Hallo.
Angenommen, ein Eigenheimbesitzer bewohnt sein Haus selber. Zum Kauf dieses Hauses wurden 1/3 der Kaufsumme über eine Hypothekaufnahme einer bereits im Besitz befindlichen Eigentumswohnung, die vermietet ist, abgewickelt.
Die Kreditzinsen , die jetzt über die Kreditaufnahme durch Beleihung der Wohnung mit separtem Kreditvertrag laufen, inwieweit kann die der Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung angeben?
Danke und Gruss
Martin
Servus Martin,
Zinsen für einen Kredit, dessen Auszahlung nicht dazu gedient hat, mit der Investition steuerpflichtige Einnahmen zu erzielen, sind erstmal Privatvergnügen. Nebbich. Privat veranlasste Schuldzinsen mindern das zu versteuernde Einkommen nicht.
Wenn allerdings zum Zweck des Kaufes der selbst genutzten Wohnung Mittel aus Mieteinnahmen entnommen worden sind, während gleichzeitig der aufgenommene Kredit ganz oder teilweise z.B. für Betriebskosten, laufende Instandhaltung etc. des vermieteten Objektes verwendet worden ist (zeitnah und z.B. durch entsprechende Überweisungen oder Auszahlungen nachvollziehbar), sind die Schuldzinsen anteilig Werbungskosten zu den Einkünften aus V+V. Gleiches gilt analog, wenn die aus der Auszahlung des Kredites zugeflossenen Mittel irgendwo anders investiert worden sind, wo sie zur Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen dienen (Wertpapiere etc.).
Schöne Grüße
MM