Kreiswehrerstzamt Berlin Theoretische Frage

Hallo liebe User,

nehmen wir mal an:
Ich habe da einen guten Freund und dieser wird voraussichtlich am 01.07.2009 eingezogen.
Diesbezüglich ergeben sich einige Probleme für ihn und er ist auch sichtlich von der Bundeswehr enttäuscht.
Er hat das Kreiswehrersatzamt gebeten seine Einberufung eventuell auf den 01.10.2009 zu verschieben, weil er Mitte Juli eine Abireise ohne eine Reiseabbruchversicherung bereits gebucht hat - vor dem Bescheid des Kreiswehrersatzamtes (dass er eventuell auch am 01.07. eingezogen werden kann).
Natürlich hat er die Unterlagen hingeschickt - abgelehnt!

Nun hat er auch noch den festen Termin der Einberufung (am 01.07.) bekommen - das kommt leicht böswillig vom Kreiswehrersatzamt rüber!
Vor allem kriegt er einen Posten mit dem er absolut nichts anfangen kann, obwohl er bei der Musterung um ganz andere Stellen gebeten hat und sogar als Abiturient bereit ist Soldat auf Zeit zu werden!
Des Weiteren weiß er noch gar nicht, ob er vorher studieren wird, weil er erst Mitte Juli von den Unis eine Antwort bekommen wird.
Man sollte anmerken, dass er T2 hat.

Was könnte man nun theoretisch dagegen tun, damit mein Freund am 01.10. eingezogen wird (und seine Abireise erstmal nach all dem Stress mit seinen Freunden machen kann) und er möchte unbedingt in ein anderes Bataillon - da wären Ratschläge auch sehr hilfreich.

Danke.

LG Vegas

Hallo,

Des Weiteren weiß er noch gar nicht, ob er vorher studieren
wird, weil er erst Mitte Juli von den Unis eine Antwort
bekommen wird.

Wird er nicht, da er eben eingezogen wird, und so erst NACH seinem Wehrdienst studieren kann. Allein seid Studienplatz hat er nächstes Jahr sicher wenn er dieses Jahr zugelassen wird. Außnahme: Offizierslaufbahn und Studium währenddessen.

Was könnte man nun theoretisch dagegen tun, damit mein Freund
am 01.10. eingezogen wird (und seine Abireise erstmal nach all
dem Stress mit seinen Freunden machen kann) und er möchte
unbedingt in ein anderes Bataillon - da wären Ratschläge auch
sehr hilfreich.

IMHO nichts, alles was bei Bund angegeben wird sind WÜNSCHE. Es gibt auch viele, die direkt einen Tag nach der Abiturausgabe eingezogen werden - hilft nichts.

Grüße

Mal unabhängig von allem jetzt, was Du geschrieben hast. Aucbeim KWEA gilt „Der frühe Vogel fängt den Wurm“, d. h. man kann vorher beim KWEA anrufen und mal freundlich nachfragen, welche Stellen denn aktuell noch mit GWDLern zu besetzen wären und ob man sich davon vielleicht noch eine aussuchen kann. Dann sagen sie einem vielleicht ein paar Städte und Einheiten und Du hast die Wahl. Das hat mir pro Tag 60km erspart und ich mußte auch nicht im tiefsten Schlamm rumwühlen. Good choice :smile:

Nur wenn man bis Ultimo abwartet, was da so kommt, dann stopfen die einen irgendwo rein und gut isses. Dabei muß man den anderen, die nicht daran denken, einfach einen Schritt bzw. Anruf voraus sein. Also einfach mal freundlich nachfragen, das ist alles.

PS: Ich wurde sogar nach Absprache mit dem Psycho-Fritzen beim KWEA 3 Monate zurückgestellt und zum nächsten Termin gezogen, weil ich gesagt habe, daß ich bis Juli noch an meiner weiteren Schulausbildung bastele und dann erst mal ein paar Monate meine Ruhe haben will :smile: Auch so kann es gehen. Somit hatte ich das Glück in der November-Grundausbildung sein zu dürfen und nur 6 Wochen hatte, weil Weihnachten etc. noch dazwischen kam :stuck_out_tongue:

Es gibt auch viele, die direkt einen Tag nach der
Abiturausgabe eingezogen werden - hilft nichts.

