkarten, die man auf anderen Wegen erhalten hat, existiert nur eine Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren, man kann das Geld also jederzeit zurückbekommen. Die Abrechnungsstellen sind dann auch kooperativer, da sie ja das Geld nicht bekommen. Oft haben die auch eine Rufnummer, die täglich rund um die Uhr erreichbar ist.

In meinem Fall hat die Kreditkartenabrechnungsstelle wohl keinen Datenabgleich durchgeführt, da laut Onlinehändler nicht unter meinem Namen eingekauft wurde und der Name in der Lieferanschrift mit dem Namen bei den eingegebenen Kreditkartendaten abgeglichen wird. Mein Name taucht dabei nicht auf. Der ermittelnde Beamte vermutet, daß bei der Abrechnungsstelle eine Sicherheitslücke existiert und kein Datenabgleich stattfindet.

Die Abrechnungsstelle informiert von sich aus im übrigen nicht. Man wollte mir aber unverzüglich eine neue Kreditkarte zukommen lassen, da das ja ein so sicheres Zahlungsmittel ist. Daß ich dies abgelehnt habe, wollte man nicht verstehen.

Ich habe inzwischen die Kreditkarte gekündigt und werde nie wieder eine Kreditkarte nehmen, bei der ich eine Abbuchungserlaubnis erteilen muß.

Sollte ein Verschulden der Abrechnungsstelle vorliegen, werde ich weitere juristische Schritte einleiten. Nach meinem aktuellen Kenntnisstand ist die Angelegenheit noch nicht geklärt. Das Ganze ist schon ein paar Monate her.

Viele Grüße,
Bernd