Hallo,
desöftern sieht man an Baustellenkränen z.B. nach Feierabend oder am Wochenende eine Kreissäge oder andere Lasten am Haken hängen.
Heute kam ich mal wieder an so einem Kran vorbei und die Tischkreissäge hing über einer rel. stark befahrenen Straße. Ich habe mal gelernt, man solle sich nie unter schwebenden Lasten aufhalten.
Ist diese Art des Diebstahlschutzes eigentlich zulässig?
An wen kann man sich wenden, um solch eine Gefährdung der Allgemeinheit zu melden? Polizei oder Ordnungsamt, welches man am Wochenende wohl schwerlich erreicht.
Grüße
Kali47475