Kreditkartendaten gestohlen, wer haftet im Fall?

Hallo zusammen,

mir wurde heute von der Post meine neue Kreditkarte zugestellt. Am Umschlag ist deutlich zu sehen, dass die Kreditkartendaten (Nummer und Prüfziffer) durchgepaust worden sind.
Ich habe die Kreditkarte sofort sperren lassen und gar nicht darüber nachgedacht zu fragen, ob in der Zwischenzeit schon was passiert sein kann und wer im Schadenfall haftet, ob die Karte schon aktiviert ist etc.
Das nagt jetzt etwas an mir und ich befürchte, dass ich ohne Antwort nicht schlafen kann. Könnt Ihr mir helfen?
Danke.

Grüße
Sonnie

Ich habe die Kreditkarte sofort sperren lassen und gar nicht
darüber nachgedacht zu fragen, ob in der Zwischenzeit schon
was passiert sein

Kommt drauf an. Da man den Sicherheitscode nicht abpausen kann, dürfte die Kreditkarte für den Online-Betrug wohl eher nicht zu versenden sein (außer bei irgendwelchen kleinen Klitschen die an kein entsprechendes System angebunden sind, welches die Sicherheitsmerkmale abfragt)

kann und wer im Schadenfall haftet,

Du jedenfalls nicht. Warum solltest du auch?

Hallo,

ganz ruhig, bist du dir zu 100% sicher, dass überhaupt gepauscht wurde? Es kann ab und zu bei der Post auch mal vorkommen, dass ein Brief irgendwo weg/drunter rutscht - wenn der dann durch unglückliche Umstände durch halb Deutschland unter einer schweren dreckigen Kiste reist, sieht das auch aus wie gepauscht, ohne dass das absichtlich was angestellt wurde. Ich zumindest hab schon ab und an mal einen Brief bekommen, wo ich die „Konturen“ des Inhaltes vor dem Öffnen sehen konnte :wink:

Aber Vorischt ist ja besser als Nachsicht.

Grüße

Hallo

ja leider bin mir zu 99% sicher, dass gepaust worden ist. Es ist exakt an der Stelle wo sich die Prüfziffer ( heißt glaub´ ich so, diese kleine dreistellige Zahlenkombination) 5x5mm gepaust worden und dann ganz klar, wo sich die Kartennummer befindet. Aufgefallen ist es mir ja nur dadurch, dass der Bereich wo gepaust worden ist, die Farbe von anderen Briefen angenommen hat. Es ist eindeutig zu sehen, das sehr fest gedrückt worden ist.
Ich hab die Karten nicht vom Brief gelöst und ihn wieder in dem Umschlag gesteckt, für den Fall, dass ich es doch zur Anzeige bringen muss.
Aber ich bin schon ruhiger. Danke.

Grüße Sonnie

Hallo,

wenn ich nicht haften muss, werde ich es wohl überleben : )
Die neuen Karten kommen jetzt im Polsterbrief als Einschreiben.
Das wird ja reibungslos klappen.
Aber danke für die Antwort!

Grüße
Sonnie

Hallo,

wenn ich nicht haften muss, werde ich es wohl überleben : )
Die neuen Karten kommen jetzt im Polsterbrief als
Einschreiben.
Das wird ja reibungslos klappen.
Aber danke für die Antwort!

liest eigentlich noch irgendwer irgendetwas, wenn er einen Vertrag abschließt? Beim Kreditkartenvertrag gibt es Bedingungen und da steht auch etwas zur Haftung.

In meinen AGB steht:

  1. Haftung bei nicht autorisierter oder missbräuchlicher Nutzung:
    Wir erstatten Ihnen bei einer nicht autorisierten Kartenzahlung
    unverzüglich den Zahlungsbetrag und bringen das belastete Konto
    wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch den
    nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte. Die Regelungen
    bezüglich Beanstandungen gemäß Ziffer 6 dieser Bedingungen gelten
    entsprechend. Beruht eine nicht autorisierte Kartenzahlung auf der
    Nutzung der Karte, deren Daten oder der PIN/Kennung, die verloren
    gegangen, gestohlen oder sonst missbräuchlich verwendet wurden,
    haften Sie nur, wenn Sie in betrügerischer Absicht gehandelt oder Ihre
    Sorgfaltspflichten gemäß Ziffer 7 vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt
    haben. In diesem Fall sind Sie uns zum Ersatz des gesamten daraus
    entstandenen Schadens verpflichtet. War Ihr Verschulden nur leicht
    fahrlässig, ist die Haftung auf € 150,- begrenzt. Für Schäden nach der
    Sperranzeige haften Sie nur, wenn Sie in betrügerischer Absicht
    gehandelt haben. Nach der Benachrichtigung werden wir sofort jede
    abhanden gekommene Karte sperren. Eine Aufhebung der Sperrung
    erfolgt nicht. Ihnen wird kostenlos eine neue Karte zur Verfügung
    gestellt. Sollten bei einer Transaktion Fehler auftreten, die von uns zu
    vertreten sind, machen wir die Belastung unverzüglich rückgängig und
    stellen Ihr Kartenkonto wieder so, als ob die Transaktion nicht
    stattgefunden hätte. Wir behalten uns das Recht vor, den korrekten
    Transaktionsbetrag erneut einzureichen. Ansprüche hieraus sind
    ausgeschlossen, wenn Sie uns nicht spätestens 13 Monate nach dem
    Tag der Belastung mit der Kartenzahlung darüber unterrichtet haben,
    dass es sich um eine nicht erfolgte oder fehlerhafte Kartenzahlung
    handelt.

Da die Karte faktisch noch gar nicht im Gebrauch war, haftest Du gar nicht, es sei denn, Du warst der Zusteller, der die Manipulationen vorgenommen hat!

Gruß
sterkrader-jung

Kurz gefasst: Wenn du nicht fahrlässig gehandelt hast (Pin oder Karte offen rumliegen, Verlust nicht gemeldet, solche Sachen) kann dir als Kunde nichts passieren.

Kurz gefasst: Wenn du nicht fahrlässig gehandelt hast (Pin
oder Karte offen rumliegen, Verlust nicht gemeldet, solche
Sachen) kann dir als Kunde nichts passieren.

Du sagst es ! :smile:

Frohe Ostern
Gruß
sterkrader-jung