Kreisverkehr und Fahrrad: Vorfahrtsregelung

Hallo,
(haben wir kein Verkehrsbrett?),
ich hoffe, ich bin richtig hier.

Bei der Einfahrt in einen Kreisel gilt Vorfahrt achten (gewähren?). Bei uns sind an einigen Kreiseln kombinierte rad- und Fusswege „vorgeschaltet“; das entsprechende rote Dreieck-Schild steht vor diesem kreuzenden weg.

An einem kreisel in unserer Stadt steht das Schild aber zwischen kreuzendem Rad/Fussweg und Kreisel; vor dem Rad/Fussweg sind keine Schilder angebracht (also kein Schild, das auf kreuzende Radfahrer hinweist o.ä. Der Rad/Fussweg ist auch eindeutig kenntlich ( weisse, unterbrochene Balkebn zur Abgrenzung, Halteinsel zwischen den beiden Richtungsspuren.
Frage: wer hat Vorfahrt?
Ich habe den Verdacht, dass die Kfz Vorrang haben, nehme mir allerdings immer das gewohnte Vorfahrtsrecht heraus.

Vermutlich stehen die Vorfahrtsschilder an dieser Stelle „nur“ falsch?

Wer kennt ich mit Vorfahrtsrichtlinien an kreiseln aus?

Vielen Dank,
Deborah

Hallo Deborah,

(haben wir kein Verkehrsbrett?),
ich hoffe, ich bin richtig hier.

yep :smile:

Bei der Einfahrt in einen Kreisel gilt Vorfahrt achten
(gewähren?). Bei uns sind an einigen Kreiseln kombinierte rad-
und Fusswege „vorgeschaltet“; das entsprechende rote
Dreieck-Schild steht vor diesem kreuzenden weg.

Da hat man die Rad-/Fußwege einfach nur baulich von der Auto-Fahrbahn des Kreisels getrennt, ansonsten sind sie aber Bestandteil des Kreisels - somit auch Kreisverkehr-mäßig vorfahrtberechtigt.
Aber das ist ja der unstrittige Fall…

An einem kreisel in unserer Stadt steht das Schild aber
zwischen kreuzendem Rad/Fussweg und Kreisel; vor dem
Rad/Fussweg sind keine Schilder angebracht (also kein Schild,
das auf kreuzende Radfahrer hinweist o.ä. Der Rad/Fussweg ist
auch eindeutig kenntlich ( weisse, unterbrochene Balkebn zur
Abgrenzung, Halteinsel zwischen den beiden Richtungsspuren.
Frage: wer hat Vorfahrt?

Ganz klar: die auf dem Rad-/Fußweg haben es nicht! Das war zwar vielleicht anders gedacht, aber trotz der baulichen Kenntlichmachung des Weges kreuzt er die (Haupt-)Straße und ist in Ermangelung der entsprechenden Beschilderung nicht vorfahrtberechtigt. Also haben hier ganz klar die Autos Vorfahrt.

Ich habe den Verdacht, dass die Kfz Vorrang haben, nehme mir
allerdings immer das gewohnte Vorfahrtsrecht heraus.

Also biste Radfahrerin (das stand nämlich bisher nirgends und hat mich erst verwirrt) :smile:.

Von diesem Verhalten würde ich Dir allerdings sehr abraten. Nicht nur weil man das hier in der Öffentlichkeit scheinheilig anmahnen muß, sondern weil Du dich rechtlich/versicherungsmäßig verdammt weit „aus dem Fenster hängst“.

Wenn es kracht ziehst Du erstmal schon den Kürzeren weil das Auto um einiges stärker ist als Du. Als Medizinmann kann ich Dir erzählen daß insbesondere der Kopf im Verhältnis zum Rest des Körpers sehr schwer ausfällt und deswegen besonders gerne auf Kühlerhauben, gegen Fensterscheiben, Dachkanten und Bordsteinkanten geschleudert wird - mit den entsprechenden Folgen (Bewußtseinsverlust, Schädel-Hirn-Trauma, Aspiration, Koma, apallisches Syndrom, Lähmungen, Tod). Ein paar weitere Knochenbrüche und innere Organverletzungen sind Dir zusätzlich sicher.
Auch rechtlich gerätst Du in Teufels Küche weil Du 1. strafrechtlich wegen des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung verurteilt werden wirst - dies um so mehr als Du auch noch vorsätzlich die Vorfahrt erzwingst, die Du nicht hast.
Noch unangenehmer dürfte sein daß Du 2. zivilrechtlich für Schäden, die aus dem Unfall entstehen, haftbar gemacht werden wirst. Dann darfst Du die kaputte Motorhaube und Fensterscheibe des Autos, welches Dich zum Krüppel gefahren hat, nämlich auch noch bezahlen.

