Ein dubioses Online-Casino hat meine Kreditkarten-Daten ausgespäht (ebay-Mastercard bei der Commerzbank). Das angebliche Kaufdatum war am 29.9., die Abbuchung erfolgte am 1.10. Am 14.10. kam die Abrechnung. Ich habe sie aber erst heute angeschaut. Ich habe die Karte sperren lassen und zeige die Firma morgen an. Sie hat über 500 Euro abgebucht. weiß jemand, ob ich dafür haften muss und in welcher Höhe? Ich habe keine PIN Nummer ins Netz gestellt (kein Phishing), aber öfter im Netz damit bezahlt.
Hallo,
ich glaube bei sochen Missbrauchsfällen geht die Kreditkartenfirma der Sache sehr genau auf den Grund.
Wenn das Online-Casino keine Beweise liefern kann, haftet der Karteninhaber meines Wissens nicht. Die Kartenfirma regelt das dann.
Im Netz geht ja normal nichts ohne diese Sicherheitsnummer auf der Rückseite. Ich bin ja kein PC-Fachmann, aber ob jede Seite so abgesichert ist, dass nicht eine schädliche Software die Daten rauslesen kann , wage ich mal zu bezweifeln. Wenn das Casino die Zahl liefern kann, ist die Sache wohl z.L. des Karteninhaber gelaufen.
Grüßle
Eric
Ich habe die Karte sperren lassen
Stornierung der Buchung wäre das Mittel der Wahl gewesen. Selbstverständlich in Rücksprache mit dem Kreditkarten- Herausgeber.
und zeige die Firma morgen an. Sie hat über 500 Euro abgebucht.
Bringt Dir die Anzeige einer ausländischen Firma Dein Geld wieder??
weiß jemand, ob ich dafür haften muss und in welcher Höhe?
Der Kreditkarten- Herausgeber weiß das. Frage ihn einfach mal. Ich vermute, daß Du nicht haftest. Falls Du nicht dieselbe Meinung wie der Kreditkarten- Herausgeber hast, kann der Banken- Ombudsmann das evtl. klären.
ich habe keine PIN Nummer ins Netz gestellt
Das hätte auch keinen Sinn gemacht, weil der PIN nur zum Geld abheben am Automat benötigt wird. Bezahlt wird im Internet mit dem CVC- Code
(http://www.finanz-lexikon.de/card%20validation%20cod…)
Noch ein Nachtrag in Anlehnung an die zweite Antwort:
Ich gehe natürlich davon aus, das bei Kartensprerrung der Grund angegeben wurde ( unberechtigte Abbuchung ) und die Rückgängigmachung beantragt wurde , sonst passiert natürlich gar nix.