Kreissäge am Kran

Hallo,
desöftern sieht man an Baustellenkränen z.B. nach Feierabend oder am Wochenende eine Kreissäge oder andere Lasten am Haken hängen.
Heute kam ich mal wieder an so einem Kran vorbei und die Tischkreissäge hing über einer rel. stark befahrenen Straße. Ich habe mal gelernt, man solle sich nie unter schwebenden Lasten aufhalten.
Ist diese Art des Diebstahlschutzes eigentlich zulässig?
An wen kann man sich wenden, um solch eine Gefährdung der Allgemeinheit zu melden? Polizei oder Ordnungsamt, welches man am Wochenende wohl schwerlich erreicht.

Grüße
Kali47475

Wenn die Dinger ordentlich gesichert sind, ist sowas bestimmt auf der Baustelle zulässig.
Aber wenn das über einer öffentlichen Straße baumelt, würde ich doch mal nachfragen. Also ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Polizei auch bei recht belangloserscheinenden Sachen freundlich reagiert und sich das dann mal anschaut und entsprechend handeln wird.
Bei uns in Berlin gibt es so ne Nummer neben dem Notruf (4664-4664) mit der man auch die Polizei erreichen kann. Aber wenn es da gefährlich rumbaumelt tut es bestimmt der Notruf auch.

Hallo Kali,

desöftern sieht man an Baustellenkränen z.B. nach Feierabend
oder am Wochenende eine Kreissäge oder andere Lasten am Haken
hängen.
Heute kam ich mal wieder an so einem Kran vorbei und die
Tischkreissäge hing über einer rel. stark befahrenen Straße.
Ich habe mal gelernt, man solle sich nie unter schwebenden
Lasten aufhalten.

Nur so als kleine Anmerkung:
Dass die Säge in o.g. Fall über der Strasse schwebt hat seinen Grund, denn ein Kran darf nicht so arretiert werden, dass er sich nicht mehr drehen kann. Im Gegenteil: er muss sich mit dem Wind drehen können, da sonst bei starkem Wind die Gefahr des Kippens besteht.
Also wird die Säge sicher nicht absichtlich dort schweben wo sie gesehen wurde, sondern weil der Wind den Kran eben in diese Richtung gedreht hat. Ausserdem kann es sein, dass eine viertel Stunde später der Kran ganz anders dasteht.

Grüße von
Tinchen

Polizei oder Ordnungsamt, welches man

am Wochenende wohl schwerlich erreicht.

Das Ordnungsamt sollte zu jeder Zeit über einen Notdienst erreichbar sein.

Und zum Kran:
Eine Gefährdung sehe ich nur, wenn die Kreissäge föllig valsch gesichert wäre. Aber auf den Baustellen, die ich kenne, sind das i.d.R. die selben Stahseile, an denen auch Betonkübel, Speisfässer o.Ä. hängen - und die sind sicherlich schwerer.
Die Regelung „nicht unter schwebende Lasten treten“ ist vermutlich eine typische Regel der BG - gut gemeint, vorsorglich und praxisfremd.
Ich verstehe dies als wichtig, wenn es um den Baustellen- oder Verladebetrieb geht, wo auch schon mal hektisch und fehlerbehaftet gearbeitet wird. Wenn zum Feierabend die Säge aufgehängt wird, dann würde ich dem Ausführenden aber einiges mehr Vertrauen, als wenn er zum 34. mal einen Holzbalken mit einer Schlaufe anhebt. Baukreissägen haben extra Anschlagepunkte, da muss man sich schon sehr dämlich anstellen.

Die Regelung „nicht unter schwebende Lasten treten“ ist
vermutlich eine typische Regel der BG - gut gemeint,
vorsorglich und praxisfremd.

Die Regelung ist verpflichtend anzubringen wenn der Kran ein
CE-Kennzeichen hat.

Gruß
Stefan