Liebe/-r Experte/-in,
habe eine Frage zur freiwilligen Rücknahme nach §26 KrWG. Hier ist von Erzeugnissen die Rede.
Betrifft das auch den Fall, dass Elektrogeräte geleast werden und nach einem Zeitraum x vom Hersteller zurückgenommen werden, wobei dem Leasingnehmer nicht bekannt ist ob diese Geräte danach als Abfall entsorgt oder nach Inspektion und ggf. Instandsetzung wieder in den Verkehr gebracht werden.
Welche Pflichten hat der Leasingnehmer in einem solchen Fall?
Vielen Dank vorab