Kreditwesen

Liebe/-r Experte/-in,
hast du Erfahrungen oder Wissen dazu, wie man bzw. ob man einen Kredit mit Zinsbindung umändern/umschreiben kann?
Konkret bezieht sich meine Frage auf den Fall, dass wir vor 5 Jahren eine Wohnung gekauft haben und dafür einen Kredit aufgenommen haben, der noch Zinsbindung bis 2014 hat. Nun hat es sich ergeben, dass wir überraschend/unerwartet unser „Traumhaus“ entdeckt und zum Kauf angeboten bekommen haben. Wir möchten/würden unsere jetzige Wohnung verkaufen und den Kredit , wenn sowas denn geht?!?.., umwidmen/umschulden oder wie auch immer das im Fachterminus richtig zu nennen ist.
Vielen Dank schon mal vorab für dein Bemühen! Gruß, Mirjam

Liebe/-r Experte/-in,
hast du Erfahrungen oder Wissen dazu, wie man bzw. ob man
einen Kredit mit Zinsbindung umändern/umschreiben kann?
Konkret bezieht sich meine Frage auf den Fall, dass wir vor 5 Jahren eine Wohnung gekauft haben und dafür einen Kredit aufgenommen haben, der noch Zinsbindung bis 2014 hat. Nun hat es sich ergeben, dass wir überraschend/unerwartet unser „Traumhaus“ entdeckt und zum Kauf angeboten bekommen haben.
Wir möchten/würden unsere jetzige Wohnung verkaufen und den Kredit , wenn sowas denn geht?!?.., umwidmen/umschulden oder wie auch immer das im Fachterminus richtig zu nennen ist.
Vielen Dank schon mal vorab für dein Bemühen! Gruß, Mirjam

Hallo Mirjam,

tut mir leid, irgendwie scheint meine erste Antwort nicht funktioniert zu haben, hier also noch einmal:

Meines Erachtens hast Du grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
1.
Ihr laßt das Darlehen weiterlaufen und bezahlt den kaufpreis für das Haus aus dem Verkaufserlös der Wohnung und ggf. einem weiteren Darlehen für einen Differenzbetrag. Die bei der Wohnung eingetragenen Grundschulden, die das Darlehen sichern, werden zuerst auf das Hausgrundstück erweitert und nach Verkauf bei der Wohnung gelöscht. Hierdurch entstehen Kosten für Notar und Grundbuchamt und evtl. bei der Bank Bearbeitungskosten.
Achtung: Hierbei kann es zu einem Zwischenfinanzierungsproblem kommen wenn das Haus schon bezahlt werden muss und die Wohnung noch nicht verkauft werden konnte.

Aus dem Verkaufserlös werden die Wohnungsdarlehen abgelöst und die Hausfinanzierung erfolgt davon völlig unanbhängig. In diesem Fall muss Euch die Bank trotz Festzinsvereinbarung aus den Darlehensverträgen entlassen, wird dafür aber wahrscheinlich ein Vorfälligkeitsentgelt in Rechnung stellen, dieses dient zum ausgleich des Zinsausfalles. Die Höhe hängt vom Darlehenszins, der Restlaufzeit, der Darlehenshöhe und den aktuellen Marktzinsen ab und kann nur von der Bank ermittelt werden. Für die Ermittlung können Berabeitungskosten anfallen, danach auf jeden Fall erst fragen! Die vorzeitige Ablösemöglichkeit gilt nur für einen Verkaufsfall, nicht generell.
Bei dieser Variante habt Ihr im schlimmsten Fall für einen Übergangszeitraum eine Doppelbelastung wenn die Hausfinanzierung schon anläuft und der Verkauf inkl. Ablösung noch nicht abgewickelt wurde. Evtl. ist die Bank bereit, den Tilgungsbeginn für die neue Finanzierung einige Monate später anzusetzen.

Ich hoffe, ich konnte damit weiterhelfen, und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Liebe Grüße
Steffi

Hallo,

bin gestern erst aus dem Urlaub zurück. Ist die Frage noch aktuell oder hat sie sich schon erledigt ?

Gruß

Hallo,
ja, meine Frage ist noch aktuell,
freue mich über eine Antwort!
Gruß

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