Hallo Zusammen!
Ich hätte folgende Frage:
Enkelin bekommt ein Zweifamilienhaus vererbt. Der Großvater wohnt noch im Erdgeschoß. Die Wohung darüber wird nun vermietet.
Die Enkelin bezahlt noch die Resthypothek von 10.000 Euro ab und
muß dem Vater seinen Pflichtteil ausbezahlen ( ca. 10.000 Euro )
Frage: Kann die Enkelin bei den Mieteinnahmen die Hypothek und den
Pflichtanteil steuerlich gegenrechnen?
Wenn ja, auf wie viele Jahre kann/muß dies abgeschrieben werden?
Für Eure Hilfe im Voraus recht herzlichen Dank!
Thomas
Hallo nochmals!
Die Enkelin erbte von Ihren Großeltern.
Oma ist gestorben und Opa lebt im Erdgeschoss-
Gruß!
Thomas
Hallo nochmals!
Die Enkelin erbte von Ihren Großeltern.
Oma ist gestorben und Opa lebt im Erdgeschoss-
Dann hat sie nur von der Oma geerbt-weil nur Sterben macht Erben. Gehört dem Opa dann noch ein Anteil?
Und hat der Opa ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch?
Der Opa hat ein Wohnrecht, und ja, es wurde nur von der Oma geerbt.
Hallo!
Die Sache ist etwas kompliziert. Die Enkelin hat durch die Schenkung einen teilentgeltlichen Erwerb des Hauses getätigt. Das heißt ein (gedachter) Teil des Hauses wurde geschenkt der andere Teil gekauft.
Die Darlehenszinsen für das damals übernommene Darlehen können als Werbungskosten abgesetzt werden, aber nur soweit sie die vermietete Wohnung betreffen. Da Oppa eine Wohnung unentgeltlich nutzt, sind die Zinsen die auf diese Wohnung entfallen nicht absetzbar. Den Anteil von absetzbar und nicht abesetzbar ermittelt man an Hand der Flächen.
Das Haus wird also nochmal (!) geteilt zwischen unentgeltlich überlassen und vermietet.
Die Zahlung die später an den Pflichtteilsberechtigten geleistet werden musste würde ich als Anschaffungskosten qualifizieren, diese würden dann wiederum die Abschreibung beeinflussen. Soweit für die Zahlung des Betrages eine Darlehen aufgenommen wurde, wären die Zinsen für dieses Darlehen anteilig abzugsfähig wie oben.
Die Zahlung als solches ist steuerlich nicht abzugsfähig, nur im Rahmen der Gebäudeabschreibung.
Tipp: Für die erste Steuererklärung Hilfe holen, aber jemanden der sich damit gut(!) auskennt, nicht grad jemanden der mal ein 14-Tage-Praktikum beim Steuerberater gemacht hat und seit dem schwarz Steuererklärungen hinpinselt.
Gruß
Jörg