Hallo Experten,
vielleicht kann einer von Euch folgende Stammtischdiskussion beenden.
Es geht um das Kündigungsrecht bei langlaufenden Immobilienfinanzierungen (>> 10 Jahre). Eigentlich waren sich alle einig, dass der Schuldner den Kredit nach 10 Jahren kündigen könne, davon hatte jeder schon mal irgendwie gehört.
Die Diskussion entspann sich dann an der Frage, ob dies ein einmaliges Recht genau zum Zeitpunkt, wenn der Kredit 10 Jahre alt wird, oder ob ab dem 10 Jahr jederzeit gekündigt werden kann.
Ein Beispiel soll die Fragestellung vielleicht klarer machen:
A habe am 01.07.2001 einen Kredit mit 15 Jahren Laufzeit geschlossen.
Kann er nun genau zum 01.07.2011 kündigen und wenn er das verpasst hat er das Kündigungsrecht wieder verwirkt. Oder kann er ab dem 01.07.2011 jedezeit kündigen, z.B. zum 01.04.2012?
Die meisten an unserem Stammtisch neigten eher der zweiten Meinung zu, sicher war sich aber keiner. Da meine Frage, kann das jemand auflösen.
Habe auch gegoogelt, aber was ich da fand trug eher zur weiteren Verunsicherung bei, daher die Hoffnung, dass das hier jemand eindeutig und in verständlicher Sprache erklären kann.
Gruß
Werner