Kriege meine Mietkaution nicht wieder/ Haftpflicht

Hallo, ich brauche eure Hilfe.

Und zwar haben mein Mann und ich am 01.08.09 eine Wohnung zur Miete genommen
Bei der damaligen Schlüsselübergabe waren unsere Vermieter nicht dabei, weil sie im Urlaub waren.
Also haben wir die Schlüsselübergabe mit der Vormieterin allein gemacht. Diese übergab uns die Wohnung
in einem nicht sehr tollen Zustand. Das Parkett war zerkratzt, die Fliesen an einigen Stellen abgeschlagen.
Und das Ceran-Kochfeld hatte einen ca. 2x2cm Schlag. Zwar funtionierte es einwandfrei, aber ich hatte immer ein
mulmiges Gefühl, weil es nicht protokolliert wurde.

Ich hatte damals zur Vormieterin gesagt, dass ich die Mängel gerne protokollieren möchte. Diese hat aber abgewunken
und gemeint „ach die Vermieter stellen sich nicht quer. Sind ganz nette“. Ja bei ihr waren sie nicht dabei und
hatten ja auch nichts zu beanstanden. Und so naiv wie ich war habe ich das so hingenommen.

Am selben Tag habe ich aber nochmal nachgedacht und doch noch selbst ein Protokoll geschrieben und zusammen
mit einer Bild-Zeitung Beweisfotos gemacht.

Kurz darauf hat mein Mann bei den Vermietern angerufen und darum gebeten, dass sie sich die Wohnung bzw.
die Mängekl mal anschauen kommen.Die Vermieter meldeten sich gar nicht. Also rief ich nochmal an. Das erste Mal
fühlte ich mich überhaupt nicht ernst genommen. Also ließ mich das einfach nicht in Ruhe und ich rief
nach ca. 1 Woche noch mal an.

Die Vermieter hatten jedoch nie Zeit um vorbei zu kommen.

So nun wohnten wir 1 1/2 Jahre in dieser Wohnung. Beim Umzug hatte mein Mann bereits alles Stühle weggefahren.
Meine Schwiegermutter und ich waren nun alleine in der Wohnung und haben dort geputzt. Als sie die Regale
über dem Herd wischen wollte, hat sie sich Versehentlich auf dem Ceranfeld abgestützt und es brach einmal
komplett durch. Genau an der Stelle wo das Glas schon rausgeschlagen war.

Zwei Stunden später kamen die Vermieter und ich habe ihnen gleich mein Missgeschick mitgeteilt.

Ich schlug vor unser Ceranfeld von Bauknecht (das von den Vermietern war von Wihrlpool) einbauen zu lassen.
Dies lehnte sie ab, da wir nicht wissen wie alt es ist. (ich schätze mal 5 Jahre).

Ich bin haftpflichtversichert und meine Schwiegermutter ist auch Haftpflichtversichert. So, meine Vermieterin
forderte nun von mir dass ich der Versicherung melde, dass mir etwas (z.B Topf) auf die Herdplatte gefallen sei.
Was ja keinesfalls stimmt. Bei meiner Mutter habe ich mich auch bereits oft genug auf die Ceranplatte gelehnt und bin
sogar drauf geklettert und die ist nie gesprungen oder so. Ich gehe stark davon aus, dass die Platte schon vom
Schlag geschwächt war.

Meine Schwiegermutter hat den Schaden nun bei ihrer Versicherung gemeldet und die haben gesagt, dass
sie die Quittung der kaputten Ceranplatte und ein Foto benötigen.

Das habe ich nun auch meiner Vermieterin mitgeteilt, die sich darüber sichtlich ärgerte, weil sie
die Quittung nicht mehr hat.

Nun hat sie aber meine Kaution (3 Monatsmieten) und rückt diese irgendwie nicht raus, obwohl sie
mir diese bereits versprochen hat (als sie noch dachte, dass die Versicherung alles zahlt)

Was soll ich machen? Was sind meine Rechte? Habe leider keinen Anwalt:frowning:

Hallo aus Bernburg,

da die Herdplatte bis zur Zerstörung voll funktionierte müssen Sie den Schaden ersetzen. Egal ob durch eine Versicherung oder anders. Auf jeden Fall fachmännisch korrekt, d.h. durch die richtige Firma!

Vermieter dürfen die Kaution als Sicherheitsleistung zurückbehalten und mit offene Forderungen verrechnen.

Haben Sie Zweifel, empfehle ich einen Kollegen aus Ihrer Nähe aufzusuchen, der bestimmt gerne Ihren Fall übernimmt.

LG aus Bernburg

Das riecht leider nach etwas Ärger.

