Meines Erachtens kann es doch nur so sein, dass die KINDER
einen Anspruch auf Kindergeld haben und nicht ein erwachsener
Mann. Sie sind wahrscheinlich Schweizer Staatsbürger, also ist
die Schweiz für das Kindergeld zuständig.
Das ist so wohl nicht ganz korrekt. Das Kindergeld wird m.E. dafür gezahlt, um die Kosten der "Kinder"erziehung ein wenig abzugelten (was allerdings ein Witz ist…). Z.B. auch bei meiner STeuererklärung kann ich den an meine Tochter gezahlten Unterhalt nicht als Sonderausgaben angeben, eben weil diese Ausgaben durch das an MICH gezahlte Kindergeld (das wird nämlich immer an den sorgeberechtigten Elternteil gezahlt und nicht etwa an das Kind) „entschädigt“. Mal ganz davon abgesehen, dass ich auch das Kindergeld meinter Tochter weitergebe…
Sollte Dein Einkommen in Deutschland nicht ausreichen, um
genügend für Deine Kinder davon abzweigen zu können, müsste
doch die Schweiz das entsprechende Kindergeld zu treuen Händen
der Mutter zahlen.
Genau so würde ich das allerdings auch sehen! Nur weil der Herr aus der Schweiz nicht die Kohle hast, um Unterhalt zu zahlen, steht ihm noch lange nicht das Kindergeld zu (aber davon gibts noch mehr Leute, die das denken…).
Ehe 3 Kinder. Wenn ich die Schweiz verlasse
verliere ich dort die Ansprüche auf Kindergeld.
ich frage mich ehrlich gesagt, warum er überhaupt die Schweiz verlassen will… wenn nicht wegen eines Jobs in Deutschland… und dann sollte doch wohl auch der Unterhalt drin sein, sonst lohnt sich doch das ganze Auswandern nicht… (*wunder*)
Kriege ich in Deutschland nun auch Alimente - obwohl die
Kinder NICHT in Deutschland wohnen?
und nu kapier ich gar nix mehr… was willer denn nu? Alimente oder Kindergeld???
Kann ich mich da auf irgend eine Art auf die „Bilateralen
Vertäge CH-EU“ abstützen?
ehrlich gesagt, ich hoffe nicht…
Gruß
Gerry