Kreisverkehr - Was gehört zur Fahrbahn ? -

Die Kreisverkehre boomen immer mehr !

Einige sind teilweise farblich untersetzt.
Die Fahrbahn, die dann zur Mittelinsel hin eine rötliche Färbung hat und dann kommt erst die Mittelinsel.

Was gehört offiziell zur Fahrbahn ?

Ein Polizist meinte, die rötliche (manchmal auch gepflasterte) Fläche gehört nicht zur Fahrbahn. Obwohl eine Mittelinsel in dem Kreisverkehr sich auch noch befindet.
Stimmt das ?!
Es ist keine starke Erhöhung der gepflasterten oder rötlichen Fläche zu sehen!!!

Was machen dann LKW´s, Omnibusse und PKW´s mit Anhängern ?! Die dürften diese Fläche ja nicht befahren.
Und wenn an dieser Mittelinsel sich noch Pöller rundum befinden, wo eine Kunstskulptur über den Pöller steht ?!?

Was ist wenn man diese Skulptur beim Befahren mit einem langen Fahrzeug beschädigt, ohne an die Pöller zu kommen ?!?

dieser hier zum Beispiel !

[URL=[http://www.bilder-space.de/bilder/993cd2-1305015984…](http://www.bilder-space.de/bilder/993cd2-1305015984.jpg][IMG]http://www.bilder-space.de/show_img.php?img=993cd2-1305015984.jpg&size=thumb[/IMG][/URL)]

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sigterm

http://imageshack.us/photo/my-images/852/sany0141.jpg/

sehen wir es einmal so

Die Kreisverkehre boomen immer mehr !

zur echten freude vieler lkw-fahrer. so ist es leichter zu wenden wenn man sich einmal verfahren hat.

Ein Polizist meinte, die rötliche (manchmal auch gepflasterte)
Fläche gehört nicht zur Fahrbahn.

auf das von dir gepostete bild bezogen, richtig.

Was machen dann LKW´s, Omnibusse und PKW´s mit Anhängern ?!
Die dürften diese Fläche ja nicht befahren.

richtig. dies setzt natürlich voraus, dass die fahrbahn ausreichend platz bietet.

aber ich würde wetten, dass kein polizist etwas sagt, wenn diese die rote fläche in der praxis befahren wird. nennen wir es „grauzone“.

Was ist wenn man diese Skulptur beim Befahren mit einem langen
Fahrzeug beschädigt, ohne an die Pöller zu kommen ?!?

na dann hat man pech gehabt und muss zahlen.
aber bei dem schaden auf dem bild muss ich anmerken, dass hier der fahrer schon etwas „müde“ unterwegs war. platz war ausreichen vorhanden.

kp

Der LKW wollte einmal um den Kreisverkehr rundum fahren, weil er sich verfahren hatte !

Grauzone ! Deutschland hat zuviele Grauzonen !!! Kein LKW kommt um den Kreisverkehr OHNE die „Spur“ / „Fläche“ zu befahren ! LKW´s haben eine Breite von ca. 2,50 m ! Die Spur entspricht ca. 2,80m ! Wie soll mathematisch oder auch physikalisch da ein LKW ohne Benutzung der Fläche rumfahren können ?!?

Es ist keine durchgezogene Linie oder ein „Bordstein“ auf der Fläche zu sehen !

Doofe Regelung !!! Typisch deutsch ! ;-/ !

Grauzone ! Deutschland hat zuviele Grauzonen !!!

oha, dann sie dir mal andere länder an. dagegen haben wir noch alles geregelt…

Hallo

Was machen dann LKW´s, Omnibusse und PKW´s mit Anhängern ?!

StVO Zeichen 215 (Kreisverkehr): Ausgenommen von dem Verbot zum Überfahren der Mittelinsel des Kreisverkehrs sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Was ist wenn man diese Skulptur beim Befahren mit einem langen
Fahrzeug beschädigt, ohne an die Pöller zu kommen ?!?

