Ich kannte diese Regel auch nicht. Gilt die auch, wenn im
Kreisverkehr neben dem Autokreisel rechts noch ein Radweg
verläuft, den der Rechtsabbieger überqueren muss?
Hi,
die Regel besagt einfach, jemand der am abbiegen ist und den Blinker gesetzt hat, an dem darf der Radfahrer nicht mehr rechts vorbei. Was ein Radler im Eigenintresse schon mal nicht machen soll. Gilt nicht wenn ein Radweg vorhanden ist.
Hier im Osnabrücker Raum ist an vielen Radwegen noch ein
Vorfahrt-Achten-Schild extra für Radfahrer. Da dachte ich
immer, dass dort, wo kein solches Schild steht, der Radler
Vorfahrt hat!?!
Tja,
und jetzt meine Frage, innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften
Innerorts haben Radler Vorfahrt auf dem Radweg, außerorts nicht.
Kreisverkehre bieten immer wieder eine Überraschung.
Hier mal ein PDF
http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pics/613Kr…
Wenn es diese Regel wirklich gibt, werden Kreisverkehre ja
noch gefährlicher für Radler. Ich verlasse sowieso schon
grundsätzlich den Radweg kurz vor einem Kreisverkehr und fahr
bei den Autos mit, weil es viel sicherer ist.
Also, wenn ein Radfahrer meint, er muss ein schon zum abbiegen eingeordnetes Kfz noch rechts überholen, dann liegt der zu recht auf der Nase. Solche Situationen dürften doch nur entstehen wenn der Verkehr stockend ist.
Die wenigsten wissen, wenn sie aus einem Kreisverkehr abbiegen, es im Prinzip nicht anderes ist, als nach rechts abbiegen an einer gewöhnlichen Kreuzung, an der auch der querende Verkehr, innerorts, Radfahrer, Fußgänger, Vorrecht hat.
Q-Gruß