Sie haben hoffentlich noch Ihr eigenes Protokoll und die Fotos als Beweis? Diese Dinge wären natürlich wichtig.

Ihre Noch-Vermieterin hat leider noch eine Überlegungsfrist zur Rückzahlung der Kaution bis zu 6 Monaten. Näheres dazu hiinter diesem Link: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kautio…

Erst wenn diese Frist verstrichen ist, können Sie entsprechend gegen Ihre dann Exvermieter vorgehen. D.h. mit Mahnbescheid und möglichem Gerichtstermin.

Aber bedenken Sie, dass der VM einen Teil der Kaution für die Betriebskostenabrechnungen 2010 und 2011 einbehalten kann.

Guten Tag,

ich werde mich bemühen Ihnen Auskunft zu geben, bin aber selbst nur Interessierter, kein Fachmann.
Zunächst ist es gut, dass Sie die Schäden als Protokoll beim Einzug dokumentiert haben. Idealerweise hätten Sie das Protokoll damals dem Vermieter zukommen lassen müssen. Nun, es ist wie es ist.

Gut auch, dass die Schwiegermutter den Schaden verursacht hat. Ihre eigene Haftpflicht hätte den Schaden nicht übernommen, da es sich um eine gemietete Sache handelt. Mietsachen sind immer ausgeschlossen. Da Ihre Schwiegermutter aber das Ceranfeld nicht gemietet hat, wird hier die Haftpflicht ihrer Schwiegermutter greifen.

Eigentlich ist die Sache nun ganz einfach aus der Welt zu schaffen. Der Schaden ist ja schon gemeldet. Wenn der Vermieter keine Quittung mehr hat, kann er folgende Varianten wählen:

  1. Beim Hersteller den Wiederbeschaffungspreis erfragen (oder im Internet eine Angebot heraussuchen). Dieses schriftlich Angebot mit dem Foto des beschädigten Ceranfeldes an die Versicherung schicken. Das wird problemlos akzeptiert.
  2. Der Vermieter beauftragt einen Fachdienst, der das Ceranfeld austauscht. Der Vermieter oder Sie/Ihre Schwiegermutter gehen in Vorkasse und reichen dann die Rechnung bei der Versicherung ein.

Aber Achtung! Wenn Sie gegenüber der Versicherung den Vorschaden erwähnen, wird diese vermutlich nur einen Teil der Kosten übernehmen. Die übrigen Kosten wird der Vermieter Ihrer Kaution einbehalten und Sie müssen die restliche Kaution einklagen. Kein lohnender Weg.

Übrigens darf der Vermieter derzeit nur den Teil der Kaution einbehalten, der den Kosten des Ceranfeldes + Einbau betrifft. Den Rest muss er Ihnen jetzt überweisen! Oder hat er weiteres bemängelt?

Ich würde Ihnen folgendes Vorgehen empfehlen:
Sie sprechen mit dem Vermieter, dass er einen Fachdienst für das Ceranfeld kommen lässt. Die Kosten hierfür soll er von der Kaution einbehalten und Ihnen die Rechnung schicken. Den Rest der Kaution soll er an Sie innerhalb von 10 Tagen überweisen. Sie reichen die Rechnung bei der Versicherung Ihrer Schwiegermutter ein. Sie erhalten das Geld von der Versicherung, die sicherlich auch zahlen wird.

Wenn Ihr Vermieter sich nicht darauf einlässt, können Sie ja erwähnen, dass Sie der Versicherung nur mitteilen müssten, dass das Ceranfeld beschädigt war (was sie ja auch belegen können), schon bleibt er auf einem Teil der Kosten sitzen…

Viel Erfolg!

Hallo

Also das wbin ich nicht ganz sicher:

meiner Einschätzung nach ist es rechtens zunächst die Kaution einzubehalten. Die Krux ist das fehlende von beiden Seiten unterschriebene Übergabeprotokoll.

Ich würde - um des lieben Friedens willen und zur Beschleunigung - die Versicherung fragen, ob sie auf die Quittung verzichten kann. Vielleicht reicht denen ja die Angaben der Marke inkl. Leistungsdaten.
Der Versicherung geht es sicherlich um den Zeitwert und nur der wäre meiner meinung nach auch durch die Mietkaution abzudecken. Aus den Herstellerdaten könnte vielleicht das Herstellungsjahr ermittelt werden - hoffentlich sind die Reste des kaputten Ceranfeldes noch vorhanden.

Ich bin selbst Vermieterin - ich würde es so machen: Zeitwert ermitteln und das gebrauchte Ceranfeld akzeptieren, wenn es dem Zeitwert entspricht. (Aber ich hätte ein Übergabeprotokoll unterschrieben und unterschreiben lassen.)

