Eine Person möchte sich selbsständig machen. Dafür benötigt Sie ein Startkapital von 8000,00 Euro. Um nicht zu einem Geldinstitut zu gehen, wird ihr dieses Geld von einer Verwandten des Ehepartners gegeben. Dies wird schriftlich festgehalten. Die Bedingungen sind : Rückzahlung ohne Zinsen und Höhe der monatlichen Rückzahlung je nach Möglichkeit der selbstständigen Person.
Vor einem Jahr wurde die Ehe geschieden. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden 3000,00 Euro zurück gezahlt. Die monatlichen Raten belaufen sich auf 150,00 Euro - 250,00 Euro.
Jetzt will die Verwandte Person (Kreditgeber) das gesamte Geld mit einem mal zurück haben.
Zusätzlioch wurde ein Anwalt beschäftigt, welcher Die bisher gezahlten 3000,00 Euro lediglich als Zinsen verbucht und somit noch zusätzlich die gesamten 8000,00 Euro fordert.
Jetzt die Frage, ob so eine Machenschaft des Kreditgebers zusammen mit dem Anwalt überhaupt rechtens ist und wie soll man sich da am Besten verhalten?
vielen Dank im Vorraus
Hi,
schön wenn etwas schriftlich festgehalten wurde.
Wie lautet der exakte Wortlaut?
Wegen FAQ:1129 bitte Namen wie Raffi Raffzahn und Sibille Selbstständig benutzen.
MFG
Ist kein bestimmter Zeitpunkt für die Rückzahlung des Darlehens vereinbart worden, kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden (§ 488 Abs. 3 Satz 1 BGB). Damit ist der offene Darlehensbetrag i. H. v. 5000 EUR fällig; Zinsen sind lt. Vertrag nicht geschuldet.
G imager