Kreditzusage bei Immobilienkauf

In Zeiten zunehmender Datenschutzbemühungen ist in Verbindung mit dem Erwerb von Wohnimmobilien häufig das Argument von Maklern zu hören, die Weitergabe (Kopie) vorliegender Kreditzusagen von Bankinstituten zur Finanzierung des Kaufs an die Verkäuferseite sei Kaufinteressenten nicht zuzumuten.
Wenn aber von Verkäuferseite Zweifel an der Bonität der Käuferseite bestehen: Welche Argumente wären denkbar, eine Vorlage der Kreditzusage dennoch einzufordern ?

Maklern zu hören, die Weitergabe (Kopie) vorliegender
Kreditzusagen von Bankinstituten zur Finanzierung des Kaufs an
die Verkäuferseite sei Kaufinteressenten nicht zuzumuten.

Wieso dass denn ? Es ist doch im Interesse des Käufers, seine Zahlungsfähigkeit zu belegen.

Wenn aber von Verkäuferseite Zweifel an der Bonität der
Käuferseite bestehen: Welche Argumente wären denkbar, eine
Vorlage der Kreditzusage dennoch einzufordern ?

DAs beste Argument: „Ich verkaufe nur an Interessente, die auch zahlungsfähig sind. Anderfalls suche ich einen anderen Käufer“. Es ist durchaus üblich eine Finanzierungsbestätigung einer Bank einzufordern.

Hi,

Wieso dass denn ?

weil es den VK einen feuchten Kehricht angeht, welche Bank mein Kaufvorhaben finanziert oder ob ich das Geld bar zur Verfügung habe.

Es ist doch im Interesse des Käufers, seine
Zahlungsfähigkeit zu belegen.

Als wir unser Haus kauften, hatten wir kein Interesse daran den potentiellen VK unsere Zahlungsfähigkeit nachzuweisen, warum auch? Welches Risiko geht der VK denn ein? Der Gefahrenübergang findet erst nach Zahlung des Kaufpreises statt und wenn der Käufer dann doch nicht zahlen kann, macht er sich schadenersatzpflichtig.
Das größte Risiko für den VK ist, daß er sich einen neuen Käufer suchen muß. Und wie wahrscheinlich ist es denn, daß jemand leichtfertig einen notariellen Kaufvertrag unterschreibt ohne die Finanzierung stehen zu haben?

Wenn aber von Verkäuferseite Zweifel an der Bonität der
Käuferseite bestehen: Welche Argumente wären denkbar, eine
Vorlage der Kreditzusage dennoch einzufordern ?

DAs beste Argument: „Ich verkaufe nur an Interessente, die
auch zahlungsfähig sind. Anderfalls suche ich einen anderen
Käufer“.

Naja, ob das Argument heute wirklich so gut ist, wage ich zu bezweifeln. Momentan sind die Käufer meist in der besseren Situation und ich würde einem solchen Verkäufer antworten: „Es war schön mit Ihnen zu plaudern, dann suchen Sie mal schön - ich muß ebenfalls weitersuchen.“
Ob man so den maximalen Verkaufspreis erzielen kann?

Es ist durchaus üblich eine Finanzierungsbestätigung
einer Bank einzufordern.

Nicht wenn es um den Verkauf einer Bestandsimmobilie geht. Von uns hat sie kein einziger potentieller VK gefordert, ich hätte sie auch nicht ausgehändigt.
Verständnis für die Forderung einer Finanzierungszusage habe ich nur, wenn der VK in Vorleistung treten muß (z.B. bei Verträgen mit Bauträgern), nicht aber wenn der Kaufpreis in einer Summe und vor dem Gefahrenübergang fällig wird.

Oder habe ich etwas entscheidendes übersehen?

Gruß Stefan

weil es den VK einen feuchten Kehricht angeht, welche Bank

… aber evt. ist es für den Vk wichtig, ob Du überhaupt zahlen kannst.

Als wir unser Haus kauften, hatten wir kein Interesse daran
den potentiellen VK unsere Zahlungsfähigkeit nachzuweisen,
warum auch?

aber der VK hatte ein Interesse.

