Kriege ich die Alleinsorge?

Hallo,

bin seit einigen Jahren von meinem Mann getrennt. Nach der Trennung nahm er die Kinder, damals 1 und 3 Jahre alt, einfach so mit. Er begann, ein Lügengerüst aufzubauen, sodass ich keine Chance hatte, das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Gericht durchzukriegen. Ich wurde in die Knie gezwungen und schon nach einigen Wochen (nachdem er 500 km weit wegzog) erpresst, dass ich meine Kinder nicht wiedersehe, wenn ich ihm nicht einen Wisch schreibe und ihm das ABR übertrage. Glücklicherweise hatte wenigstens das bei Gericht keinerlei Auswirkung - wir haben es noch immer beide. Nun wurde das Jugendamt auf ihn und seine neue Freundin aufmerksam und entschied, die Kinder bleiben langfristig bei mir. Der Grund: psychische Kindeswohlgefährdung. Die Lebensgefährtin jagte den Kindern durch Geschrei Angst ein und er ist mal wieder fein raus. Der Vorwurf an ihn lautet, er könne seine Kinder nicht schützen. Im Elterngespräch dann der Beschluss und am selben Tag wurden mir die Kinder gebracht. Die Familienhilfe, die hier ein Auge drauf hat und uns lieb unterstützt, wird einen positiven Bericht schreiben, denn die Kids blühen richtig auf. Nur versucht er jetzt, wie ich von seiner Freundin weiß, über den Anwalt die beiden zurück zu holen. Auch ich habe nächste Woche einen Anwaltstermin und möchte wissen, ob ich nun endlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder sogar die Alleinsorge durchkriege. Jetzt, nach zwei Jahren müsste doch auch mal das Gericht merken, dass alles, was ich damals ausgesagt habe, den Tatsachen entsprach. Schon zu diesem Zeitpunkt ging es den Kindern schlecht - er hat einfach nur alles vertuscht und es gab kein so kompetentes Jugendamt. Ich will ihm die Kinder nicht wieder rausrücken, denn die beiden sind schwer traumatisiert und das nicht nur wegen seiner Freundin. Er reißt sie an den Armen hoch und kugelt ihnen fast die Schulter aus, wenn ihm was nicht passt. Auch die jetzt knapp 7 Monate alte Tochter, die er mit seiner Freundin hat, schreit er mitten in der Nacht zusammen, wenn sie wach ist. Er tut den Kindern einfach nicht gut. Welche Gewichtung haben Berichte und Aussagen des Jugendamts in einem solchen Fall? Wir finden hier einfach nicht zur Ruhe und das Jugendamt entscheidet doch sowas nicht, weil die davon ausgehen, er würde sich binnen drei oder vier Wochen ändern. Er macht die Kinder kaputt - genauso wie er mich damals und seine neue Partnerin heute seelisch kaputt gekriegt hat. Sie muss sogar in stationäre Therapie… Ein positives Feedback an dieser Stelle würde helfen. Die Familienhilfe meinte zu mir, dass es wohl das Beste sei, das ein- für allemal vom Richter klären zu lassen. Ich hoffe nur, der schickt die Mädchen nicht wieder zurück in diese Hölle - dann hätten die beiden für den Rest ihres Lebens schwere Traumata.

LG, Sternchen78

Hallo,
da kann ich als Außenstehende leider nichts dazu sagen. Es kommt maßgeblich auf den Eindruck des Jugendamtes an. du brauchst natürlich einen Anwalt für Familienrecht. Du schreibst, der Vater der Kinder lebe 500 km entfernt ? Dann siehst du ihn ja wenig.
Wenn die Kinder es bei dir gut haben, wird kein Richter sie dir wegnehmen.
Alles Gute,
Charlotte