Yep, das war bei mir tatsächlich so. Und dann ließ der *~+!-Busfahrer, der uns vom BHF zur Kaserne fuhr auf der gazen Fahrt „In the Army now“ von Status Quo laufen.

PS: Ich wurde sogar nach Absprache mit dem Psycho-Fritzen beim
KWEA 3 Monate zurückgestellt und zum nächsten Termin gezogen,
weil ich gesagt habe, daß ich bis Juli noch an meiner weiteren
Schulausbildung bastele und dann erst mal ein paar Monate
meine Ruhe haben will :smile: Auch so kann es gehen. Somit hatte
ich das Glück in der November-Grundausbildung sein zu dürfen
und nur 6 Wochen hatte, weil Weihnachten etc. noch dazwischen
kam :stuck_out_tongue:

Welcher Psycho-Fritze und wie könnte man ihn erreichen?
Also dass man da Betteln muss, habe ich mittlerweile kapiert.
Welche Argumente könnte man in dem von mir vorher angegeben Fall bringen, um vielleicht im Oktober eingezogen zu werden?

Gruß
Vegas

praktische Antwort

Ich habe da einen guten Freund und dieser wird voraussichtlich
am 01.07.2009 eingezogen.

Voraussichtlich? Wir haben heute den 17.06., was bedeuten würde, dass er entweder schon einen Einberufungsbescheid haben müsste oder dass er selbst auf die vier Wochen Frist verzichtet haben muss.

Er hat das Kreiswehrersatzamt gebeten seine Einberufung
eventuell auf den 01.10.2009 zu verschieben, weil er Mitte
Juli eine Abireise ohne eine Reiseabbruchversicherung bereits
gebucht hat - vor dem Bescheid des Kreiswehrersatzamtes
(dass er eventuell auch am 01.07. eingezogen werden kann).
Natürlich hat er die Unterlagen hingeschickt - abgelehnt!

Persönliches Pech. Ich buche doch keine Reise, wenn ich genau weiß, dass die Möglichkeit besteht (und es noch dazu sogar ziemlich wahrscheinlich ist), dass ich zum Grundwehrdienst einberufen werde. Das es die Wehrpflicht gibt ist nicht erst seit gestern so.
Offensichtlich ein Schritt zum Erwachsenwerden bei dem kräftig Lehrgeld gezahlt werden muss.

Nun hat er auch noch den festen Termin der Einberufung
(am 01.07.) bekommen - das kommt leicht böswillig vom
Kreiswehrersatzamt rüber!

Was hat das mit böswillig zu tun? Schule vorbei, Einberufung erfolgt - völlig normaler Vorgang.
Ansonsten haben wir hier alle paar Moante Beiträge von Wehrpflichtigen, die jammern, dass sie nicht sofort nach der Schule gezogen werden und so ein halbes Jahr fürs Studium verlieren. Man kann es halt keinem recht machen, nicht wahr?

Vor allem kriegt er einen Posten mit dem er absolut nichts
anfangen kann, obwohl er bei der Musterung um ganz andere
Stellen gebeten hat

Und? Die Bundeswehr setzt die Wehrpflichtigen dort ein, wo sie sie braucht und nicht dort, wo die Wehrpflichtigen wollen.
Und dazu direkt ein passender Kalauer: Es heißt **Sol>dat und nicht Wildat.

und sogar als Abiturient bereit ist Soldat auf Zeit zu werden!

Wow, sogar als Abiturient. Was für eine Ansage. :wink:
Und was soll diese Bereitschaft mit seiner Verwendung als Grundwehrdienstleistender zu tun haben?

Des Weiteren weiß er noch gar nicht, ob er vorher studieren
wird, weil er erst Mitte Juli von den Unis eine Antwort
bekommen wird.

Das ist aber schön, dass er das noch nicht weiß. Ob er das nun weiß oder nicht hat nur gar keine Relevanz für die Wehrpflicht.