Welches Risiko geht der VK denn ein? Der
Gefahrenübergang findet erst nach Zahlung des Kaufpreises
statt und wenn der Käufer dann doch nicht zahlen kann, macht
er sich schadenersatzpflichtig.

Evt, kommt der VK in die Bredouille, wenn er das Geld nicht an einem bestimmten Tag hat.

Das größte Risiko für den VK ist, daß er sich einen neuen
Käufer suchen muß.

Genau das kann für ihn ein Problem werden, wenn er selber Verpflichtungen eingegangen ist, die er dann nicht erfüllen kann.

Und wie wahrscheinlich ist es denn, daß
jemand leichtfertig einen notariellen Kaufvertrag
unterschreibt ohne die Finanzierung stehen zu haben?

Das kommt häufiger vor, als Du glaubst. Bei mir haben schon Leute mit beurkundenten Kaufverträgen gesessen, die keinen Pfennig von der Bank bekamen, weil die Schufa nicht sauber war.

Ob man so den maximalen Verkaufspreis erzielen kann?

Das hängt vom Objekt ab, nicht von der Finanzierungsbestätigung.

Es ist durchaus üblich eine Finanzierungsbestätigung
einer Bank einzufordern.

Nicht wenn es um den Verkauf einer Bestandsimmobilie geht. Von
uns hat sie kein einziger potentieller VK gefordert, ich hätte
sie auch nicht ausgehändigt.

Das kenne ich eben anders. Es gibt eben vorsichtioge udn weniger vorsichtige Verkäufer.

Oder habe ich etwas entscheidendes übersehen?

Du hast offenbar bestimmte Erfahrungen bei Immobiliengeschäften gemacht und ich eben andere. Damit will ich nicht sagen, dass meine Ansichten richtiger sind als Deine, aber ich würde so vorgehen.

Anderes Beispiel: So gut wie keiner meiner Finanzierungskunden hat das Kaufobjekt mit einem Fachmann besichtigt. Ich würde keine Garage kaufen, ohne mir fachkundigen Rat einzuholen. Jeder wie er`s mag, eben.

Heutzutage werden Immobilien mit immer weniger Eigenkapital gekauft. Daher wird häufig eine ‚Belastungsvollmacht‘ für den Notar in den Kaufvertrag aufgenommen, damit die Banken überhaupt Geld geben.

Wenn aber nach Inanspruchnahme dieser Vollmacht (z.B. für die Vormerkung im Grundbuch) und vor Zahlung des Kaufpreises der Käufer vom Vertrag abspringt (z.B. wegen Krankheit oder Schlimmerem), bleibt der Verkäufer auf jeder Menge Kosten sitzen (Grundbuchamt, evtl. sogar Grunderwerbssteuer …)

Bei Käufern ohne nennenswertes Eigenkapital sollte man daher zumindest auf eine Anzahlung von 10 % auf das Notaranderkonto bestehen, um o.g. Risiken zu kompensieren.

Hallo,

Wieso dass denn ?

weil es den VK einen feuchten Kehricht angeht, welche Bank
mein Kaufvorhaben finanziert oder ob ich das Geld bar zur
Verfügung habe.

Nun ja, es gibt keinen Kontrahierungszwang. Und insoweit bestimmt der wirtschaftlich stärkere, mit wem er bereit ist, zu kontrahieren. D.h. er diktiert die Bedingungen. Wer die nicht akzeptieren will, ist als potentieller Käufer schnell außen vor.

Es ist doch im Interesse des Käufers, seine
Zahlungsfähigkeit zu belegen.

Als wir unser Haus kauften, hatten wir kein Interesse daran
den potentiellen VK unsere Zahlungsfähigkeit nachzuweisen,
warum auch?

Da hattest Du Glück, dass der VK vertrauensseelig/naiv genug war. Sonst hättest Du ein Interesse daran gehabt, weil er sonst vermutlich die Verhandlungen sofort abgebrochen hätte.

Welches Risiko geht der VK denn ein?

