wann immer ich „Kreiswehrersatzamt“ lese, frage ich mich, was dieser Begriff eigentlich ausdrücken will. Ist damit ein Kreis-Wehrersatz-Amt (1) oder ein Kreis-Wehr-Ersatzamt (2) gemeint? Wenn (1)zutrifft: Wieso und durch was muß „die Wehr“ ersetzt werden? Oder ist damit einfach der „Ersatzdienst“ gemeint? Wenn (2) richtig ist: Warum muß es ein Ersatzamt sein, tut’s nicht auch ein Amt? Und wer oder was wird dann durch dieses Amt ersetzt? Und was hat es überhaupt mit dem „Kreis“ auf sich? Ich glaube nicht, daß es auch ein Landeswehrersatzamt oder ein Bundeswehrersatzamt (hoppla, da steckt ja „Bundeswehr“ drin?!) gibt, denn davon habe ich noch nie gehört.
Also: Wenn das Ordnungsamt und das Standesamt und das Arbeitsamt alle so schön einfache Namen haben, warum kann das vermaledeite …amt dann nicht schlicht und ergreifend „Wehramt“ heißen?
Wer kann mir das erklären – jetzt, sofort ?
Danke im voraus!
Mit freundlichem Gruß
Martin
PS: Hätte ich besser in „Ämter und Behörden“ posten sollen?
das also ist mit dem „Ersatz“ gemeint *vordiestirnhauundbrettvormkopftreff*. Das ist ja eigentlich auch ziemlich naheliegend. Ich glaube, in Zukunft werde ich mich beim Lesen von „Kreiswehrersatzamt“ fragen, warum ich nicht selbst auf die Bedeutung gekommen bin .
Ich danke Dir für Deine schnelle und präzise Antwort.
Es bedeutet, dass dieses Amt eine „Filiale“ des Bundeswehramtes ist. Und auf Kreisebene. Was wiederum nicht den verwaltungsmäßigen Kreisgrenzen entspricht, sondern einer der Bundeswehr zugeordneten Grenze. Ansonsten hätte jeder kleine Kreis ein Kreiswehrersatzamt.