Kreiswehrersatzamt, Beurlaubung vom Feuerwehrersat

Ich gehe in Ausland zwecks Praxissemester. Ich brauche daher eine beurlaubung von meinem Ersatzdienst bei der freiwilligen Feuerwehr für 6 Monate. Ich bin inzwischen 2 mal umgezogen. bei der Feuerwehr bei der ich gemeldet bin stellt sich der Kreis (NRW) unfähig mir eine Beurlaubung aus zu stellen.

Was muss ich tun? In Baden- Württenberg hat eine Beurlaubung für einen Monat über die freiwillige Feuerwehr gut und schnell geklappt.

Ich finde keine Informationen über meine Rechte und Pflichten im Internet. Kann mir da jemand helfen?

In einer Woche geht mein Flieger. Ich werde so oder so fliegen, aber wie kriege ich das jetzt ins Lot? Ich weiß überhauptnicht was ich jetzt machen soll!

Der Kreis hat der freiwilligen Feuerwehr mittgeteilt das ich mich darum kümmern soll und die das nicht können! - ???

Hi,

Du solltest mal mit Deinem Gemeinde-, Stadt oder Kreisbrandmeister sprechen.
Eigentlich sollten die so was machen können.

Gandalf

Ich hab mich an meinen Zugführer gewendet und der hat sich an den Kreisbrandmeister gewendet. Ich hatte den selbst mal angerufen und der wollte das ich erst zu meinem Zugführer gehe. - Jetzt nach 2 Wochen hat mich ein Feuerwehrkamerad gemeldet und mir gesagt das der Kreis das nicht kann.

Ich meine mehr als das kann ich doch garnicht machen? - Ich werde mich noch bei meinem alten Kreiswehrersatzamt melden und hoffe das die wenigstens bescheidwissen.

Was das ganze jetzt angeht bin ich auch mittlerweile verunsichert was richtig ist. Sich beim Kreiswehrersatzamt von vor 3 1/2 Jahren zu wenden oder das über die Feuerwehr laufen zu lassen. (Warum hat das dann aber in Baden-Württenberg geklappt?)

In meiner Mitteilung über meine Freistellung vom Wehrdienst sind lediglich Paragraphen vermerkt, nach dennen ich freigestllet bin. Information wie und was man als Ersatzdienstleistender zu beachten/ Leisten hat ist hingewiesen.

Um mich kreisen die Fragezeichen. Ich hoffe ihr habt guten Rat und könnt mir vielleicht auch die fehlen Informatonen geben.

???

Gut Schlauch,

rewq

Hallo,
verstehe ich das richtig, du bist zur Zeit im Wehrersatzdienst?
Also quasi Tätigkeit bei der Feuerwehr anstelle Armeedienst.

Und Auslandssemester hat nach meinem Verständnis nach was mit Studium zu tun?

Ja was machst du denn nun, Ersatzdienst oder Studium?
Ich kann mir schon vorstellen, dass du nun erstmal deinen Ersatzdienst machen musst und erst danach dich wieder deinem Studium widmen kannst. Alles andere wäre für mich nicht logisch nachvollziehbar.

Beatrix

Hi Beatrix,

dass du das nicht nachvollziehen kannst, liegt vielleicht daran, dass du als Frau dich mit dieser Thematik nicht beschäftigen musstest.

Man hat folgende Möglichkeiten:

  • Grundwehrdienst oder
  • Zivildienst oder
  • Ersatzdienst

Der Ersatzdienst bedeutet, dass man sich verpflichtet, für einige Jahre (6 ?) bei der Feuerwehr, beim Roten Kreuz, beim THW oder ähnlichem verpflichtet.
Der Vorteil hierbei ist, dass der Dienst in Freizeit, also abends und am Wochenende abzuleisten ist, man kann seiner eigentlichen Hauptbeschäftigung aber weiter nachgehen.
Nachteil ist eben, dass man diese 6 Jahre mit „Freizeitverlust“ durchhalten muss.

gruß

Petz

Hej rewq,

Du solltest Dich am Besten mal beim Landesverband der Feuerwehr von NRW erkundigen:
Landesfeuerwehrverband Nordrhein - Westfalen e.V.
Siegburger Straße 295
53639 Königswinter
Telefon: 0 22 44/87 40 43
Telefax: 0 22 44/87 40 44
Internet: http://www.feuerwehrmann.de
eMail: [email protected]

Hejdå
Joker

Hab ich durchgestöbert. Für meinen Fall war nicht s dabei. Teilweise sind die Infos auch veraltet!

Trotzdem Danke!

Hi rewq,

ich hab gestern abend mit unserem Wehrleiter zusammengesessen und da fiel mir auch wieder Dein Fall ein.

Also er meint, daß der Wehrleiter für die Beurlaubung zuständig sei, (weil er nunmal der Leiter der Wehr ist). Wenn der nichts tut, sollst Du ein Schreiben aufsetzten mit Verteiler Wehrleiter und Stadtverwaltung, Deine Gründe vorbringen (also Auslandsemester) und Beurlaubung beantragen. Da es kein Privatvergnügen ist, kann man Dir das nicht verwehren.
Sollten die sich nicht mucksen, bist Du trotzdem raus.
Natürlich sollte das Schreiben per Einschreiben (noch besser mit Rückschein) gesendet werden, an beide Adressaten.
Diese Rechtslage gilt allerdings für NW, andere Länder können andere Sitten haben, obwohl er meinte, daß das wohl nicht wahrscheinlich ist.

Gandalf