Was könnte man nun theoretisch dagegen tun, damit mein Freund
am 01.10. eingezogen wird (und seine Abireise erstmal nach all
dem Stress mit seinen Freunden machen kann)

Nichts was er nicht schon gemacht hätte. Er hat etwas beantragt und dieser Antrag wurde nach pflichtgemäßem Ermessen abgelehnt.
Die Schule ist vorbei und jetzt beginnt der Ernst des Lebens des Erwachsenseins.

und er möchte unbedingt in ein anderes Bataillon - da wären :Ratschläge auch sehr hilfreich.

Jaja, auch immer wieder faszinierend. Keine Ahnung haben von der Bundeswehr, Verwendungen und Tätigkeiten (und vor allem noch nicht mal wissen, was man überhaupt machen wird), aber Hauptsache undifferenzierte Präferenzen haben.

Gruß Andreas**

Oh mein Gott Andreas.
Dein Beitrag ist ja mal sowas wie von nicht hilfreich!!!
Schnack Schnack Schnack, wie ne quengelnde Oma beim Kaffeeklatsch.
Man könnte meinen, dass du Offizier bist.
Rummotzen aber keine Lösung finden.

Dein Beitrag ist ja mal sowas wie von nicht hilfreich!!!

Nicht? Ich habe an sich nur die Rechtslage dargestellt. :wink:

Schnack Schnack Schnack, wie ne quengelnde Oma beim
Kaffeeklatsch.
Rummotzen aber keine Lösung finden.

Tja, das ist natürlich ein Problem, wenn man Antworten nur akzeptiert, wenn sie einem ins Weltbild passen.
Noch interessanter wird es, wenn man konstatiert, dass schon bei der Eingangsfrage ein gewisses Maß an Naivität erkennbar war, vor allem angesichts der Tatsache, dass an sich mit einem Blick ins Wehrpflichtgesetz schon alles beantwortet gewesen wäre.

Man könnte meinen, dass du Offizier bist.

Könnte man fast, ne? :wink:

Gruß Andreas

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Was faselst du da von Weltbild?
Alles was ich wollte, waren ein paar Ratschläge und nicht gleich ein von einem penetranten Sarkasten mit wenig Witz angelegten verbalen Schlachthof, damit ich Satz für Satz in Stücke gerissen werde.
Such dir einen anderen für dein abendliches Katharsis-Ritual!

Du hast doch die Antworten bekommen … alles was dein Freund tun kann ist betteln, denn - das sollte auch auf allen Zetteln stehen - alles was du „aussuchen“ konntest waren Wünsche - so stand es bei mir zumindest immer drauf … „Einberufungswunsch zum …“ u.s.w.

Und wenn dein Freund eingezogen wird ist er mindestens 18, somit hat er viele Geburtstage mitgemacht und festgestellt, dass man nicht immer das bekommt was man sich wünscht.

Aber wie gesagt, in der Zeit die bleibt lässt sich wenig ausrichten, denn selbst wenn es klappen würde braucht das wie alles beim Bund Zeit …

Viele Möglichkeiten hat er wohl nicht, zumal es wirklich kurzfristig ist. Andererseits wird so knapp eigentlich auch net einberufen, was schon seltsam ist. Aber egal.

Wenn das KWA die Verschiebung der Einberufung ablehnt, dann würd ich dort erst nochmal persönlich vorsprechen. Wenn das nix hilft, dann mal beim Wehrbereichs- bzw. Landeskommando anrufen. Und wenn alles nix hilft, kann man es ja auch mal direkt beim Streitkräfteamt versuchen. Ob’s was bringen würde, ist aber fraglich.

Wegen dem einziehenden Truppenteil würd ich mir jetzt mal keine Gedanken machen. Die „Allgemeine Grundausbildung“ ist überall relativ gleich. Sobald er in der Einheit ist, kann er dann gleich mit dem Kompaniefeldwebel reden und einen Antrag auf Versetzung auf den Weg bringen.