Rechtens ist meiner Meinung nach die Weigerung, ein gebrauchtes Ceranfeld anzunehmen. Ich würde es den ehemaligen Vermietern trotzdem noch einmal anbieten, falls die Versicherung nicht mitspielt.

Entscheidend ist: niemals auf das Übergabeprotokoll beidseitig unterschrieben verzichten.

viel Glück Elfriede

Hi Benburgerkerl,

also die Herdplatte funktioniert auch noch mit dem Riss vollständig. Verhält sich es dann anders?

Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten:smile: da habt ihr mir schon viel geholfen:smile: mal abwarten, habe den Vermietern gerade eine Email geschrieben.

werde nach Abschluss mal berichten wie es ausgegangen ist:wink:

Das sind ja echte probleme!!!

ich kann dir nicht sagen, ob das Foto mit Bild zeitung verwertbar sind. Aber wenns am Geld liegt, und du evtl. Alg II leistungen beziehst, kanns du kostenlos einen Anwalt beauftragen. Denn deine Lage ist so verzwickt, das das nur ein Anwalt einigermaßen abwägen kann, und dir einen Rat geben kann, wie es weiter gehen soll. Aber eines kann ich dir beantworten. Die Kaution darf sie nur in der geschätzten Höhe für den Schaden einbehalten. Ich glaube ja mal nicht, das das Ceranfeld 3 Monatsmieten wert war!!?? Und macht euch nicht auch noch mit einem Versicherungsbetrug unglücklich. Die sind nicht blöd, und stellen teilweise sogar die Fälle nach. Ein Ceranfeld geht nicht einmal kaputt, wenn man mal drauf klettert (hast ja schon selbst ausprobiert!) vorausgesetzt es ist intakt. Da du sagst es war nicht intakt, das aber nicht richtig festgehalten wurde, kann dir da nur ein Anwalt helfen . Auf alle Laienaussagen, würde ich nichts geben an deiner Stelle. Solltest du kein ALG II beziehen, dann geh einfach mal zu einem und informiere Dich. ein Beratungsgespräch ruiniert dich nicht und du hast was handfestes und weißt wie es weiter gehen soll. Tut mir leid, daß ich dir nicht weiterhelfen kann :smile:)(

in dem fall würde ich schon einen anwalt um hilfe bitten!das 1.gespräch ist kostenlos und würde sicher schon etwas klarheit bringen!ist ein schwieriger fall,da nichts schriftlich festgehalten worden ist,so steht es jetztendlich aussage gegen aussage.trotzdem glaube ich nicht,das die vermieter in dieser sache die kaution einfach einbehalten dürfen.

Hallo Irma,

vielen Dank erst einmal für die Anfrage und das
Vertrauen. Ich versuche die Frage nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.

Ich finde die gesamte Aktion mit der Wohnungsübergabe etwas schiefgelaufen. Auf jeden Fall hättet ihr schon zur Schlüsselübergabe alles was nicht in Ordnung war in der Wohnung in einem Protokoll festhalten müssen und dies hätte auch die Vormieterin mit unterschreiben müssen, dann wärt ihr jetzt auf der sicheren Seite, gegenüber eurem Vermieter, zwecks einer Mängelanzeige.
Man könnte da vielleicht noch mit dem Foto mit der B…Zeitung, als Beweis, etwas machen, aber ob der Vermieter das gelten lässt ist wirklich fraglich. Das Ceranfeld war zwar zu diesem Zeitpunkt schon beschädigt, jedoch noch nicht ganz kaputt.
Mein Tipp wäre, dass ihr nochmals ein Gespräch mit dem Vermieter sucht und ihm eure Seite darstellt; vielleicht auch noch bei der Haftpflichtversicherung anfragt, ob man da nicht Hilfe bekommt. Meist kennen die Fachleute sich in solchen Fällen ganz gut aus.
Sollte sich jedoch euer Vermieter querstellen, würde ich den Verbraucherschutz oder einen Mieterverein zu Rate ziehen, dort bekommt ihr auf alle Fälle guten Rat und Unterstützung. Und es kostet nicht gleich ein Anwaltshonorar.
Solltet ihr noch andere Mängel in der Wohnung haben, die bis jetzt noch nicht beim Vermieter angesprochen oder schriftlich angezeigt wurden, macht bitte eine schriftliche Mängelanzeige, mit der Bitte um schnellstmögliche Behebung dieser Mängel. Eventuell sogar mit Fotos, dann hat man immer einen Beweis.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen und wünsche viel Glück.
Mit freundlichen Grüßen
1monchen

Ciao Irma,

das der sprung im ceranfeld nun zum endgültigen knacks des fgeldes geführt hat scheint logisch, tut nun aber auch nix zur sache. jetzt ist das ding halt definitiv kaputt.

