Kreditkündigung nach 10 Jahren

Hallo Experten,

vielleicht kann einer von Euch folgende Stammtischdiskussion beenden.

Es geht um das Kündigungsrecht bei langlaufenden Immobilienfinanzierungen (>> 10 Jahre). Eigentlich waren sich alle einig, dass der Schuldner den Kredit nach 10 Jahren kündigen könne, davon hatte jeder schon mal irgendwie gehört.

Die Diskussion entspann sich dann an der Frage, ob dies ein einmaliges Recht genau zum Zeitpunkt, wenn der Kredit 10 Jahre alt wird, oder ob ab dem 10 Jahr jederzeit gekündigt werden kann.

Ein Beispiel soll die Fragestellung vielleicht klarer machen:
A habe am 01.07.2001 einen Kredit mit 15 Jahren Laufzeit geschlossen.
Kann er nun genau zum 01.07.2011 kündigen und wenn er das verpasst hat er das Kündigungsrecht wieder verwirkt. Oder kann er ab dem 01.07.2011 jedezeit kündigen, z.B. zum 01.04.2012?

Die meisten an unserem Stammtisch neigten eher der zweiten Meinung zu, sicher war sich aber keiner. Da meine Frage, kann das jemand auflösen.

Habe auch gegoogelt, aber was ich da fand trug eher zur weiteren Verunsicherung bei, daher die Hoffnung, dass das hier jemand eindeutig und in verständlicher Sprache erklären kann.

Gruß
Werner

Der Gesetzestext ist eigentlich eindeutig:

http://dejure.org/gesetze/BGB/489.html

Die wichtige Passage für dich:

(1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen,

2. in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten ; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.

Gruss highQ

Wichtig ist hier auch der „vollständige Empfang“ sprich Schlussauszahlung z. b. bei einem Neubau. Diese Zeit muß man zusätzlich berücksichtigen. Am Besten den Kündigungstermin schriftlich bestätigen lassen, damit man bei einem Forwarddarlehen beispielsweise kein „blaues Wunder“ erlebt.
Viele Grüße

Hallo,

Danke für Eure Ausführungen!

Das mit den Gesetzestexten und Verständlichkeit ist für den Laien ja immer so ein Thema. Was heißt das nun? Man kann nach 10 Jahren kündigen und kommt dann frühestens nach 10 Jahren und 6 Monaten aus dem Vertrag heraus?

Wie gesagt, reine Stammtischdebatte, kein konkreter Fall, aber langsam interessiert es mich wirklich.

Gruß
Werner

In der Regel ja!