Auch wenn das hier in D die übliche Fahrweise von den meisten Radfahrern ist, sich einfach jedes Recht zu nehmen und anzunehmen daß man es mit Ampeln, Einbahnstraßen oder sonstigen Regeln nicht genau nehmen müsse, sollte man das nicht nachmachen und sich darüber im Klaren sein wie blöd man dasteht wenn’s schiefgeht.

Vermutlich stehen die Vorfahrtsschilder an dieser Stelle „nur“
falsch?

Gedacht war das bestimmt anders… aber so wie die Schilder jetzt stehen gehört der Rad-/Fußweg nicht zum bevorrechtigten Kreisel.

Schöne Grüße,

MecFleih

PS: Ich würde Dir, Vorfahrt hin oder her, sehr raten in jedem Fall IMMER mit Fahrradhelm zu fahren (falls Du es nicht schon tust). Es mag zwar nicht so wahnsinnig hipp aussehen und die frisch ondulierten Haare wieder platt machen, aber die Dinger retten Leben.

Hallo McFleigh (finde ich gut-- :wink:),

Also biste Radfahrerin (das stand nämlich bisher nirgends und
hat mich erst verwirrt) :smile:.

Sorry, in den beschriebenen Situationen schon.

Von diesem Verhalten würde ich Dir allerdings sehr abraten.

Natürlich, ich ahnte, dass man mich mit dieser Andeutung meines Fahreverhaltens in die „dt. Radfahrer-Schublade“ stecken würde, ist aber ok, da ich versuche, anders zu fahren. ich fahre schon so, dass ich gucke, was der Autofahrer macht; ich habe auch schon an dem Übergang gebremst. Also nix von Vogel-Strauss-Mentalität.

Wenn es kracht(…)

… und als Führerscheinbesitzer erst recht.

Gedacht war das bestimmt anders

Das denke ich auch, und ich wollte mich nochmal vergewissern, bevor ich mal zum Ordnungsamt/zur Polizei gehe udn nachfrage wegen einer Schilderversetzung.

PS: Ich würde Dir, Vorfahrt hin oder her, sehr raten in jedem
Fall IMMER mit Fahrradhelm zu fahren (falls Du es nicht schon
tust).

Wenn ich mit meiner Tochter (auf dem trailerbike) unterwegs bin, habe ich ihn immer auf, aber an dieser Stelle komme ich immer vorbei, wenn ich zur/von der Arbeit fahre/komme…

Es mag zwar nicht so wahnsinnig hipp aussehen und die
frisch ondulierten Haare wieder platt machen,

Nix mit Locken hier, leider, alles ziemlich braun und glatt, da stört der Helm auch nicht mehr.

Ich danke Dir!

Viele Grüsse,
Deborah *möcht sofort Zurück in die Zukunft gucken*

Da hat man die Rad-/Fußwege einfach nur baulich von der
Auto-Fahrbahn des Kreisels getrennt, ansonsten sind sie aber
Bestandteil des Kreisels - somit auch Kreisverkehr-mäßig
vorfahrtberechtigt.
Aber das ist ja der unstrittige Fall…

Frage: wer hat Vorfahrt?

Ganz klar: die auf dem Rad-/Fußweg haben es nicht! Das war

sicher?
wenn man sich eine gerade Haupt-Straße anschaut auf die ein (Auto)Fahrer einbiegen könnte dann muß er den Fahrrädern die entlang der Straße fahren, auch die Vorfahrt gewähren. m.E. ist es egal wo das Schild steht, weil

  1. der Fahrradweg entlang der Straße mit zu Straße gehört und
  2. die Fahrradfahrer keine vorfahrtsregelnden Schilder haben.

ein ähnliches Beispiel ist ein Rechtsabieger, der durch den Fahrradweg „hindurch“ fährt, weil dieser natürlich zusammen mit der Strasse gerade aus weitergeht - dieser Fahrer müßte eigentlich dem Fahrrad rechts neben ihm die Vorfahrt gewähren. In der Praxis sieht das leider anders aus, weil manche Autofahrer scheinbar unterscheiden zwischen Fahrradwegen, die direkt ein Teil der Straße sind (selber Asphalt) und welchen die zusammen mit dem Gehweg etwas neben der Straße verlaufen…

STK, der sich trotzdem noch gern belehren läßt …

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Hallo,
man glaubt es ja kaum, aber die Schilder sind an diesem Kreisel uneinheitlich angebracht: an zwei Seiten stehen sie vor dem radwe/Fussweg, auf den anderen beiden Seiten stehen sie hinter dem Weg, wobei die Aufstellung nichts mit der Art der kreuzenden strassen zu tun hat (Kreis- bzw. Wohnstrasse).
Dat muss wohl so sein im Rheinland…

Deborah

Dat muss wohl so sein im Rheinland…

Hi,

vorsicht…nicht über’s Rheinland lästern! Des mögen die lustigen Rheinländer gar net - meine angeheiratete Verwandschaft gibt dann gleich das Entsprechende zurück *ggg*

Was macht das MS? Funkt der Probenteller noch?

Gruß aus Da
Stefan