Kreisverkehr

Angenommen ich fahre mit Bummeltempo im Kreisverkehr. Die Fahrspur ist großzügig breit.

  1. Darf ein schnellerre Radfahrer mich überholen?
  2. Darf ein PKW mich überholen?
    Eine Behinderung wäre ja nicht gegeben, da ich jederzeit den kreisverkehr verlassen könnte,
    Werner

Hallo

Zu 1. und 2. … NEIN! Weder der Radfahrer noch der Pkw dürfen dich im Kreisverkehr überholen, auch wenn dies vielleicht die Breite der Straße zulassen würde. Der Radfahrer würde es vielleicht trotzdem versuchen, allerdings würde er sich da meiner Meinung nach mehr selbst gefährden als andere. Von daher sollte gerade dieser kein Überholmanöver im Kreisel starten.

Gruß

Angenommen ich fahre mit Bummeltempo im Kreisverkehr. Die
Fahrspur ist großzügig breit.

Hi,

dann ist es ein Verstoß, wenn es keinen verkehrstechnischen Grund für das Bummeltempo gibt.

  1. Darf ein schnellerre Radfahrer mich überholen?
  2. Darf ein PKW mich überholen?

Gibt es ein Überholverbot im Kreisverkehr?
Der Radfahrer muss sich nur an die Regeln halten, also links vorbei. Ist der Kreisverkehr innerorts darf rechts schneller als links gefahren werden, aber nicht überholt werden. Sonderfälle ausgenommen.

Rechts darf der Radfahrer nicht vorbei, wenn der andere nach rechts abfahren will. Das ist ein Sonderfall gegenüber anderen Kreuzungen wo der Abbiegende warten muss.
Nur gut das recht wenige diese Regel kennen, sonst kämen noch mehr Radfahrer unter die Räder.

Auch der Autofahrer muss links überholen.

Q-Gruß

totale Verwirrung
Moin,

Rechts darf der Radfahrer nicht vorbei, wenn der andere nach
rechts abfahren will. Das ist ein Sonderfall gegenüber anderen
Kreuzungen wo der Abbiegende warten muss.
Nur gut das recht wenige diese Regel kennen, sonst kämen noch
mehr Radfahrer unter die Räder.

Ich kannte diese Regel auch nicht. Gilt die auch, wenn im Kreisverkehr neben dem Autokreisel rechts noch ein Radweg verläuft, den der Rechtsabbieger überqueren muss?

Hier im Osnabrücker Raum ist an vielen Radwegen noch ein Vorfahrt-Achten-Schild extra für Radfahrer. Da dachte ich immer, dass dort, wo kein solches Schild steht, der Radler Vorfahrt hat!?!

Wenn es diese Regel wirklich gibt, werden Kreisverkehre ja noch gefährlicher für Radler. Ich verlasse sowieso schon grundsätzlich den Radweg kurz vor einem Kreisverkehr und fahr bei den Autos mit, weil es viel sicherer ist.

Grüsse

Jörg

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Hi,

Zu 1. und 2. … NEIN! Weder der Radfahrer noch der Pkw dürfen
dich im Kreisverkehr überholen, auch wenn dies vielleicht die
Breite der Straße zulassen würde.

Und worauf gründet sich diese Aussage?

Gruß,
Sax (der sich z.B. gerade den „Kaiserlei-Kreisel“ in Offenbach vorstellt, an dem täglich überholt wird…)
http://maps.google.de/maps?hl=de&ei=HqxASqCYBMqNsAbT…

Ich kannte diese Regel auch nicht. Gilt die auch, wenn im
Kreisverkehr neben dem Autokreisel rechts noch ein Radweg
verläuft, den der Rechtsabbieger überqueren muss?

Hi,

die Regel besagt einfach, jemand der am abbiegen ist und den Blinker gesetzt hat, an dem darf der Radfahrer nicht mehr rechts vorbei. Was ein Radler im Eigenintresse schon mal nicht machen soll. Gilt nicht wenn ein Radweg vorhanden ist.

Hier im Osnabrücker Raum ist an vielen Radwegen noch ein
Vorfahrt-Achten-Schild extra für Radfahrer. Da dachte ich
immer, dass dort, wo kein solches Schild steht, der Radler
Vorfahrt hat!?!

Tja,

und jetzt meine Frage, innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften

Innerorts haben Radler Vorfahrt auf dem Radweg, außerorts nicht.
Kreisverkehre bieten immer wieder eine Überraschung.

