'Kreidegraffiti' strafbar?

Hallo,

hier ist ja mächtig was los. :wink:
Hoffe, daß mir hier jemand weiterhelfen kann:
Wie ist die rechtliche Beurteilung von Straßenmalkreide-Beschriftungen (bei
juristisch einwandfreiem Inhalt, z.B. „Hans liebt Julia“, „Nie wieder
Krieg“) auf

  • öffentlichen Plätzen/Straßen
  • in Bahnhofsvorhallen/auf Bahnsteigen
  • an Häuserwänden
    usw.
    Straftat (sicher keine Sachbeschädigung)? Ordnungswidrigkeit? Problemlos?

Danke schon mal!

Tanja

Sachbeschädigung

Wenn jemand das Eigentum anderer Personen beschmutzt (=mit Kreide beschreibt), so handelt es sich um Sachbeschädigung. Der Grad ist natürlich im Einzelfall zu erheben.

Der Eigentümer des Objekts kann auf Reinigung bestehen bzw. die Kosten dafür dem Schädiger in Rechnung stellen.

mfg
Peter

Hallo Tanja,

eine strafbare Sachbeschädigung nach § 303 StGB setzt eine gewisse „Substanzverletzung“ voraus. Bei einer Kreidezeichnung auf dem Asphaltboden, die sich beim nächsten Regen wieder herunterwäscht, dürfte also keine Sachbeschädigung vorliegen.

Es kommt immer darauf an, mit welchem Aufwand der Eigentümer diese Zeichnungen oder Kritzeleien wieder entfernen kann. Die Rechtsprechung hierzu ist nicht einheitlich. Daher war auch ein entsprechendes neues Gesetz geplant, wonach Graffities künftig strafbar sein sollen, was aber letztlich am Widerstand der Grünen gescheitert ist.

Viele Grüsse,
Simone

Danke! :smile:
Da der Aufwand, Kreide von der Straße etc. zu entfernen, ja wirklich gering sein sollte, probiere ich es einfach mal aus. Sollte das Ganze verheerende Folgen haben, werde ich davon berichten. :wink:

Grüße,

Tanja