Guten Tag,
ich habe mein Handy an die Haftpflichtversicherung des Schädigers geschickt. Diese ersetzt mir jetzt den Zeitwert des Handys (lächerlich). Nun meine Frage: Kann ich mir mein Handy von der Versichrung wieder schicken lassen oder behalten die das?
Die Zahlung der Versicherung stellt den Ausgleich für das defekte Handy dar. Damit geht das Handy in das Eigentum der Versicherung über; einen Anspruch auf „Wertersatz + Rückgabe“ gibt es meines Erachtens nicht.
Möglicherweise hat die Versicherung den Zeitwert falsch (zu niedrig) ermittelt - aber das ist eine andere Frage.
Keine Ahnung warum ich als Experte ausgewählt wurde, aber wäre es nicht einfacher die Versicherung direkt zu fragen? Ein Recht darauf hast du sicher nicht, denn du bekommst den Zeitwert ja ersetzt und das ist nicht lächerlich sondern normal. Von diesem Geld sollte ein gleichwertiges Handy gekauft werden können und kein besseres. Die Versichrung ist ja nicht dazu da, dass man ein Geschäft damit macht. Da das viele anders sehen, zahlt die Gemeinschaft stetig steigende Beiträge.
Grüße
Freddy
kann hier ähnlich erfolgen wie bei der autoversicherung…wenn also der totalschaden an einem neuwagen vorliegt, erstattet die versicherung aus der vollkasko ersatz und stellt sich den wagen selbst auf den hof um diesen weiter zu verkaufen gegen günstiges geld oder sie verschrotten diesen, je nachdem was vorliegt. wenn der schaden an dem handy abgerechnet wurde, besteh kein anspruch auf rückgabe des handys. ausnahmen bestätigen die regel. happy new year 2009
good luck