Hier mal ein PDF
http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/pics/613Kr…

Wenn es diese Regel wirklich gibt, werden Kreisverkehre ja
noch gefährlicher für Radler. Ich verlasse sowieso schon
grundsätzlich den Radweg kurz vor einem Kreisverkehr und fahr
bei den Autos mit, weil es viel sicherer ist.

Also, wenn ein Radfahrer meint, er muss ein schon zum abbiegen eingeordnetes Kfz noch rechts überholen, dann liegt der zu recht auf der Nase. Solche Situationen dürften doch nur entstehen wenn der Verkehr stockend ist.

Die wenigsten wissen, wenn sie aus einem Kreisverkehr abbiegen, es im Prinzip nicht anderes ist, als nach rechts abbiegen an einer gewöhnlichen Kreuzung, an der auch der querende Verkehr, innerorts, Radfahrer, Fußgänger, Vorrecht hat.

Q-Gruß

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hallo,
wo ist das problem, ?
sicher darf man in einem kreisverkehr überholen. was ist überholen definitiv? ein hintersich lassen eines fahrzeugs, das sich in gleicher richtung,auf der selben fahrbahn fährt oder verkehrsbedingt hält.
hat also ein kreisverkehr mehere markierte fahrstreifen, darf natürlich auf dem linken schneller drum herum gefahren werden als auf der rechten.auch das ist überholen.
aber darauf achten, das das rechtsüberholen außerorts verboten ist.

bei der annäherung ist zu beachten, wo das zeichen 205 vorfahrt gewähren steht. steht es noch vor dem radweg, so muss die vorfahrt den radfahrern gewährt werden. gemäß vwv immer innerorts. außerorts sollten die radwege in einem größeren abstand herum geführt werden.
bin ich nun im kreis, muss ich den radfahrern, wenn der sonderfahrstreifen an die fahrbahn gebunden ist( also innerorts) beim abbiegen den vorrang § 9 stvo gewähren. der besagt, will ich abbiegen, habe ich die jenigen durchfahren zu lassen dem ich die fahrspur kreuze.
also blinken fahrzeugführer auf dem sonderfahrstreifen passieren lassen und abbiegen.
hauptmann

Noch mehr Verwirrung
Hallo,

außerhalb eines Kreisverkehrs:

Wenn Du an einer Strasse rechts abbiegst und da steht ein Fußgänger, welcher die Strasse überqueren möchte, in die Du einbiegst, hat der ebenfals Vorrang.

Grüße
D.

Hallo

Mit meiner Aussage meinte ich, dass dich im Kreisverkehr mit einer Fahrspur niemand überholen darf der einfach nur schneller um die Kurve fährt als du. Wenn nun eine Ausfahrt verstopft ist und ein Auto steht noch halb im Kreisel, dann kann man natürlich versuchen daran vorbei zu kommen. Ich schließe dies aus meinem Verständnis für die Verkehrsführung. Angenommen ein Motorradfahrer fährt in den Kreisel und überholt zwei Fahrzeuge links. Nun will er an der dritten Ausfahrt raus, überholt das dritte Fahrzeug und…kracht seitlich dann auf dieses Fahrzeug, da der Mensch eigentlich erst die nächste Ausfahrt nehmen wollte und nicht damit gerechnet hat, dass da jetzt einer vor ihm von links raus will. Ein solches Verhalten des Motorradfahrers würde ich in die Kategorie „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ einordnen.

Gruß

Hi,

Angenommen ein Motorradfahrer fährt in den Kreisel und
überholt zwei Fahrzeuge links. Nun will er an der dritten
Ausfahrt raus, überholt das dritte Fahrzeug und…kracht
seitlich dann auf dieses Fahrzeug, da der Mensch eigentlich
erst die nächste Ausfahrt nehmen wollte und nicht damit
gerechnet hat, dass da jetzt einer vor ihm von links raus
will. Ein solches Verhalten des Motorradfahrers würde ich in
die Kategorie „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“
einordnen.

Ein solches Verhalten wäre aber auch in jeder anderen vergleichbaren Verkehrssituation (z.B. Motorrad will von einer einspurigen, geraden Strasse abfahren) nicht zulässig. Das sagt einem doch schon der gesunde Menschenverstand. Somit erschließt sich mir nicht ganz, warum diese Situation speziell für den Kreisel konstruiert und diskutiert wird.

Gruß,
Sax