hier ist ja mächtig was los.
Hoffe, daß mir hier jemand weiterhelfen kann:
Wie ist die rechtliche Beurteilung von Straßenmalkreide-Beschriftungen (bei
juristisch einwandfreiem Inhalt, z.B. „Hans liebt Julia“, „Nie wieder
Krieg“) auf
öffentlichen Plätzen/Straßen
in Bahnhofsvorhallen/auf Bahnsteigen
an Häuserwänden
usw.
Straftat (sicher keine Sachbeschädigung)? Ordnungswidrigkeit? Problemlos?
Wenn jemand das Eigentum anderer Personen beschmutzt (=mit Kreide beschreibt), so handelt es sich um Sachbeschädigung. Der Grad ist natürlich im Einzelfall zu erheben.
Der Eigentümer des Objekts kann auf Reinigung bestehen bzw. die Kosten dafür dem Schädiger in Rechnung stellen.
eine strafbare Sachbeschädigung nach § 303 StGB setzt eine gewisse „Substanzverletzung“ voraus. Bei einer Kreidezeichnung auf dem Asphaltboden, die sich beim nächsten Regen wieder herunterwäscht, dürfte also keine Sachbeschädigung vorliegen.
Es kommt immer darauf an, mit welchem Aufwand der Eigentümer diese Zeichnungen oder Kritzeleien wieder entfernen kann. Die Rechtsprechung hierzu ist nicht einheitlich. Daher war auch ein entsprechendes neues Gesetz geplant, wonach Graffities künftig strafbar sein sollen, was aber letztlich am Widerstand der Grünen gescheitert ist.
Danke!
Da der Aufwand, Kreide von der Straße etc. zu entfernen, ja wirklich gering sein sollte, probiere ich es einfach mal aus. Sollte das Ganze verheerende Folgen haben, werde ich davon berichten.