Ahoi,
angenommen, jemand möchte alleine auf Kreuzfahrt gehen.
Er bucht aber für 2 Personen, weil diese Kabinen wesentlich günstiger sind, als die für 1 Person.
Wenn er dann zum Check-in alleine erscheint, wäre es dann rechtens, wenn ihm die Reederei die Mitnahme verweigern oder einen Preisaufschlag von ihm verlangen würde?
Gruß
Pontius
Hallo Pontius,
angenommen, jemand möchte alleine auf Kreuzfahrt gehen.
Er bucht aber für 2 Personen, weil diese Kabinen wesentlich
günstiger sind, als die für 1 Person.
und dieser jemand hat auch für 2 Personen bezahlt, wenn ich das richtig verstanden habe. (?)
Wenn er dann zum Check-in alleine erscheint, wäre es dann
rechtens, wenn ihm die Reederei die Mitnahme verweigern oder
einen Preisaufschlag von ihm verlangen würde?
Was wäre dann, wenn er überhaupt nicht erschienen wäre - hätte er dann den doppelten Aufpreis zahlen müssen?
Merkwürdige Geschichte. Wurden irgendwelche Begründungen genannt?
Verwirrter Gruß,
sine
Hallo sine,
angenommen, jemand möchte alleine auf Kreuzfahrt gehen.
Er bucht aber für 2 Personen, weil diese Kabinen wesentlich
günstiger sind, als die für 1 Person.
und dieser jemand hat auch für 2 Personen bezahlt, wenn ich
das richtig verstanden habe. (?)
ja, selbstverständlich. Er hat z.B. 500€ für 2 Passagiere in einer Kabine bezahlt. Hätte er für 1 Person gebucht, hätte er für die Kabine 1000€ zahlen müssen.
Merkwürdige Geschichte. Wurden irgendwelche Begründungen
genannt?
Ja, die Kabinen für 500€ wären nur für die Belegung mit 2 Passagieren vorgesehen.
Gruß
Pontius
Hallo,
ja, selbstverständlich. Er hat z.B. 500€ für 2 Passagiere in einer Kabine bezahlt. Hätte er für 1 Person gebucht, hätte er für die Kabine 1000€ zahlen müssen.
Kann es sein, dass die Person für 1 Person in einer 2 Personenkabine gebucht hast?
Wenn es so wäre, dann müsste die Person wahrscheinlich die Kabine mit einer fremden Person teilen.
MfG
Hallo,
Kann es sein, dass die Person für 1 Person in einer 2
Personenkabine gebucht hast?
Nein, sie hat für 2 Personen in einer Kabine gebucht, also z.B. für sich und seine Ehefrau und hat 2*250€/Kabine bezahlt.
MfG
Hallo,
Nein, sie hat für 2 Personen in einer Kabine gebucht, also
z.B. für sich und seine Ehefrau und hat 2*250€/Kabine bezahlt.
Wenn ich dich recht verstehe, fehlt dem Betreffenden also jetzt nur die passende Frau?
Wie können wir ihm bei der Suche helfen?
Schöne Grüße
Miss E. Tat
Es hängt sicherlich von den Beförderungsbedingungen ab. Eine vergleichbare Situation gibt es beim Crossticketing beim Fliegen. Da ist es auch u.U billiger, Hin-und Rückflug zu buchen, obwohl man nur den Rückflug braucht und den Hinflug verfallen zu lassen.
Dazu gab es unterschiedliche Urteile, obwohl sich z.Z. die Meinung in Deutschland durchzusetzen scheint, dass Fluggesellschaft trotz entsprechenden Vertragsbedingungen dies akzeptieren müssen.
Wenn natürlich die Reederei argumentiert, das bei einer Kreuzfahrt, der Konsum an Bord den Ticketpreis subventioniert, könnte es ein Richter sicher auch anders sehen.
Gruß n.
Hallo,
Wenn ich dich recht verstehe, fehlt dem Betreffenden also
jetzt nur die passende Frau?
mit dieser Alternative wäre er wohl in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Schönes Wochenende wünscht
Pontius
Wenn natürlich die Reederei argumentiert, das bei einer
Kreuzfahrt, der Konsum an Bord den Ticketpreis subventioniert,
könnte es ein Richter sicher auch anders sehen.
Danke für deine Antwort.
Das würde ja aber u.U. sogar bedeuten, dass die Reederei Schadenersatz zugesprochen bekäme, wenn keiner von beiden die Kreuzfahrt antreten würde und die Kabine frei bliebe.
Schönes Wochenende wünscht
Pontius
Morgen!
Wenn natürlich die Reederei argumentiert, das bei einer
Kreuzfahrt, der Konsum an Bord den Ticketpreis subventioniert,
könnte es ein Richter sicher auch anders sehen.
Du meinst wenn die Frau erkranken würde und deshalb nicht teilnehmen
kann, dann bekommt sie noch eine Strafe aufgebrummt.
Halte ich für fraglich das Ganze.
Gruß
Stefan
Du meinst wenn die Frau erkranken würde und deshalb nicht
teilnehmen
kann, dann bekommt sie noch eine Strafe aufgebrummt.
Nein, das meine ich nicht und habe es so auch nicht geschrieben.
In Analogie zu dem Flugticketverfahren kann ich mir vorstellen, dass eine Vertragsklausel(AGB) Bestand haben könnte, die sinngemäß den abgeschlossenen Vertrag als Ganzes auffasst, aus denen man nicht einzelne Bestandteile herauslösen kann.
Die Lufthansa hat argumentiert, ihnen würden durch crossticketing Schaden entstehen, da sie weniger teurere Einzeltickets verkaufen würden. Und die Richter am OLG Köln haben das erst einmal genauso gesehen. Ich glaube irgendwo gelesen zu haben, dass das Urteil nicht rechtskräftig wurde.
Zeigt aber, dass das Ganze nicht so eindeutig ist, wie es auf den ersten Blick scheint.
http://www.online-artikel.de/article/lufthansa-setzt…
Gruß n.
Hallo!
Und die Richter am OLG Köln
haben das erst einmal genauso gesehen. Ich glaube irgendwo
gelesen zu haben, dass das Urteil nicht rechtskräftig wurde.
Du meinst dieses? http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2009/6_U_2…
Irgendwie macht die Lufthansa da gar keine gute Figur mehr. 
Stefan