bin kein versicherungsexperte, aber logo könnte ne haftpflicht dafür aufkommen. Wahrscheinlich tut es doch auch die Rechung für die neue Herdplatte.

ne überlegung ist vielleicht auch sich mit den ehemaligen vermietern auf ne teilweise zahlung für eine bereits defekte platte zu einigen.

das deine vermieter nun die kaution einbehalten ist fair, dafür ist ja ne kaution da. sie können sie sogar einbehalten bis versicherung endgültig bezahlt hat. deine mutter sollte halt mit ihrer versicherung sprechenung. das mit der quittung bei mietsachen kommt ja sicher öfters vor.

immer ruhig bleiben und möglichst wenig aufregen!
viel erfolg!

Hi, das sieht für Euch alles nicht wirklich gut aus… erstmal zählt alles nur was schriftlich fixiert ist… da Ihr kein Übergabeprotokoll mit Vermieter und Vormieter gemacht habt ist das rechtliche mal nicht wirklich auf eurer Seite. Telefonische Anrufe beim Vermieter zählen auch nicht.
Faktisch, ist es egal wie oft wer auf ein Ceranfeld steigt, Fakt ist, es ist zum kochen und nicht zum draufsteigen da… und was noch fakt ist, es ist kaputt. … so, und da kein Protokoll existiert …habt ihr es kaputt gemacht.
Kaution ist für solche Schäden einsetzbar… allerdings erst bei Auszug.
Wenn ihr hier keinen Anwalt habt, habt ihr schlechte Karten… Immerhin ist das Eigentum des Vermieters jetzt kaputt. Ich rate euch zu einem Anwalt… anderst kommt ihr aus der Nummer nicht raus… .wobei es auch keine Sache vom Vermieter ist, keine Zeit zu haben und nicht zu kommen. Ihr MÜSST alles schriftlich machen, immer einen Brief schreiben und um Termine bitten… telefonisch zählt alles nicht…
sorry, aber so ist das im deutschen Recht…

Grüsse

Hallo,
ich bin leider auch kein Experte in Sachen Mietrecht, es ist nur ein Ineteressensgebiet von mir, weil ich selbst vermiete. Sie hätten auf eien Übergabeprotokoll drängen müssen, um nachzuweisen, dass die Schäden schon vorher bestanden. Wie steht es um die Vormieter? Wissen Sie den Namen und kann der bestätigen, dass das Ceranfeld schon einen Schaden hatte?
Wenn die Vermieterin keinen Beleg mehr hat, mit welcher Begründung kann sie dann den von Ihnen angebotenen Ersatz ablehnen?
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, wenden Sie sich am Besten an einen örtlichen Mieterverein.

Es tut mir leid, da kann ich nicht weiterhelfen, da Laie.
Nach meinem Rechtsempfinden müsste Sie die Kaution
herausrücken, da ihr die Mängel ja nachweislich (eigenes
Protokoll und Bilder) nicht verursacht habt.
Anders ist es bei der Ceranplatte- wo die Regulierung
durch die Versicherung ja aber nur scheitert, weil die
Vermieterin keine Quittung mehr hat.

hallo,
wie schon von meinen Vorrednern erwähnt, ist die Sache ein wenig verzwickt und ich empfehle eine anwaltliche Beratung, ev. auch Mieterverein.
die Kaution ist nunmal für die Beseitung von Schäden an der Mietsache bei Auszug da. Interessant wäre allerdings, ob das Ceranfeld überhaupt zur „Mietsache“ gehört, also damals im Mietvertrag explizit erwähnt worden ist.
Nach meinem Empfinden (Laie) ist der Einbehalt der Kaution aber nicht als Ganzes ok, sondern nur in der zu erwartenden Höhe einer Schadensbegrenzung oder einer ev. Betriebskostennachzahlung und dann auch nur befristet.

Eine gütliche Einigung wäre die menschlich schönste Lösung.
Die Antwort auf die Frage nach dem, was die Vermieterin will, kann doch nur lauten, ein intaktes Ceranfeld.
Lösung Z.B. gebrauchtes vergleichbares passendes Ceranfeld am Markt suchen,
im Besten Fall 50/50 Kosten aufteilen, fertig.
unterm Strich vermutlich die Günstigste und schnellste Lösung, denn alles andere kostet mehr Zeit, Geld und Nerven.
(keine Rechtsberatung, Infos von einem Laien)
gruss microrman

Hallo,

ich würde hier eher einen Versicherungsexperte zu raten ziehen. Im Moment bin ich eindeutig überfragt.

Liebe Grüße
Stephanie