Wobei mir net ganz klar ist, warum er nicht in das Battalion will, zu dem er eingezogen wird. Immerhin gehts ja eigentlich um die Verwendung und nicht um den Truppenteil. Anders wär es, wenn es um die Teilstreitkraft ging. Wer zur Marine will, ist bei den Gebirgsjägern einfach falsch.

Und wenn er eh mit dem Gedanken spielt, sich verpflichten zu wollen, dann kann er das im KWA ja auch gleich mal anmerken und sich vielleicht direkt einstellen lassen. Dann ist sicher auch was mit dem Termin drin.

Hallo,

Andererseits wird so knapp eigentlich auch
net einberufen, was schon seltsam ist.

Doch. Mein Sohn hat einen Brief bekommen. Wenn er bis zum 25.6. keine Nachricht bekommt, wird er zum 1.7. nicht eingezogen. Im Extremfall hat er also nicht ganz eine Woche Zeit zur Vorbereitung. Urlaub buchen, Bewerbung etc. geht nicht.
Lustigerweise wird er zum nächsten Termin (1.10) wahrscheinlich gar nicht berücksichtigt, da haben sie regelmäßig genügend ‚Material‘ wegen der ganzen Schulabgänge.

Übersetzt bedeutet das: wenn jemand anderswo ausfällt, wird er eingezogen, wenn nicht, nicht.

Nett, oder?

Gruß
loderunner

Viele Möglichkeiten hat er wohl nicht, zumal es wirklich
kurzfristig ist. Andererseits wird so knapp eigentlich auch
net einberufen, was schon seltsam ist. Aber egal.

Nein, das ist völlig normal:
§21 WehrPflG
“(3) Der Einberufungsbescheid soll vier Wochen vor dem Diensteintrittstermin zugestellt sein. Als Ersatz für Ausfälle vorgesehene Wehrpflichtige sind schriftlich davon zu unterrichten, dass sie kurzfristig einberufen werden können.“

Wenn das KWA die Verschiebung der Einberufung ablehnt, dann
würd ich dort erst nochmal persönlich vorsprechen.

Und dann? Wenn ein Einberufungsbescheid erstellt wurde, dann ist das ein Verwaltungsakt, für dessen Aufhebung eine Rechtsgrundlage existieren muss!
Ebenfalls muss es eine Rechtsgrundlage geben um einen Wehrpflichtigen, der zur Einberufung an einem bestimmten Termin ansteht zu einem späteren Zeitpunkt einzuziehen, hier gibt es aber den Spielraum des pflichtgemäßen Ermessens des Sachbearbeiters. Im hier geschilderten Fall gibt es aber keine Rechtsgrundlage, die eine spätere Einziehung des Wehrpflichtigen rechtfertigt und die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen des Sachbearbeiters hat offenbar ergeben, dass sich am geplanten Einzugstermin nichts ändert.
Die Abkürzung für „Kreiswehrersatzamt“ ist übrigens „KWEA“.

Wenn das nix hilft, dann mal beim Wehrbereichs- bzw. Landeskommando
anrufen. Und wenn alles nix hilft, kann man es ja auch mal
direkt beim Streitkräfteamt versuchen. Ob’s was bringen würde,
ist aber fraglich.

Du hast den Minister vergessen. Das ist so ziemlich der größte Unfug, den ich je zum Thema gelesen habe!
Die KWEA als Wehrersatzbehörden führen ärztliche Begutachtungen zur Feststellung der Tauglichkeit und Verwendungsfähigkeit der Wehrpflichtigen durch, bewerten im Rahmen einer psychologischen Untersuchung die Eignung der Wehrpflichtigen für Verwendungen in den Streitkräften, planen die Wehrpflichtigen für die entsprechende Verwendung in der Truppe ein berufen die Wehrpflichtigen zur Ableistung des Grundwehrdienstes oder zu Wehrübungen ein. und das alles nicht nach dem Gusto der bediensteten, sondern auf Grund von Rechtsgrundlagen!
Gegen Maßnahmen, Bescheide und Verwaltungsakte der Wehrersatzbehörden kann wie bei allen anderen Behörden im Rahmen der gesetzlichen Fristen Widerspruch eingelegt werden.
Ein Anruf in irgendeiner Behörde der Streitkräfte der Bundeswehr bringt dementsprechend überhaupt nichts!

