Bin vor kurzem in einen Kreisel (quasi vor der Haustür) rein gefahren, und in der ersten Abfahrt ist ein Fahrradfahrer auch in den Kreisel gefahren. Ist ja kein Problem, es ist genug Platz für ein Auto und ein Fahrrad. Allerdings fuhr der Fahrradfahrer ziemlich schnell, also so schnell wie ich circa 20 - 30 km/h. Die nächste Abfahrt wollte ich raus, habe natürlich auch Blinker gesetzt, nur nicht erwartet, dass der Fahrradfahrer fast auf meiner „Höhe“ ist. Zum Glück habe ich den Fahrradfahrer doch noch gesehen und konnte in die Eisen gehen, das schlimmste wurde verhindert. Wie ist hier die Rechtslage? Muß ich warten, oder habe ich hier Vorfahrt? Schließlich war ich zuerst im Kreisel.
Radfahrer hat in dem Fall Vorfahrt.
Wird eh gelöscht.
Radfahrer hat in dem Fall Vorfahrt.
Kann man so nicht sagen. Wenn der „ziemlich schnelle“ Radfahrer nämlich in Wirklichkeit rechts überholt, könnte ein eventueller Unfall für ihn noch böser ausgehen als ohnehin schon.
Wird eh gelöscht.
Von mir jedenfalls nicht, ich kann kein Ersuchen um Rechtsberatung erkennen. Der geschilderte Lebenssachverhalt ist abgeschlossen und es ist niemandem etwas passiert.
Kann man so nicht sagen. Wenn der „ziemlich schnelle“
Radfahrer nämlich in Wirklichkeit rechts überholt, könnte ein
eventueller Unfall für ihn noch böser ausgehen als ohnehin
schon.
Hallo,
dann kann ich ja ausführlicher werden.
Endlich mal jemand der auch das Verbot rechts zu überholen für Radfahrer anspricht. Dafür gibt es *********
So wie ich den Geplagten verstanden habe ist der Radfahrer parallel zu ihm in den Kreisverkehr eingefahren und neben dem Auto weitergefahren. In dem Fall muss der Geplagte vor dem abbiegen/ausfahren den Radfahrer durchlassen.
Und jetzt der andere Fall, der Radfahrer kommt von hinten und der Autofahrer blinkt und will ausfahren, dann darf der Radfahrer nicht rechts vorbei. Entweder bleibt der Radfahrer hinten, oder muss links überholen.
Auch für Radfahrer gilt das Verbot rechts zu überholen.
Hier mal der §5 StVO auszugsweise
_§ 5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1.
bei unklarer Verkehrslage oder
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen._
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__5.html
Gerade (8) wird gerne so gedeutet das Radfahrer immer rechts überholen dürfen, was aber eben nicht zutrifft.
Von mir jedenfalls nicht, ich kann kein Ersuchen um
Rechtsberatung erkennen. Der geschilderte Lebenssachverhalt
ist abgeschlossen und es ist niemandem etwas passiert.
Diese Entscheidung ist eine gute Entscheidung.
Gruß
Nostra
Endlich mal jemand der auch das Verbot rechts zu überholen für
Radfahrer anspricht. Dafür gibt es *********
Hi,
Bin vor kurzem in einen Kreisel (quasi vor der Haustür) rein ::gefahren, und in der ersten Abfahrt ist ein Fahrradfahrer auch in ::den Kreisel gefahren. … mehr auf http://w-w-w.ms/a45mzx
Ich verstehe es so, dass der Autofahrer eingefahren ist und in der Einfahrt rechts der Einfahrt der Radfahrer. Dann hätte aber doch der Autofahrer überholt … oder verstehe ich da was nicht?
Gruß
PW
Nachfrage
Hi!
in der ersten Abfahrt ist ein Fahrradfahrer auch
in den Kreisel gefahren.
Vor Dir, nach Dir? Neben Dir?
Allerdings fuhr der
Fahrradfahrer ziemlich schnell, also so schnell wie ich circa
20 - 30 km/h.
Kommt vor
Die nächste Abfahrt wollte ich raus, habe
natürlich auch Blinker gesetzt, nur nicht erwartet, dass der
Fahrradfahrer fast auf meiner „Höhe“ ist.
Die Frage ist hier: War er hinter Dir und hat Dich quasi rechts überholt, ist er neben Dir die ganze Zeit hergefahren oder warst Du gerade dabei, ihn links zu überholen?
