Hallöchen,
weiß jemand von euch, ob auch andere Personen mit meiner Kreditkarte in diversen Einkaufsstätten zahlen dürfen? Natürlich mit meinem Einverständnis.
Ist dies problemlos möglich oder muss ich denjenigen Personen, die mit meiner Karte zahlen wollen, eine Vollmacht ausstellen, die eben jenes besagt? Wie müsste - falls zutreffend - eine solche Vollmacht aussehen?
Gibt es andere Möglichkeiten (außer der Beantragung einer Zweitkarte) jene Personen mit meiner Karte Zahlungen tätigen zu lassen?
Ich danke schon jetzt für die Antworten 
bye. peppo aka andre
Hallo,
soweit ich weiß, ist das bei keiner Kreditkarte zulässig. Nur der Karteninhaber darf sie verwenden.
Aber frag doch einfach den Herausgeber Deiner Kreditkarte (ggf. bei der Bank , die dahintersteckt, falls es sich bei dem, dessen Logo auf der Karte ist, nicht um eine Bank handelt, z.B. ADAC oder so), der wird Dir das schon sagen können. Wenn Du fragst, werden sie Dich nicht fressen, wenn Du’s machst, ohne dass es erlaubt ist, schon eher.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass das geht, zumal ich noch nie von einem derartigen Verfahren mit Vollmachten etc. gehört habe, und ich habe relativ viel mit Abwicklungsverfahren im Bereich Kreditkarten zu tun.
Grüße
Sebastian
Hi,
welche Karte? Was steht im Vertrag?
mastercard schreib z.B.
http://www.mastercard.com/de/general/faq.html#q19
Q: Darf ich meinem Kind meine eigene Kreditkarte mit auf die Reise geben?
A: Nein, Kreditkarten sind grundsätzlich nicht übertragbar. Für Ehepartner und Kinder kann eine eigene Karte beantragt werden. Dabei sollte das Kind volljährig sein.
J~
Danke für die Antworten! owT
…
Hallöchen,
weiß jemand von euch, ob auch andere Personen mit
meiner Kreditkarte in diversen Einkaufsstätten zahlen
dürfen? Natürlich mit meinem Einverständnis.
Dann hätten Kreditkartendiebe ein noch leichteres Spiel. So eine Einverständniserklärung ist leicht zu fälschen, und vor allem: dafür kann man sich erheblich mehr Zeit lassen als beispielsweise für einen Spontaneinkauf mit gestohlener Kreditkarte und gefälschter Unterschrift
Ist dies problemlos möglich oder muss ich denjenigen Personen,
die mit meiner Karte zahlen wollen, eine Vollmacht ausstellen,
die eben jenes besagt? Wie müsste - falls zutreffend - eine
solche Vollmacht aussehen?
Möglich und erlaubt ist in Deutschland grundsätzlich alles - bis auf die vom Gesetzgeber erlassenen Einschränkungen. 
Gibt es andere Möglichkeiten (außer der Beantragung einer
Zweitkarte) jene Personen mit meiner Karte Zahlungen tätigen
zu lassen?
Also, zu deiner eigenen Sicherheit solltest Du als Karteninhaber die entsprechenden Zahlungen mit der C-Karte immer selber tätigen. Für Partner (ehelich oder unehelich) kannst du bei dem herausgebenden Institut eine Zweitkarte beantragen. Dies gilt auch für Kinder ab dem 18. Lebensjahr.
Ich danke schon jetzt für die Antworten 
bye. peppo aka andre