Kredittilg. bei Verbraucher-/ Privatinsolvenz

Hallo zusammen,

ich habe einen Kredit mit meinem/-r damaligen Lebenspartner/-in über eine Summe von 15000 Euro aufgenommen. Bei der Trennung war die Bank nicht bereit diesen Kredit aufzuteilen, sondern bestand auf die gesamtschuldnerische Haftung über die noch geschuldete Summe.

Zurzeit wird dieser Kredit monatlich zu gleichen Teilen abbezahlt.

Nun habe von meinem/-r damaligen Lebenspartner/-in erfahren, dass sie/er in die Privatinsolvenz gehen „will“. Durch die gemeinsame Tochter und die dadurch entstandenen Unterhaltskosten, plus dem gekürzten Gehalt durch die Kurzarbeit sieht sie/er keine Perspektive mehr und möchte sich durch die Privatinsolvenz wieder „sanieren“.

Was passiert mit dem Kredit? Hafte ich dann komplett für die Zeit der Privatinsolvenz oder wird aus dem vielleicht noch vorhandenem Einkommen meines/-r ehemligen Lebenspartner/-in auch noch ein Teil des Kredits getilgt? Was passiert nach der Privatinsolvenz, wenn sie erfolgreich war? Ist mein/-e ehemalige/-r Lebenspartner/-in dann aus dem Kreditvertrag raus oder lebt die Restschuld, falls der Kredit noch besteht zu diesem Zeitpunkt wieder auf?

Kann sie/er überhaupt in die Privatinsolvenz gehen oder müssen bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein? Höhe der Verschuldung etc.?

Ich bin nicht in der Lage die monatlichen Zahlungen meiner ehemaligen Lebenspartnerin noch zusätzlich aufzubringen. Aus erster Ehe habe ich noch einen Sohn der gerade 14 geworden ist. Ich habe Belastungen, die ich gerade eben stemmen kann, aber das bricht mir das Genick, wenn es wirklich soweit kommt.
Kann mir jemand helfen?
Danke und Gruß Opec

Sorry,da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen…leider!

Ziemlich viele Fragen…

wenn der eine Partner in die Insolvenz geht, haftet der andere für den gesamten Kredit. Nach der Insolvenz ist der in der Insolvenz gewesene Partner, schuldenfrei, auch die Kreditschulden ist er los.

Alles was über der Pfändungsfreigrenze liegt, geht komplett an den Insolvenzverwalter. Der Kredit ist dann für diesen ebenfalls erledigt.

Viele Grüsse
Zicke

hallo,
soviel ich weiß, haftest du alleine. das darlehen fällt nicht mit in die insolvenz, wenn du mit unterschrieben hast.
mfg

Hallo zusammen,

ich habe einen Kredit mit meinem/-r damaligen
Lebenspartner/-in über eine Summe von 15000 Euro aufgenommen.
Bei der Trennung war die Bank nicht bereit diesen Kredit
aufzuteilen, sondern bestand auf die gesamtschuldnerische
Haftung über die noch geschuldete Summe.

Zurzeit wird dieser Kredit monatlich zu gleichen Teilen
abbezahlt.

Nun habe von meinem/-r damaligen Lebenspartner/-in erfahren,
dass sie/er in die Privatinsolvenz gehen „will“. Durch die
gemeinsame Tochter und die dadurch entstandenen
Unterhaltskosten, plus dem gekürzten Gehalt durch die
Kurzarbeit sieht sie/er keine Perspektive mehr und möchte sich
durch die Privatinsolvenz wieder „sanieren“.

Was passiert mit dem Kredit? Hafte ich dann komplett für die
Zeit der Privatinsolvenz oder wird aus dem vielleicht noch
vorhandenem Einkommen meines/-r ehemligen Lebenspartner/-in
auch noch ein Teil des Kredits getilgt? Was passiert nach der
Privatinsolvenz, wenn sie erfolgreich war? Ist mein/-e
ehemalige/-r Lebenspartner/-in dann aus dem Kreditvertrag raus
oder lebt die Restschuld, falls der Kredit noch besteht zu
diesem Zeitpunkt wieder auf?

Kann sie/er überhaupt in die Privatinsolvenz gehen oder müssen
bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein? Höhe der
Verschuldung etc.?

Ich bin nicht in der Lage die monatlichen Zahlungen meiner
ehemaligen Lebenspartnerin noch zusätzlich aufzubringen. Aus
erster Ehe habe ich noch einen Sohn der gerade 14 geworden
ist. Ich habe Belastungen, die ich gerade eben stemmen kann,
aber das bricht mir das Genick, wenn es wirklich soweit kommt.
Kann mir jemand helfen?
Danke und Gruß Opec

Hallo Opec,

wenn der eine Partner in die Insolvenz geht, muss
der Bürge bei der Bank dafür eigentlich haften und
muss den Kredit zurück zahlen.
Ich rate einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Unterhaltszahlungen stehen an erster Stelle.
Wenn keine Tilgung für den Kredit mehr eingeht, wird
die Bank den Kredit kündigen und wird mit Mahnbescheiden kommen sowie Pfändungen durch den Ge-
richtsvollzieher.
Die Möglichkeit wäre mit der Bank zu verhandeln
auf kleinere Ratenzahlungen.
Leider sehe ich keine anderen Möglichkeiten, aber
bitte lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten,
vielleicht besteht die Möglichkeit, dass Sie nur
die Hälfte des Kredites bezahlen müssen.

Gruß

Hallo,
die Privatinsolvenz befreit von allen Schulden ausser Strafen. Deine ehemalige Partnerin ist mit Beginn der Insolvenz aus dem Kredit raus ! Jeder von Euch haftet als Gesamtschuldner also holt die Bank alles allein von Dir. Du musst allein für die Kreditsachulden aufkommen, es sei denn das Einkommen Deiner ehemaligen Partnerin liegt über der Pfändungsfreigrenze und muss etwas bezahlen. Wenn noch mehr Schulden da sind ist eher nicht damit zu rechnen. Gehe davon aus dass Du allein weiter zahlst.

WEnn ich ehemaliger Lebensgefährte Privatinsolvenz anmeldet, weil er seine Schulden nicht mehr bezahlen kann, haften Sie für den Rest des Kredites.
Der Kreditgeber wird sich in diesem Falle an Sie wenden.
Der Insolvenzverwalter ist angehalten, verwertbahres
Vermögen zu veräußern, um damit die vorhandenen Schulden zu begleichen.

Einkommen oberhalb des Pfändungsbeitrages geht zu etwa
2/3 an den Insolvenzwerwalter, um die Schulden zu tilgen.( siehe Pfändungstabelle)

Jeder, der über Schulden verfügt, kann Privatinsolvenz
beantragen.
Dann gibt es eine Gerichtsverhandlung zum Abschluss,
anschließend eine 6 jährige Wohlverhaltensphase.

Zum Abschluss beschließt ein Gericht, ob die Kritierien erfüllt sind, das alle restlichen Schulden erlassen werden.

Aber dieser Weg steht Ihnen dann auch offen, wenn
Sie Ihre Verbindlichkeiten nicht bezahlen können

Hallo!
Das Beste wäre, gleich mit in die Privatinsolvenz zu gehen, da hier ein anderer Ausweg fast nicht möglich ist.
Liebe Grüße Dirk