Viele Möglichkeiten hat er wohl nicht, zumal es wirklich
kurzfristig ist. Andererseits wird so knapp eigentlich auch
net einberufen, was schon seltsam ist. Aber egal.
Nein, das ist völlig normal:
§21 WehrPflG
“(3) Der Einberufungsbescheid soll vier Wochen vor dem Diensteintrittstermin zugestellt sein. Als Ersatz für Ausfälle vorgesehene Wehrpflichtige sind schriftlich davon zu unterrichten, dass sie kurzfristig einberufen werden können.“
Wenn das KWA die Verschiebung der Einberufung ablehnt, dann
würd ich dort erst nochmal persönlich vorsprechen.
Und dann? Wenn ein Einberufungsbescheid erstellt wurde, dann ist das ein Verwaltungsakt, für dessen Aufhebung eine Rechtsgrundlage existieren muss!
Ebenfalls muss es eine Rechtsgrundlage geben um einen Wehrpflichtigen, der zur Einberufung an einem bestimmten Termin ansteht zu einem späteren Zeitpunkt einzuziehen, hier gibt es aber den Spielraum des pflichtgemäßen Ermessens des Sachbearbeiters. Im hier geschilderten Fall gibt es aber keine Rechtsgrundlage, die eine spätere Einziehung des Wehrpflichtigen rechtfertigt und die Prüfung nach pflichtgemäßem Ermessen des Sachbearbeiters hat offenbar ergeben, dass sich am geplanten Einzugstermin nichts ändert.
Die Abkürzung für „Kreiswehrersatzamt“ ist übrigens „KWEA“.
Wenn das nix hilft, dann mal beim Wehrbereichs- bzw. Landeskommando
anrufen. Und wenn alles nix hilft, kann man es ja auch mal
direkt beim Streitkräfteamt versuchen. Ob’s was bringen würde,
ist aber fraglich.
Du hast den Minister vergessen. Das ist so ziemlich der größte Unfug, den ich je zum Thema gelesen habe!
Die KWEA als Wehrersatzbehörden führen ärztliche Begutachtungen zur Feststellung der Tauglichkeit und Verwendungsfähigkeit der Wehrpflichtigen durch, bewerten im Rahmen einer psychologischen Untersuchung die Eignung der Wehrpflichtigen für Verwendungen in den Streitkräften, planen die Wehrpflichtigen für die entsprechende Verwendung in der Truppe ein berufen die Wehrpflichtigen zur Ableistung des Grundwehrdienstes oder zu Wehrübungen ein. und das alles nicht nach dem Gusto der bediensteten, sondern auf Grund von Rechtsgrundlagen!
Gegen Maßnahmen, Bescheide und Verwaltungsakte der Wehrersatzbehörden kann wie bei allen anderen Behörden im Rahmen der gesetzlichen Fristen Widerspruch eingelegt werden.
Ein Anruf in irgendeiner Behörde der Streitkräfte der Bundeswehr bringt dementsprechend überhaupt nichts!
- Sind die Wehrersatzbehörden Teil der Wehrverwaltung der Bundeswehr und unterstehen nicht den Streitkräften, sondern dem Bundesministerium der Verteidigung!
- Befinden wir uns nicht in einer Bananenrepublik in der man schon mit dem was man will durchkommt, wenn man nur den Richtigen kennt, schmiert oder nervt!
- Bringt wildes anrufen in Behörden der Bundeswehr sowieso nichts, weil keiner (bis auf einen) den Vorgang kennt oder für ihn zuständig wäre. Der einzige, der den Vorgang um den es geht kennt ist der zuständige Sachbearbeiter im KWEA - niemand anders. Und wer das ist steht mit Telefonnummer auf aller Korrespondenz des KWEA
- Bringt es nichts gegen eine Maßnahme des KWEA „vorzugehen“, wenn sie noch nicht vollzogen wurde. Einzig ein persönliches gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter kann Abhilfe schaffen, ändert aber in diesem Fall nichts an der Rechtslage.
Wegen dem einziehenden Truppenteil würd ich mir jetzt mal
keine Gedanken machen. Die „Allgemeine Grundausbildung“ ist
überall relativ gleich. Sobald er in der Einheit ist, kann er
dann gleich mit dem Kompaniefeldwebel reden und einen Antrag
auf Versetzung auf den Weg bringen.
Genau, weil die Bundeswehr ja auch so viel Interesse daran hat Grundwehrdienstleistende, die neun Monate bei der Bundeswehr sind wild umherzuversetzen und eine etwaige bestehende Planung umfangreich ändern zu müssen - eine solche Versetzung löst ja eine Kettenreaktion an weiteren aus.
„Auf den Weg bringen“ ist schlicht die falsche Formulierung, denn man könnte denken, dass das schon klappen wird - ein Lottogewinn ist wohl wahrscheinlicher.
Letztenendes wird die effektive Einplanung der Grundwehrdienstleistenden regelmäßig von den zuständigen Personaloffizieren erst während der Grundausbildung stattfinden. Dabei kann es sein, dass die GWDL noch einmal nach Präferenzen befragt werden, im Normalfall aber nicht.
Wobei mir net ganz klar ist, warum er nicht in das Battalion
will, zu dem er eingezogen wird. Immerhin gehts ja eigentlich
um die Verwendung und nicht um den Truppenteil. Anders wär es,
wenn es um die Teilstreitkraft ging. Wer zur Marine will, ist
bei den Gebirgsjägern einfach falsch.
Soso, vor allem weil man mit dem Einberufungsbescheid ja auch gleich weiß, wie man verwendet wird. Im Normalfall bekommt man höchstens eine geplante räumliche Verwendung mitgeteilt.
Und in letzter Konsequenz ist es völlig egal, wo der Wehrpflichtige hinwill, denn die Bundeswehr setzt die Wehrpflichtigen dort ein, wo sie sie braucht.
Und wenn er eh mit dem Gedanken spielt, sich verpflichten zu
wollen, dann kann er das im KWA ja auch gleich mal anmerken
und sich vielleicht direkt einstellen lassen. Dann ist sicher
auch was mit dem Termin drin.
Klar, und wovon träumst du nachts? Er kann sich bewerben wie jeder andere auch und in ein paar Monaten wird er vielleicht zu einem Bewerbertestverfahren eingeladen oder auch nicht - und zu diesem Zeitpunkt wird er schon längst Soldat sein.
Ich bitte dich ernsthaft in Zukunft von Beiträgen zum Thema Wehrpflicht abstand zu nehmen, wenn du offensichtlich keine tiefere Kenntnis der Materie und der Rechtslage hast. Du erweist den Wehrpflichtigen, die sich auf deine - mit Verlaub - unsinnigen Aussagen verlassen nämlich einen Bärendienst!
Gruß Andreas