Kreditversicherung nachträglich in Anspruch nehmen

Hallo,

ich habe seit 2010 einen Kredit bei meiner Hausbank. In diesem Zusammenhang habe ich eine Arbeitslosigkeitszusatzversicherung abgeschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt war ich unbefristet angstellt. Ich habe später den Job gewechselt und hatte einen für 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag, welcher jedoch nach 10 Monaten gekündigt wurde( ohne Angaben von Gründen). Das ganze landete dann auch vor dem Arbeitsgericht und ich war in der Zeit 11/11 - 05/12 arbeitslos. Nun habe ich meine Unterlagen geordnet und mir ist aufgefallen, dass ich in dieser Zeit die Arbeitslosigkeitszusatzversicherung hätte in Anspruch nehmen können. Ich muss ehrlich gestehen, ich habe während der Arbeitslosigkeit nicht daran gedacht und habe einfach selbst meine Raten pünktlich bezahlt. Ist es nun möglich, nachträglich die Versicherung in Anspruch zu nehmen, sodass diese für die Zeit die Differenz an mich zahlt?

Ich habe später den Job gewechselt und hatte einen
für 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag

Die Versicherung wird meinen, daß die Arbeitslosigkeit selbstverschuldet war (eigene Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages!).

Aber Du kannst ja die Versicherung mal höflich um ihre Meinung zu der Sache bitten.

Erdbeerzunge

Hallo,
das sollte möglich sein. Es kommt jedoch auf die Bedingungen seitens der Versicherung an.
Rede mit der Bank. Und der Versicherung.
Gruß
Heiko Fichter

Vielen Dank für die Antwort. Sollte ich dann auch angeben, dass ich dies vergessen habe oder das verschweigen?

Hallo,
ich finde schon mal die Frage spannend, ob bei befristetem Arbeitsvertrag die Versicherung überhaupt deckt. Hinzu kommt die Frage, wie dann das Arbeitsgericht entschieden hat.
Welche Meldefristen in der Police gelten, kann ich leider nicht ferndiagnostizieren.
Es sind also sehr individuelle Fragen zu prüfen, das macht die Schadenabteilung IHRER Versciherung. Reichen Sie die Unterlagen vollständig ein; das Ergebnis können Sie ggfs. per Anwalt prüfen lassen (Rechtsschutz!?).

Alles Gute

Hallo Andreas,
der Versicherer kann nachträgliche Beantragungen ausschließen oder erschweren, indem er die sog. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers eng fasst. Dazu haben wir in unserem Blog schon einen Artikel veröffentlicht: http://www.claritos.info/2012/10/obliegenheiten/

Wir können daher die Frage nicht eindeutig beantworten. Dies kannst nur du mit einem Blick in die Versicherungsbedingungen. Wenn du dabei auf unverständliche Formulierungen stößt, bitte einfach wieder nachfragen.

Du solltest es auf jeden Fall versuchen, die Leistungen auch nachträglich zu beantragen. Entweder steht Sie dir zu oder Versicherer entscheidet kulanter Weise für dich.

Viel Erfolg dein Claritos Serviceteam.

Warum solltest Du etwas eingestehen?
Nein,
ich würde sagen: Bei der Durchsicht meiner Unterlagen (wie ich es jedes Jahr zum Jahresende mache) ist mir aufgefallen, das ich einen Anspruch auf die Leistungen habe.
Ich bitte um Erstattung für die Zeit meiner Arbeitslosigkeit …
Wenn die fragen warum Du erst jetzt damit ankommst kannst Du immer noch antworten, das Du mit der Arbeitsplatzsuche so beschäftigt warst, mit der Besorgung des Geldes für die Ratenzahlung beschäftigt warst, …
Gruß
Heiko Fichter

Vielen Dank für die Antwort. Sollte ich dann auch angeben,
dass ich dies vergessen habe oder das verschweigen?

Hallo Andreas,

das hängt auch wieder ganz von Ihrem Anbieter ab und wie kulant der ist.
Ich bin kein Anwalt, aber ich rechtlich aus meiner Sicht, können Sie für den Zeitraum, wo Sie es waren die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung zurück fordern.
Jeder normale und faire Anbieter wird Ihnen dann aber für den gleichen Zeitraum, in dem Sie Arbeitslos waren, die Beiträge frei stellen, wenn Sie es entsprechend nachliefern.

Sie haben auf jeden Fall einen finanziellen Ausgleich, wenn Sie lieb und nett nachfragen, wird Ihnen mit Sicherheit auch der maximale Anspruch im Nachhinein zugesprochen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Beste Grüße

Mirco Novotny

Hallo,
ich kenne mich nicht mit Arbeitslosenversicherung aus. Wusste auch nicht das die überhaupt noch jemand verkauft. Ich rate Ihnen die Bedinungen gründlich zu lesen dort steht auch wann und wie lange sie Anspruch haben. Sollten sie die Unterlagen nicht mehr parat haben rufen sie die Versicherung an, sie mögen ihnen die Unterlagen nochmal bitte zusenden.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

da würde ich garnicht drüber nachdenken sondern jetzt die Leistung beantragen als ob das immer so wäre.

Falls die dann nicht zahlen wollen kannst Du immer noch mit dem Versicherungs-Ombudsmann oder der Verbraucherzentrale reden.

Grüßle
Andre

Bitte schnellstens den Schadenfall melden, verlieren können Sie nichts dabei.
Viel Glück!

DA KANN ICH DIR LEIDER NICHT WEITERHELFEN.
GRUSS EGON

Grundsätzlich verjähren Ansprüche in drei Jahren. Wenn keine speziellen Verjährungsfristen greifen, solltest du einen Anspruch haben. Es kann jedoch in den Versicherungsbedingungen einen Ausschluss bei befristeten Verträgen geben. Ich würde einfach bei der Versicherung schriftlich einen Antrag stellen. Sollte das nicht greifen, kannst du dir immernoch überlegen einen einen Anwalt einzuschalten oder auch selbst Klage zu erheben. Das ist nicht sehr schwer. Du kannst dafür einfach zu deinem örtlichen Amtsgericht gehen.

Genaues kann ich dir aber ohne den Versicherungsvertrag nicht sagen.

Hallo,
ich würde Dir das empfehlen. Stell den Antrag und mehr wie ablehnen unter Angabe von Gründen können die nicht.
VG WB

Hallo,

dazu müsste man einen Blick in die AGB´s werfen.

Gruß