Kreditsachbearbeiter Kettenkreditverträge

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe einen Kettenkreditvertrag abgeschlossen. Der Auszahlungsbetrag netto beträgt 26.600 €, zurückzahlen soll ich mittlerweile 43.875,10 €. Meines Erachtens nach ist das sittenwidrig. Die aufgestockten Beträge wurden jedesmal neu verzinst plus die anderen Gebühren. Aufstockung erfolgte 4 Mal in kurzen Zeitabständen.
Im voraus vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
M. Hess

Hallo,

vielen Dank für ihre Anfrage. Um ihre Frage zu beantworten wäre es wichtig einige Eckpunkte des Vertrages zu klären, wie Laufzeit, Art des Vertrages, Abstattungskreditvertrag oder Kontokorrentvertrag, Darlehen etc…

Sittenwidrigkeit kann nur angenommen wenn wesentliche Teile des Vertrages sittenwidrig sind. Im Normalfall kann eine Klausel sittenwidrig sein, der restliche Vertrag bleibt aber rechtswirksam.

Ich gehe mal von folgendem Beispiel aus: Man nimmt sich z.B. einen Einmalkredit über TEUR 50 mit einer Laufzeit von 60 Monaten zu einem Zinssatz von 4% auf. In Monat 24 wird z.B. der Kredit um weitere TEUR 20 aufgestockt. Es sind nun folgende Beträge zu bezahlen: Die neu vereinbarte Rate also Kapital zzgl. Zinsen wobei sich die Zinsen wie folgt berechnen:

4% vom Saldo aus: TEUR 50 abzgl. der geleisteten Rückzahlungen sowie 4% von TEUR 20 auf die Restlaufzeit von nunmehr 36 Monaten.

Wenn sie eine Möglichkeit haben, mir den Vertrag (Name, Anschrift,etc… geschwärzt) zu mailen, so würde ich sie darum bitten. Da ich selber Bankprüfer bin, kann ich ihnen diesbezüglich sicherlich helfen.

Meine Mailadresse: [email protected]

Bei Fragen können sie mich jederzeit gerne kontaktieren.

Mit bestem Gruß

Lohinger