Die Kosten und Folgen eines gescheiterten Immobilienverkaufs kann für den VK existenzvernichtend sein. Ggf. braucht er das Geld um selbst einen neuen Erwerb abwickeln zu können. Oder er sagt einem anderen Interessenten ab, und hat dann monatelange weitere Suche vor sich, …

Der
Gefahrenübergang findet erst nach Zahlung des Kaufpreises
statt und wenn der Käufer dann doch nicht zahlen kann, macht
er sich schadenersatzpflichtig.

Grandiose Idee. Keine Knete für den Erwerb, aber um Schadenersatz zu leisten gibt es noch eine volle Geldbörse extra?

Das größte Risiko für den VK ist, daß er sich einen neuen
Käufer suchen muß. Und wie wahrscheinlich ist es denn, daß
jemand leichtfertig einen notariellen Kaufvertrag
unterschreibt ohne die Finanzierung stehen zu haben?

Das passiert gar nicht so selten, und ich habe mehr als einen in seiner Existenz dadurch massiv gefährdeten VK erlebt.

Wenn aber von Verkäuferseite Zweifel an der Bonität der
Käuferseite bestehen: Welche Argumente wären denkbar, eine
Vorlage der Kreditzusage dennoch einzufordern ?

DAs beste Argument: „Ich verkaufe nur an Interessente, die
auch zahlungsfähig sind. Anderfalls suche ich einen anderen
Käufer“.

Naja, ob das Argument heute wirklich so gut ist, wage ich zu
bezweifeln. Momentan sind die Käufer meist in der besseren
Situation und ich würde einem solchen Verkäufer antworten: „Es
war schön mit Ihnen zu plaudern, dann suchen Sie mal schön -
ich muß ebenfalls weitersuchen.“

Das ist im Zweifelsfall immer noch besser, als Wochen mit einem dann scheiternden Verkauf zu verplempern und hinterher auch noch jede Menge Ärger und Kosten zu haben.

Ob man so den maximalen Verkaufspreis erzielen kann?

Wenigstens erzielt man einen vorher planbaren Erlös.

Es ist durchaus üblich eine Finanzierungsbestätigung
einer Bank einzufordern.

Nicht wenn es um den Verkauf einer Bestandsimmobilie geht. Von
uns hat sie kein einziger potentieller VK gefordert, ich hätte
sie auch nicht ausgehändigt.

Ich fordere sie immer, wenn ich auch nur den Hauch eines Bedenkens habe, dass der Käufer ggf. nicht ausreichend liquide ist. Und ich möchte mal fast sagen, dass es vermutlich ein Haftungsgrund wäre, wenn ich es nicht tun würde, und ein Mandant dadurch einen Nachteil erleiden würde.

Verständnis für die Forderung einer Finanzierungszusage habe
ich nur, wenn der VK in Vorleistung treten muß (z.B. bei
Verträgen mit Bauträgern), nicht aber wenn der Kaufpreis in
einer Summe und vor dem Gefahrenübergang fällig wird.

Oder habe ich etwas entscheidendes übersehen?

Z.B. das der VK die Daten ohnehin erfährt. Denn wenn finanziert werden muss, dann wird die Finanzierung regelmäßig per Grundschuld abgesichert. Und zu deren Eintragung muss der VK ohnehin mitwirken und die entsprechende Eintragung im GB kann dann sogar jeder sehen, der ein berechtigtes Interesse nachweist, ins Grundbuch schauen zu wollen. Und da steht dann GS zugunsten der X-Bank über € 100.000,-- nebst x%Zinsen, …

Und wenn man sich mal so die Möglichkeiten ansieht, kann man keinen Vorteil darin sehen, sich zu weigern. Verweigere ich die Vorlage der Finanzierungszusage und der VK bricht daraufhin die Verhandlungen ab, komme ich nicht zum Haus. Sage ich zu und die Sache wird perfekt hat der VK nur Dinge erfahren, die er ohnehin jetzt erfahren wird. Scheitert die Sache trotz Vorlage hat der VK auch nur Dinge erfahren, die er sich auch so denken konnte, nämlich dass der durchschnittliche K nun mal zwischen 60 und 80% finanzieren muss, und dafür den Preis zahlt, der in jeder Bankenwerbung steht. Wo ist das Drama?

Gruß vom Wiz

Danke an WIZ und Nordlicht für die Erläuterung owt
owt