Kreditvermittlung

hallo,
hab da mal ne frage:
angenommen man stellt eine kostenlose und unverbindliche anfrage nach einem kredit bei einem kreditvermittler.kann dieser vermittler daraus einen verbindlichen vertrag machen obwohl kein antrag oder sonstiges unterschrieben wurde? wäre man dann trotzdem verpflichtet irgendwelche zahlungen zu leisten wegen aufgekommenen kosten? ich meine man hat doch eigentlich noch keinen richtigen auftrag erteilt,oder?

hallo,
hab da mal ne frage angenommen man stellt eine kostenlose und unverbindliche anfrage nach einem kredit bei einem kreditvermittler.kann dieser vermittler daraus einen verbindlichen vertrag machen obwohl kein antrag oder sonstiges unterschrieben wurde? wäre man dann trotzdem verpflichtet irgendwelche zahlungen zu leisten wegen aufgekommenen kosten?

Unverbindliche Auskunft von mir (Kreditvermittlerin nach §34c), keine Rechtsberatung:
Unseriöse Kreditvermittler versuchen gelegentlich, Kreditsuchenden einen kostenpflichtigen „Finanzsanierungsvertrag“ oder ähnlich genannten Dienstleistungsvertrag aufs Auge zu drücken. Dessen Kosten sind auch dann fällig, wenn kein Kredit vermittelt werden kann.

Die Gültigkeit des Vertrages setzt u.a. voraus, daß er rechtskräftig abgeschlossen wurde, und dass alle Details vorher bekannt waren (z.B. Kosten).

Ich meine: Wenn ein Interesent lediglich Unterlagen etc. anfordert, und der Vermittler behauptet jetzt schon das Zustandekommen eines kostenpflichtigen Vertrages und legt den Unterlagen eine Kostenrechnung bei, dann würde ich alles komplett in den Papierkorb werfen.

Hi,

erstmal eine Bitte… schreibe doch bitte mit Klein-und Großschreibung und so dass es letztlich leserlich ist!

Zu dem Fall:

Wurde in diesem fikiven Fall etwas unterschrieben? Wenn ja, was? Ein Geschäftsbesorgungsvertrag? Darlehensantrag? Selbstauskunft? Hast Du eine Durchschrift erhalten und mal das „Kleingedruckte“ gelesen?

Wenn man in ein Büro reingeht und einen Vertrag unterschreibt, der erstmal gültig ist (d.h. keine Gesetzlichen Vorgaben wurden verletzt) sind die Vereinbarungen einzuhalten -auch der Preis! Ob und wie man kündigen kann, steht dann in den Vertragsbedingungen - auch die sind gültig.

Hast man etwas per I-Net. gemacht oder war jemand einfach bei einem zu Hause, dann hat man ein Widerrufsrecht.

Das in Kurzform.

Da Du aber den Fall ja nicht genau beschreibst, kann man auch keine genauere Auskunft geben, die hier zutreffend sein könnte.