Was ist wenn man ein am Straßenrand parkendes Fahrzeug beschädigt, ohne an einen Leitpfosten zu kommen?

sigterm

Hallo !

Hier scheint es sich ja wohl eher um einen Kreisverkehr auf einem Parkplatz zu handeln,nicht auf einer verkehrsreichen Straße.
Denn das „Denkmal“ in der Mitte ist doch das Logo der „Volks- und Raiffeisenbank“.
Und so gut wie Fahrbahn(Asphalt) und Pflasterung(roter Verbundstein) abgetrennt sind,kann man doch wohl kaum auf die Idee kommen,der rote Pflasterteil gehört zur normalerweise nutzbaren Fahrspur.
Auch dieser Teil ist für breitere Fahrzeuge als Überfahrtmöglichkeit gedacht und angelegt.
Wenn jetzt ein LKW-Fahrer immer noch keinen Platz haben sollte,dann hat er Pech,denn er muß es abschätzen können,ob die Straße/Kreisel für seinen Fahrzeugradius ausreicht oder nicht.
Wenn nicht,dann darf er dort nicht einfahren ! Verursacht er „Bruch“,dann muß er auch haften(seine Versicherung).

MfG
duck313

Wenn jetzt ein LKW-Fahrer immer noch keinen Platz haben
sollte,dann hat er Pech,denn er muß es abschätzen können,ob
die Straße/Kreisel für seinen Fahrzeugradius ausreicht oder
nicht.
Wenn nicht,dann darf er dort nicht einfahren ! Verursacht er
„Bruch“,dann muß er auch haften(seine Versicherung).

Hallo,
je nach IQ koennte er auch auf die Idee kommen, mal rueckwaerts zu rangieren.
Gruss Helmut

Es handelt sich tatsächlich um eine Hauptverkehrsstraße (auf dem Bild) ! 65510 Idstein / Wiesbadener Str. !!!
Und nicht für LKW´s gesperrt.

Aber wo ich es gesetzlich geregelt, wer wann wie wo die anders markierte befahrbare Fläche nutzen darf und/oder nicht ?!?

Gruß´Danny

Hallo !

Das steht so wahrscheinlich nirgends drin.
Aber es gilt Rechtsfahrgebot,die asphaltierte Fläche ist deutlich als Fahrbahn anzusehen,links befindet sich eine Verbreiterung aus extra anders gestaltetem Untergrund.

Und wenn wie im Foto die Mitte nicht überfahrbar ist,dann hat der Kreisel einen Mindestradius ,der auch Bussen und LKWs ausreichen muß.
Da gibts Vorschriften über die Größe. Trotzdem kann es manchmal knapp werden (Spezialtransport,Hängerbetrieb).
Kleine Kreisel haben eine überfahrbare Mittelpflasterung,weil hier der Mindestradius für Bus und LKW nicht reicht. Sie dürfen ausdrücklich mehr oder weniger schräg oder gerade hinüberfahren.

Bei PKWs wäre es eine Ordnungswidrigkeit,Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot im Kreisel.

MfG
duck313

Die Kreisverkehre boomen immer mehr !

Einige sind teilweise farblich untersetzt.
Die Fahrbahn, die dann zur Mittelinsel hin eine rötliche
Färbung hat und dann kommt erst die Mittelinsel.

Was gehört offiziell zur Fahrbahn ?

Der gesamte Bereich innerhalb der Fahrbahnbegrenzung.
Diese erfolgt einerseits durch Linien, andererseits baulich (Bordsteinkante).
Die Pflasterfläche ist Teil der Fahrbahn.

Aber:
Ich erinnere an dies:

„Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.“

Stammt aus der StVO, §2.

Somit hat ein PKW außen rechts fahrend die rote Fläche sicher nicht zu benutzen (Stretch-Limos mal ausgenommen).
LKW u.Ä. sind natürlich auf den mittleren Bereich angewiesen und dürfen ihn benutzen.