Kreditvertrag nach 10 Jahren kündigen

Hallo Allerseits,

Wenn man einen Immobilienkredit mit festen Zinssatz hat, kann der Kredit vom Kreditnehmer nach 10 Jahren mit einem halben Jahr Kündigungsfrist gekündigt werden.

Wie wird dies in der Praxis gehandhabt? Was für Gebühren verlangen die Banken? Verschlechtert das die Keditwürdigkeit (Schufaeinträge) des Kreditnehmers.

Gruß
Carlos

Hallo,

Wenn man einen Immobilienkredit mit festen Zinssatz hat, kann
der Kredit vom Kreditnehmer nach 10 Jahren mit einem halben
Jahr Kündigungsfrist gekündigt werden.

Das gilt nur, wenn die ursprüngliche Zinsfestschreibung länger als 10 Jahre war. War die ursprüngliche Zinsfestschreibung 10 Jahre, bedarf es keiner Kündigung und das Restdarlehen ist zur Rückzahlung fällig.

Wie wird dies in der Praxis gehandhabt?

Wenn man gekündigt hat, muß man das Darlehen zum Kündigungstermin zurückzahlen.

Im zweiten Fall unterbreitet die kreditgewährende Bank in aller Regel kurz vorher ein Verlängerungsangebot.

Was für Gebühren verlangen die Banken?

Das hängt von den Einzelheiten ab.

Verschlechtert das die Keditwürdigkeit (Schufaeinträge) des Kreditnehmers.

Wenn der Kreditnehmer kündigt nicht, wenn der Kreditgeber kündigt schon.

Gruß

Nordlicht

Danke für deine Antwort.

Was für Gebühren verlangen die Banken?

Das hängt von den Einzelheiten ab.

Genau das ist die Frage. Im Kreditvertrag steht nichts von Kündigungsgebühren. Bleibt es nun der Bank überlassen Mondgebühren zu verlangen, gegen die man allenfalls klagen kann, oder gibt es Daumenwerte?

Gruß
Carlos

Nein, es gibt dieses Sonderkündigungsrecht, um genau diese langen Bindungen zu umgehen. 10 Jahre nach vollständiger Auszahlung kann ohne Vorfälligkeitzsentschädigung gekündigt werden. Allerdings sollte dann eine Anschlussfinanzierung oder das Geld da sein.

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Genau das ist die Frage. Im Kreditvertrag steht nichts von
Kündigungsgebühren. Bleibt es nun der Bank überlassen Mondgebühren zu verlangen,

Mußt Du denn überhaupt kündigen oder läuft Dein Vertrag regulär aus. Die Gebühren sind in den AGBs niedergelegt und dagegen wirst Du kaum klagen können.

kann, oder gibt es Daumenwerte?

Nein, die gibt es nicht.

Danke…
Dirk und Nordlicht.

Mußt Du denn überhaupt kündigen oder läuft Dein Vertrag
regulär aus. Die Gebühren sind in den AGBs niedergelegt und
dagegen wirst Du kaum klagen können.

Auf die AGB wäre ich nie gekommen, obwohl dies so nahe liegend ist.
Warum sollte man einen Kreditvertrag kündigen, der sowieso ausläuft.

Gruß
Carlos

Hallo,

Das gilt nur, wenn die ursprüngliche Zinsfestschreibung länger
als 10 Jahre war. War die ursprüngliche Zinsfestschreibung 10
Jahre, bedarf es keiner Kündigung und das Restdarlehen ist zur
Rückzahlung fällig.

Meiner Meinung nach wird nichts fällig, der Kredit läauft nur ohne Zinsbindung zu den dann gültigen Tageszinskonditionen weiter. So stehts zumindest in den von mir gerade gewälzten Verträgen. Gibts das auch anders?

Gruß,
Micha

Vorsicht, nix durcheinander bringen :wink:
Der Kreditvertrag wird hier wahrscheinlich nicht auslaufen, sondern die Zinsbindung. Das sind zwei verschiedene Dinge.
Auch wenn die Zinsbindung nach 10 Jahren vorbei ist, möchte die Bank weiterhin Geld sehen. Entweder als Tilgung oder aber als weitere Annuitätenzahlung mit dann neu zu verhandelndem Zinssatz.

Warum sollte man einen Kreditvertrag kündigen, der sowieso
ausläuft.

Hallo Dirk,

Vorsicht, nix durcheinander bringen :wink:

Ich verwechsle nichts. Es geht mir hier um Verträge, bei denen die Zinsen über die gesamte Laufzeit vereinbart wurde, sei 15, 20 oder 30 Jahre. Einen solchen Vertrag kann man nach 10 Jahren kündigen, sei es, weil man ihn durch einen anderen Kredit ablösen will, oder einfach, weil man das Geld hat.
Wenn alles getilgt ist, ist Schluss. Oder siehst du das anders?

Gruß
Carlos