Kreditzinsen

Hallo Fachleute,

meine Steuererklärung ist immer noch nicht fertig, folgende Frage müsste ich noch beantworten können:

Wenn man einen Kredit zur „Festigung und Erweiterung der Existenz“ aufgenommen hat - wie werden da die Steuern, Gebühren, Disagio etc. abgesetzt? Fallen die auch unter Werbungskosten oder gibt es dafür schon wieder eine Extra-Rubrik?

Danke für eure Hilfe.

Grüße
Lilly

Kredit zur „Festigung und Erweiterung der Existenz“=unklar!

Hallo!

Ist das so eine Art Eigenkapitalhilfedarlehen, welches im Zusammenhang mit der Finanzierung von Betriebsausgaben steht? Schuldzinsen, die nicht im Zusammenhang mit Einkünften stehen, können nämlich grundsätzlich nicht abgezogen werden.
Falls eine rein berufliche/ betriebliche Veranlassung gegeben ist, liegen hinsichtlich aller Zahlungen, soweit sie die keine Tilgung darstellen, dem Grunde nach Werbungskosten oder Betriebsausgaben vor. Zu beachten wären dann ggf. eine Abzugsbeschränkung von Schuldzinsen und Disagio (wieviel abziehbar) und evtl. deren periodengerechte Abgrenzung in der Gewinnermittlung (wann abziehbar).
=> Bitte Sachverhalt konkretisieren!

Ciao!
Nemo