Kriecht auch GB vor den USA?

http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,222746…

Versucht mal einen US-Bürger vor ein deutsches (oder englisches) Gericht zu bringen!
Hat England das nötig?

Grüße
Raimund

Hi!

http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,222746…

Versucht mal einen US-Bürger vor ein deutsches (oder
englisches) Gericht zu bringen!
Hat England das nötig?

Wen interessiert es denn bitte, ob England „vor den USA kriecht“ oder irgendetwas „nötig“ hätte?
Die einzige Frage ist hier m.E., welche Staatsbürgerschaft Gary M. hat. Und diese Frage beantwortet der verlinkte Artikel nicht.

Grüße,

Mathias

hallo Matthias,
ich gehe davon aus, dass er Brite ist.
Grüße
Raimund

autsch…

Die einzige Frage ist hier m.E., welche Staatsbürgerschaft
Gary M. hat. Und diese Frage beantwortet der verlinkte Artikel
nicht.

Tja, hätteste mal gelesen:

Karen Todner: "Die Anklagevertreter der Krone haben die Macht und die Gelegenheit, Mr. M., einen britischen Bürger, wegen Vergehen anzuklagen, für die er sich in seinem Land verantworten könnte.

Gruß,

Doc.

Hi Doc!

Die einzige Frage ist hier m.E., welche Staatsbürgerschaft
Gary M. hat. Und diese Frage beantwortet der verlinkte Artikel
nicht.

Tja, hätteste mal gelesen:

Karen Todner: "Die Anklagevertreter der Krone haben die Macht
und die Gelegenheit, Mr. M., einen britischen Bürger,
wegen Vergehen anzuklagen, für die er sich in seinem Land
verantworten könnte.

Oh, sorry, das hatte ich übersehen.
Dann ist doch der Fall sowieso klar. Die Briten werden den Mann natürlich nicht in die USA ausliefern. Kein EU-Land macht das mit eigenen Bürgern.
Die Diskussion ist also hinfällig, bevor sie richtig begonnen hat.

Grüße,

Mathias

Was hat das mit kriechen zu tun??
Es einzig eine Rechtsfrage.
Auch Deutsche können unter bestimmten Voraussetzungen ausgeliefert werde - hab in diesem Bereich nicht besonders aufgepasst, aber soweit ich mich erinner z.B. nicht wenn die im Ausland zu erwartende Strafe die in Deutschland unverhältnicmäßig übersteigt, z.B. Hand abhacken oder Todesstrafe.

Wie die Rechtslage in GB ist, ist hier die Frage und nichts anderes.

M.

hallo Mike,
dagegen ist nichts einzuwenden. Doch wenn z.B. ei US-Bürger einen Mord begeht, dann könnte er in den USA mit Tod bestraft werden. Ergo ist die Strafe, die er in D zu erwartzen hat, nicht höher, ja sogar niedriger.
Trotzdem darf dieser US-Bürger nicht ausgeliefert werden.
Soldaten, die sich eines tatsächlichen Kriegsverbrechen schuldig gemacht haben (denke an den Offizier der US-Armee in vietnam, der aif offener Straße einen Vietnamesen mit Kopfschuss hinrichtete), werden nie vor Gericht gestellt.
Trairig, aber wahr!
Grüße
Raimund