Hallo,
hier ist ja mächtig was los.
Hoffe, daß mir hier jemand weiterhelfen kann:
Wie ist die rechtliche Beurteilung von Straßenmalkreide-Beschriftungen (bei
juristisch einwandfreiem Inhalt, z.B. „Hans liebt Julia“, „Nie wieder
Krieg“) auf
- öffentlichen Plätzen/Straßen
- in Bahnhofsvorhallen/auf Bahnsteigen
- an Häuserwänden
usw.
Straftat (sicher keine Sachbeschädigung)? Ordnungswidrigkeit? Problemlos?
Danke schon mal!
Tanja