Wie wäre das mit einem Motorrad oder Moped gewesen oder mit einem langsamen Traktor - der Vergleich hilft manchmal weiter (und unterstützt dabei, Radfahrer als vollwertige Verkehrsteilnehmer wahrzunehmen).
Schließlich war ich zuerst im Kreisel.
Das spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Ich hoffe beide Parteien haben dabei etwas gelernt: Der Autofahrer, dass man auch mit schnellen Radlern rechnen muss und der Radfahrer, dass es rechts neben Fahrzeugen im Kreuzungs(Kreisel-)bereich immer gefährlich ist (unabhängig davon, wer recht hat, es geht ja drum, dass niemandem etwas passiert).
Grüße
kernig
Hallo,
Bin vor kurzem in einen Kreisel (quasi vor der Haustür) rein gefahren, und in der ersten Abfahrt ist ein Fahrradfahrer auch in den Kreisel gefahren.
Ich finde, dass sollte nochmal formuliert werden. Denn es klingt für mich wie ein Widerspruch, dass jemand in der ersten Abfahrt reinfährt. Und manchen wird auch nicht klar sein, was in einem Kreisverkehr die erste Abfahrt sein soll. Also wer ist wann wo reingefahren? Ist mit „in den Kreisel reingefahren“ insbesondere gemeint, dass er auf der gleichen (einen) Fahrspur unterwegs war oder vielleicht auf einem separat geführten Radweg?
Ist ja kein Problem, es ist genug Platz für ein Auto und ein Fahrrad.
Also wir reden über einen Kreisverkehr, wo kein Radweg separat rumgeführt wird? Es gibt da ja verschiedenste Varianten, was sich auch auf die Vorfahrt bzw. den Vorrang auswirken kann.
Allerdings fuhr der Fahrradfahrer ziemlich schnell, also so schnell wie ich circa 20 - 30 km/h.
Das würden allerdings die meisten Autofahrer als ziemlich lamgsam bezeichnen ;o)
Die nächste Abfahrt wollte ich raus, habe natürlich auch Blinker gesetzt, nur nicht erwartet, dass der Fahrradfahrer fast auf meiner „Höhe“ ist. Zum Glück habe ich den Fahrradfahrer doch noch gesehen und konnte in die Eisen gehen, das schlimmste wurde verhindert. Wie ist hier die
Rechtslage? Muß ich warten, oder habe ich hier Vorfahrt?
Gab es mehr als eine Spur?
Schließlich war ich zuerst im Kreisel.
Spielt keine Rolle. Das Schöne am Kreisverkehr ist ja, dass sich da durchaus mehrere drin tummeln können. Die Frage Vorfahrt stellt sich also immer nur beim Rein- und Rausfahren. Reinfahren ist relativ klar. Dummerweise übertragen das dann manche aufs Rausfahren und meinen auch da Vorfahrt zu haben, weil sie drin sind. Denen kommt nicht in den Sinn, dass sie bei Begegnung mit einem Radfahrer auf einem außenrumgeführten Radweg schon nicht mehr im Kreisverkehr sind und der Radfahrer gar nicht reinwill.
Gibt es vielleicht eine Zeichnung von dem konkreten Kreisverkehr? Im Prinzip sollte der ja auch bei google maps zu sehen sein und wir können alle mal schauen und anfangen zu raten, bevor hier ohne konkrete Angaben Statements im Brustton der Überzeugung vorgetragen werden, dies sich dann in der Realität als gefährliches Halbwissen erweisen. So gibt es durchaus ernstzunehmende Meinungen, dass der auf der Außenbahn Fahrende Vorrang vor dem auf der Innenbahn hat.
Grüße
Fahrrad im Kreisverkehr
Offtopic:
Kreisverkehre sind für Radler besonders gefährlich. Man wird auf der sehr oft vorhandenen Fahrspur für Radfahrer schnell übersehen. Der Auofahrer konzentriert sich auf die linke Seite, ob er sich einordnen kann, während der Radler einfach rechts an ihm vorbeirollt.
Für mich ist das ein klarer Fehler im System. Würde der Radler mit auf der Straße fahren hätte es dieses Problem nie gegeben.
Ich verweigere innerorts die meisten Radwege und komme in deutlich weniger gefährliche Stuationen als früher.