Kriege ich Kindergeld?

Ich bin Schweizer und will aus privaten Gründen nach Deutschland auswandern. In der Schweiz habe ich aus meiner geschiedenen Ehe 3 Kinder. Wenn ich die Schweiz verlasse verliere ich dort die Ansprüche auf Kindergeld.
Diese Ansprüche sind jedoch Teil der geschuldeten Alimente. daher ist es für mich existenziell wichtig, in Deutschland ebenfalls Kindergeld zu erhalten.

Kriege ich in Deutschland nun auch Alimente - obwohl die Kinder NICHT in Deutschland wohnen?

Kann ich mich da auf irgend eine Art auf die „Bilateralen Vertäge CH-EU“ abstützen?

Hallo,

vielleicht findest Du etwas beim Bundesamt für Fianzen, zumindest einen Ansprechpartner:

http://www.bff-online.de

Viele Grüße
Axel

Ich bin Schweizer und will aus privaten Gründen nach

Deutschland auswandern. In der Schweiz habe ich aus meiner
geschiedenen Ehe 3 Kinder. Wenn ich die Schweiz verlasse
verliere ich dort die Ansprüche auf Kindergeld.
Diese Ansprüche sind jedoch Teil der geschuldeten Alimente.
daher ist es für mich existenziell wichtig, in Deutschland
ebenfalls Kindergeld zu erhalten.

Kriege ich in Deutschland nun auch Alimente - obwohl die
Kinder NICHT in Deutschland wohnen?

Kann ich mich da auf irgend eine Art auf die „Bilateralen
Vertäge CH-EU“ abstützen?

Also, ich habe in Bezug auf die betreffenden rechtlichen Regelungen nicht die geringste Ahnung.

Aber ich möchte einmal mein spontanes Empfinden sprechen lassen.

Meines Erachtens kann es doch nur so sein, dass die KINDER einen Anspruch auf Kindergeld haben und nicht ein erwachsener Mann. Sie sind wahrscheinlich Schweizer Staatsbürger, also ist die Schweiz für das Kindergeld zuständig.

Wenn Kindergeld über das Finanzamt oder Sozialbehörden an Elternteile ausgezahlt wird, so kann dies ohnehin nur treuhänderisch sein, denn das Geld ist ja für das Kind.

Sollte Dein Einkommen in Deutschland nicht ausreichen, um genügend für Deine Kinder davon abzweigen zu können, müsste doch die Schweiz das entsprechende Kindergeld zu treuen Händen der Mutter zahlen.

Die von Dir beschriebene Konstruktion - wenn sie so ist - wäre ja wirklich furchtbar und unwürdig für ein freies Land, wie ich mir die Schweiz vorstelle.

Torsten

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Meines Erachtens kann es doch nur so sein, dass die KINDER
einen Anspruch auf Kindergeld haben und nicht ein erwachsener
Mann. Sie sind wahrscheinlich Schweizer Staatsbürger, also ist
die Schweiz für das Kindergeld zuständig.

Das ist so wohl nicht ganz korrekt. Das Kindergeld wird m.E. dafür gezahlt, um die Kosten der "Kinder"erziehung ein wenig abzugelten (was allerdings ein Witz ist…). Z.B. auch bei meiner STeuererklärung kann ich den an meine Tochter gezahlten Unterhalt nicht als Sonderausgaben angeben, eben weil diese Ausgaben durch das an MICH gezahlte Kindergeld (das wird nämlich immer an den sorgeberechtigten Elternteil gezahlt und nicht etwa an das Kind) „entschädigt“. Mal ganz davon abgesehen, dass ich auch das Kindergeld meinter Tochter weitergebe…

Sollte Dein Einkommen in Deutschland nicht ausreichen, um

genügend für Deine Kinder davon abzweigen zu können, müsste
doch die Schweiz das entsprechende Kindergeld zu treuen Händen
der Mutter zahlen.

Genau so würde ich das allerdings auch sehen! Nur weil der Herr aus der Schweiz nicht die Kohle hast, um Unterhalt zu zahlen, steht ihm noch lange nicht das Kindergeld zu (aber davon gibts noch mehr Leute, die das denken…).

Ehe 3 Kinder. Wenn ich die Schweiz verlasse
verliere ich dort die Ansprüche auf Kindergeld.

ich frage mich ehrlich gesagt, warum er überhaupt die Schweiz verlassen will… wenn nicht wegen eines Jobs in Deutschland… und dann sollte doch wohl auch der Unterhalt drin sein, sonst lohnt sich doch das ganze Auswandern nicht… (*wunder*)

Kriege ich in Deutschland nun auch Alimente - obwohl die
Kinder NICHT in Deutschland wohnen?

und nu kapier ich gar nix mehr… was willer denn nu? Alimente oder Kindergeld???

Kann ich mich da auf irgend eine Art auf die „Bilateralen
Vertäge CH-EU“ abstützen?

ehrlich gesagt, ich hoffe nicht…

Gruß
Gerry

Danke für deine spontanen Überlegungen. Was ich bis jetzt herausgefunden habe, spricht leider eher dafür, dass diese Situation nicht geregelt ist :frowning:

ich frage mich ehrlich gesagt, warum er überhaupt die Schweiz
verlassen will… wenn nicht wegen eines Jobs in
Deutschland… und dann sollte doch wohl auch der Unterhalt
drin sein, sonst lohnt sich doch das ganze Auswandern nicht…
(*wunder*)

Es ist bestimmt NICHT wg. den Verdienstmöglichkeiten, dass ich nach Deutschland ziehen will … - aber weil die einkommensverhältnisse derart verschieden sind, gibt es genau deswegen grosse probleme bezüglich meiner finaz. verpflichtungen :frowning:

Kann ich mich da auf irgend eine Art auf die „Bilateralen
Vertäge CH-EU“ abstützen?

ehrlich gesagt, ich hoffe nicht…

Wie sol ich diese „Ablehnung“ verstehen?

Gruss, Sputnik