  1. Sind die Wehrersatzbehörden Teil der Wehrverwaltung der Bundeswehr und unterstehen nicht den Streitkräften, sondern dem Bundesministerium der Verteidigung!
  2. Befinden wir uns nicht in einer Bananenrepublik in der man schon mit dem was man will durchkommt, wenn man nur den Richtigen kennt, schmiert oder nervt!
  3. Bringt wildes anrufen in Behörden der Bundeswehr sowieso nichts, weil keiner (bis auf einen) den Vorgang kennt oder für ihn zuständig wäre. Der einzige, der den Vorgang um den es geht kennt ist der zuständige Sachbearbeiter im KWEA - niemand anders. Und wer das ist steht mit Telefonnummer auf aller Korrespondenz des KWEA
  4. Bringt es nichts gegen eine Maßnahme des KWEA „vorzugehen“, wenn sie noch nicht vollzogen wurde. Einzig ein persönliches gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter kann Abhilfe schaffen, ändert aber in diesem Fall nichts an der Rechtslage.

Wegen dem einziehenden Truppenteil würd ich mir jetzt mal
keine Gedanken machen. Die „Allgemeine Grundausbildung“ ist
überall relativ gleich. Sobald er in der Einheit ist, kann er
dann gleich mit dem Kompaniefeldwebel reden und einen Antrag
auf Versetzung auf den Weg bringen.

Genau, weil die Bundeswehr ja auch so viel Interesse daran hat Grundwehrdienstleistende, die neun Monate bei der Bundeswehr sind wild umherzuversetzen und eine etwaige bestehende Planung umfangreich ändern zu müssen - eine solche Versetzung löst ja eine Kettenreaktion an weiteren aus.
„Auf den Weg bringen“ ist schlicht die falsche Formulierung, denn man könnte denken, dass das schon klappen wird - ein Lottogewinn ist wohl wahrscheinlicher.
Letztenendes wird die effektive Einplanung der Grundwehrdienstleistenden regelmäßig von den zuständigen Personaloffizieren erst während der Grundausbildung stattfinden. Dabei kann es sein, dass die GWDL noch einmal nach Präferenzen befragt werden, im Normalfall aber nicht.

Wobei mir net ganz klar ist, warum er nicht in das Battalion
will, zu dem er eingezogen wird. Immerhin gehts ja eigentlich
um die Verwendung und nicht um den Truppenteil. Anders wär es,
wenn es um die Teilstreitkraft ging. Wer zur Marine will, ist
bei den Gebirgsjägern einfach falsch.

Soso, vor allem weil man mit dem Einberufungsbescheid ja auch gleich weiß, wie man verwendet wird. Im Normalfall bekommt man höchstens eine geplante räumliche Verwendung mitgeteilt.
Und in letzter Konsequenz ist es völlig egal, wo der Wehrpflichtige hinwill, denn die Bundeswehr setzt die Wehrpflichtigen dort ein, wo sie sie braucht.

Und wenn er eh mit dem Gedanken spielt, sich verpflichten zu
wollen, dann kann er das im KWA ja auch gleich mal anmerken
und sich vielleicht direkt einstellen lassen. Dann ist sicher
auch was mit dem Termin drin.

Klar, und wovon träumst du nachts? Er kann sich bewerben wie jeder andere auch und in ein paar Monaten wird er vielleicht zu einem Bewerbertestverfahren eingeladen oder auch nicht - und zu diesem Zeitpunkt wird er schon längst Soldat sein.

Ich bitte dich ernsthaft in Zukunft von Beiträgen zum Thema Wehrpflicht abstand zu nehmen, wenn du offensichtlich keine tiefere Kenntnis der Materie und der Rechtslage hast. Du erweist den Wehrpflichtigen, die sich auf deine - mit Verlaub - unsinnigen Aussagen verlassen nämlich einen Bärendienst!

Gruß Andreas