Ich bin schon länger arbeitslos und habe einen Kredit laufen. Meine Arbeitslosigkeit wird wegen Umschulung noch bis Ende 2012 andauern. Bis jetzt hab ich nicht an die Ausfallversicherung gedacht und hab die Raten irgendwie abgestottert. Jetzt war ich bei der Bank und der Berater hat mich darauf aufmerksam gemacht. Nun habe ich aber schon so viel Zeit verschenkt. Der Berater meint da kann man nix machen außer ich könnte begründen warum ich das nicht früher angegeben habe. Hat jemand eine Idee wie man sowas begründen könnte?!
Bitte lese in den Versicherungsbedingungen nach, wie lange Du Zeit hast, die Arbeitslosigkeit an die Versicherung zu melden. Kontaktiere dann die Versicherung und bitte um eine schriftliche Mitteilung, ob und ab wann die Raten von der Versicherung übernommen werden.
Sofern Du keinen vollständigen Erfolg erzielst, kannst Du Dich kostenfrei an den Versicherungs- Ombudsmann wenden (oder kostenpflichtig einen Anwalt einschalten).
Auch guten Tag (eine Anrede sollte schon drin sein.
Nun kenne ich die Bedingungen Deiner RSV (Restschuldversicherung) nicht im Detail, aber grundsätzlich ist der Versicherer i.d.R. nach einer Karenzzeit und meist zeitlich befristet zur Leistung verpflichtet, wenn die bedingungsgemäßen Leistungsvoraussetzungen vorliegen und Du Deinen vertraglichen Obliegenheiten nachgekommen bist. Zu den vertraglichen Obliegenheiten gehört i.d.R. die „unverzüglliche“ Meldung. Die vermutliche Obliegenheitsverletzung erfolgte durch Dich aber nicht vorsätzlich, sondern maximal „grob fahrlässig“ (Du hast schlichtweg vergessen, dass Du Du diese Versicherung hast). In den Bedingungen die ich kenne, kann der Versicherer die Leistungen der Schwere der Verschuldens nach entsprechend kürzen. Ob eine ‚verspätete Meldung‘ tatsächlich zur Leistungsfreiheit führt, vermag ich aus der Ferne nicht zu beurteilen.
Lies Dir die Bedingungen Deiner Restschuldversicherung mal genau durch und wende Dich dann direkt an die Versicherung. Erfahrungsgemäß sind die Bankberater nur für den Abschluss der Versicherungen zuständig - mit der Leistungsabwicklung wollen sie nichts zu tun haben und haben davon auch keinen blassen Schimmer.
Viele Grüße
hallo,
also ich fürchte das hast du einfach jetzt pech gehabt, die bank wird das nicht nachträglich akzeptieren.
lies dir aber auf jeden fall erstmal die bedingungen durch. ich kenne es eigentlich nur so, dass die versicherung max. 1 jahr die raten übernimmt, nicht länger!
also wäre das dann für dich das jahr 2012
wobei ich jetzt auch nicht weiß, ob eine umschulung als arbeitslosigkeit zählt!?
viel erfolg
grüße
sandra
Eine Idee zur Begründung habe ich nicht. ich frage mich aber, warum du da eine Begründung brauchst. Du bist versichert gegen Arbeitslosigkeit, die ist eingetreten - also soll die Versicherung zahlen. Von Beginn der Arbeitslosikeit bis zum Ende. Da ist es für mich völlig Wurst, wann das der Versicherung gemeldet wird - der Schadenseitraum ist immer der selbe. Vielleicht wird die Versicherung das anders sehen - vielleicht auch nicht. Ich würde so tun als wäre es völlig normal, das erst jetzt zu melden.
Viele Grüße
Hallo, hier kann ich leider nicht weiterhelfen.Ich denke, da kann man rückwirkend nichts machen.Vielleicht kann man aber den laufenden Kredit in einen neuen umschulden und fürdas neue Darlehen eine Ausfallversicherung abschließen?
Lieben Gruß und alles Gute!
Antwort:
Lesen Sie sich mal die Versicherungsbedingungen genau durch. Die sind am wichtigsten.
Notfalls waren Sie von / bis krank und ansonsten mit der Umschulungsmaßnahme beschäftigt.
Probieren würde ich es auf alle Fälle.
Eventuell ist sogar das Girokonto durch die Ratenzahlungen überzogen.
Grüsse
Bracco