Ich weis nicht ob meine Frage im Rechtsbrett nicht besser aufgehoben wäre aber da es sich um einen Kredit handelt probier ich mein Glück hier.
Folgender hypothetischer Fall:
Jemand lässt sich von einer Onlinebank die Kredite nur vermittelt ein Kreditangebot für eine Anschlußfinanzierung per Forwarddarlehen unterbreiten. Darin wird eine Auszahlung des Kreditbetrages in 3,5 Jahren bei einer Zinsfestschreibung von 15 Jahren(ab sofort) vereinbart.
In dem Kreditangebot wird weiterhin eine Restschuld(Bei Festschreibungsende) angegeben, die wenn man nachrechnet nur zu Stande kommen kann wenn man sofort mit der Tilgung beginnt oder aber Sichergestellt ist, dass nach Festschreibungsende keine Zinserhöhung eintritt.
Wer haftet wenn ein „(Nach)Rechenschwacher“ Zeitgenosse in diese „Restschuldfalle“ tritt? Immerhin tritt eine Restschulddifferenz(bezogen auf das Ende der Zinsfestschreibung) von ca 45t€ ein.
Forwarddarlehen unterbreiten. Darin wird eine Auszahlung des Kreditbetrages in
3,5 Jahren bei einer Zinsfestschreibung von 15 Jahren(ab sofort) vereinbart.
Das ist kein Forwarddarlehen! Das Forwarddarlehen würde heute abgeschlossen, zur Auszahlung in 3,5 Jahren mit einer Zinsbindung von 15 Jahren ab Auszahlung.
zu Stande kommen kann wenn man sofort mit der Tilgung beginnt
Das würde mich stutzig machen !
Wer haftet wenn ein „(Nach)Rechenschwacher“ Zeitgenosse in
diese „Restschuldfalle“ tritt? Immerhin tritt eine
Wenn im Angebot ein objektiv nachweisbarer Fehler ist, haftet der Angebotsersteller. Wenn der Antragsteller aber etwas anderes erwartet als bekommen hat, muß er nachweisen getäuscht worden zu sein. Also offene Frage besser vor Unterschrift klären
Forwarddarlehen unterbreiten. Darin wird eine Auszahlung des Kreditbetrages in
3,5 Jahren bei einer Zinsfestschreibung von 15 Jahren(ab sofort) vereinbart.
Das ist kein Forwarddarlehen! Das Forwarddarlehen würde heute
abgeschlossen, zur Auszahlung in 3,5 Jahren mit einer
Zinsbindung von 15 Jahren ab Auszahlung.
Ja so ist die Anfrage auch formuliert worden.
zu Stande kommen kann wenn man sofort mit der Tilgung beginnt
Das würde mich stutzig machen!
Hat es mich ja auch deshab hier die Nachfrage.
Wer haftet wenn ein „(Nach)Rechenschwacher“ Zeitgenosse in
diese „Restschuldfalle“ tritt? Immerhin tritt eine
Wenn im Angebot ein objektiv nachweisbarer Fehler ist, haftet
der Angebotsersteller. Wenn der Antragsteller aber etwas
anderes erwartet als bekommen hat, muß er nachweisen getäuscht
worden zu sein. Also offene Frage besser vor Unterschrift
klären