ich habe einen führerschein beantragt (2klassen) und habe erst eine klasse komplett bestanden habe aber morgen geburtstag und würde sehr gerne fahren . bei dem antrag habe ich aber angekreuzt dass ich den führerschein erst will wenn ich alle beiden klassen habe jetzt habe ich aber erst eine klasse würde aber trotzdem gerne fahren. wenn ich jetzt morgen auf die kreisverwaltung gehe geben die mir dan einen provisorischen führerschein wenn ich die papiere vorlege ?
Probieren geht über studieren! Das ist eine „Gutwill“ Frage.
Gruß
Rene
Das ist so eine spezielle Frage zum deutschen Verwaltungsrecht, daß ich sie nicht beantworten kann.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen: Nein!
Mein Bauch ist aber gar nicht wichtig und daher mein Rat: Geh hin und versuche einfach Dein Glück frei nach dem Motto „Versuch macht kluch“ … Du kannst gar nichts verlieren. Entweder der oder die Beamte/in greift in die Schublade und füllt Dir was aus, was Du den Polizisten vorlegen kannst, oder nicht. Nach bestandener Prüfung sollte eine „Fahrerlaubnis“ kein Problem sein. Der Führerschein weist diese Fahrerlaubnis nur aus - das kann theoretisch auch mit jedem anderen Dokument geschehen, muss also nicht der Kartenführerschein aus der Bundesdruckerei sein.
Viel Erfolg !
Joe
PS.: Und bitte fahre auf gar keinen fall ohne Erlaubnis ! Das ist auf jeden Fall ein Problem. Falls trotz bestandener Prüfung noch keine Fahrerlaubnis erteilt wurde (geschieht nur auf Antrag !) ist es „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und wird verhältnismäßig hart bestraft mit Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug nicht unter 6 Monaten.
Hallo,
du kannst zur Kreisverwaltung gehen und dir eine vorläufige Fahrerlaubnis ausstellen lassen.
Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de
Ja, bekommst Du - mußt die Prüfungsbescheinigung mitnehmen. Kostet 8,70 €uro.
Was Eure Fahrlehrer scheinbar alles nicht wissen…
MfG
Michael Bauer
www.Fahrschulen-Bielefeld.info
Hallo,
Glückwunsch zum bestandenen Führerschein!
Ich wusste gar nicht, dass man sowas auf dem Antrag ankreuzen kann…
Aber es dürfte eigentlich kein Problem sein, wenn du mit dem Wisch vom Tüv zu deiner Führerscheinstelle gehst und dir einen vorläufigen Führerschein (so heißt der nämlich) holst. Kostet dich dann allerdings was. Bei uns sind das um die 8 €… Aber der Kartenführerschein wird eh erst in Auftrag gegeben, wenn du die Bescheinigung von der 2. bestandenen Prüfung bei der FS-Stelle abgibst. Dann würdest du automatisch einen vorläufigen Führerschein bekommen, der dich auch nichts kostet.
Gruß
Liegt am LAndratsamt. Bei uns im Ortenaukreis geht es, meines Wissens. Kostet jedoch Geld. Frag beim Landratsamt nach, wenn jemand dann können die das machen.
Viel gLÜCK:
Das Strassenverkehrsamt stellt auf Wunsch eine vorläufige Fahrerlaubnis für 3 Monate aus.
Diese gilt allerdings nur fürs Inland.