Pah… 
Hallo Heike,
Erste Antwort vom Außendienst: Müssen wir nicht wissen,
haben wir eh eingeschlossen!
*lach* Und schaut der sich die Verträge hin und wieder auch an?
Frag ihn mal, ob er schon was von Kumulschäden gehört hat…
Das ist nämlich der Grund, warum es ausgeschlossen ist… und dass ihr ein eigenes Wording für Privatverträge, insbesondere Personenversicherungen habt… glaub ich erst, wenn ich es sehe, dass es automatisch drin ist 
Okay… so… dann hätten wir eine Auflistung:
§ 7 (2) bei LV
§ 3 c bei UZV
§ 3 a bei BUZ
Punkt 5.1.3 AUB 99
§ 5 (1)a MBKT / MBKK
§ 9 (1)b VHB 92
§ 1 (3) AGlB 94
§ 4 (3)b VGB 99
§ 2 (3)b AKB
§ 3 (1)a ARB 2000
§ 1 (7) AFB 87
§ 2 (4)a FBUB
§ 1 (5) AStB 87
§ 1 (6) AWB 87
§ 1 (7)e AERB 87
Punkt 1.1.2.1 ADS 73 / 84
So, mehr Bedingungen habe ich gerade nicht zu Hause 
dazu dann noch:
§ 117 Satz 2 VVG
da kommen dann die Varianten vor:
-
Die Versicherung erstreckt sich außerdem nicht auf Schäden an versicherten Sachen und nicht auf versicherte Kosten, die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben oder Ausräumen bei diesen Ereignissen.
-
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen der Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen oder Erdbeben entstehen.
-
Keine Leistungspflicht besteht für für solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht oder als Wehrdienstbeschädigung anerkannt und nicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind.
-
Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind.
-
Bei Ableben des Versicherten in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen beschränkt sich die Leistungspflicht auf den Rückkaufswert gemäß §5 (3).
So weit so gut, es hatte aber keiner Zeit genauer
nachzuschauen, wie das im VVG formuliert ist.
Außer im Bereich der Tierversicherung: gar nicht: Es sind alles Vertragsbestimmungen, so aber üblich in jedem Vertrag, da der VR das Kumulrisiko ausschließen will. In Wordings kann es eingeschlossen sein… aber auch nicht generell.
In den USA ist es halt mitversichert, weil niemand mit soetwas gerechnet hat, aber Europa? Da ist das schon wahrscheinlicher und letztendlich sind das auch noch Überbleibsel vom „Kalten Krieg“, der halt dringeblieben ist, weil es ja doch hin und wieder brodelt 
Heißt es Krieg
und kriegsähnliche Ereignisse?
ja… und dazu noch mittelbar und unmittelbar 
Dann wären die Gesellschaften
ja fein raus, denn eine Bombe, vorausgesetzt niemand verliert
sie versehentlich, ist wohl in jedem Fall mindest als
kriegsähnlich einzustufen.
Eben 
Aber Deine Frage wird diskutiert und vielleicht kommt auch
noch was substanzielles.
Mal schauen, was dein Kollege zur Verteidigung vorzubringen hat 
Gruß
Marco