Kriegsausschluss

Hallo ihr lieben,

Deutschland hat ja jetzt den Bündnisfall festgestellt und bestätigt…

Würde ja bedeuten, dass Deutschland unter Umständen in Kriegswirren gerät.

Jetzt meine Frage:

angenommen… es gibt Krieg, Deutschland ist beteiligt … aber auf anderem Boden… irgendwo in Asien und es wird aber in Deutschland eine Bombe/ Rakete abgeworfen, die Schaden anrichtet.

Greift dann da der Kriegsausschluss? Sowohl im Privat- als auch im Industriebereich?

Meiner Meinung und Auslegung nach, müsste es so sein…

Gruß
Marco

hallo Marco,
ich kenne keine Versicherung, die im Kriegsfall (und auch „Innere Wirren“, was immer darunter zu verstehen ist) bezahlt! Eine Ausnahme: die Natosoldaten im Kosovo waren bei manchen Versicherungen abgesichert.
Grüße
Raimund

Hallo Marco,

die Zerstörung des WTC wird nach offizieller Lesart als „Kriegserklärung“, mithin als kriegerische Handlung dargestellt. Wenn dem so ist, welches Problem haben dann die Versicherungsgesellschaften bei diesem Schadensfall? Sie sind doch schlicht nicht zuständig für kriegsbedingte Schäden und brauchen keine Mark zu bezahlen. Sehe ich das falsch?
Falls die Allianz oder irgendeine Rückv. bisher von 1 Mrd Schaden ausgingen, bin ich für diesen Tipp mit nur 10% des eingesparten Betrages zufrieden.
Ich erwarte Geldeingang bis zum…auf Konto…

Gruß
Wolfgang

Hindernis…
Hallo Wolfgang,

das klitzekleine Hindernis daran ist… man kann es einschließen :smile: kostet halt nur entsprechend mehr.
Da man auf dem Gebiet der USA eh mit sowas nie gerechnet hat, wird der Beitrag da auch nicht so hoch gewesen sein, vielleicht war es sogar von Anfang an eingeschlossen… so genau kenne ich die amerikanische Tarifausgestaltung nicht… Rückversicherer haben daher auch schon eine Prämienerhöhung beschlossen.

Nur… wenn die Nato imn Krieg steht, dann gilt doch de facto Krieg… egal wo, oder?

Und der ist nunmal im Privatbereich meistens ausgeschlossen und kann im gewerblichen Bereich meist nur dazugenommen werden, gegen sattes Extrageld.

Gruß
MArco

Hallo Raimund,

eben… es zahlen eigentlich alle, es sei denn, am Krieg sind die USA, Frankreich, China und noch ein paar andere Länder beteiligt…

aber genau das würde ja sein… gilt also noch zu prüfen, inwiefern wir einen Krieg haben.

Gruß
Marco

Zu spät
Lieber Wofgang,

das Geld hat Bush oder die republik. Partei schon bekommen, der sprach als erster von „Kriegserklärung“ und „Erster Krieg des 21.Jahrhunderts“. Kam mir so vor, als hätten die Versicherungen ihn schon angerufen.

Gruss
wl

Hallo Marco,

Krieg ist doch die Auseinandersetzung zwischen Nationen. Davon kann hier bisher nicht die Rede sein, also zieht der Ausschluß nicht.

andreas

Mr.Check
Hallo Andreas,

meiner Meinung nach eben nicht nur zwischen Staaten… und Mr. Check gibt mir da Recht.

Und selbst, wenn es nur Staaten sind:

Nehmen wir mal an:

Afghanistan und USA… durch Beitrittserklärung wiederum NATO… und zur NATO gehört Deutschland… ergo Deutschland vs. Afghanistan…

nur mal jetzt auf dem theoretischen Reißbrett.

Krieg besagt doch aber nicht, dass es zweig angrenzende Staaten sind, sondern halt unter andem Staaten… USA grenzen genausoviel an Afghanistan wie Deutschland…

daher würde ich denke, lt. Theorie müsste der Ausschluss greifen.

und nun Mr. Check:

Krieg, der; -[e]s, -e [mhd. kriec, auch: Anstrengung, Streben; ahd. chrçg = Hartnäckigkeit, H. u.]: mit Waffengewalt ausgetragener Konflikt zwischen Staaten, Völkern; größere militärische Auseinandersetzung, die sich über einen längeren Zeitraum erstreckt:ein konventioneller, atomarer K.; ein verlorener K.; der totale K.; ein heiliger (religiös motivierter) K.; einen K. gewinnen, verlieren; K. führen; die K. führenden (in einen Krieg verwickelten) und nicht Krieg führenden (in einen Krieg nicht verwickelten) Staaten, Länder, Mächte; einem Land den K. erklären; am K. teilnehmen; aus dem K. heimkehren; das Land steht im K., befindet sich im K. [mit einem anderen Land]; in den K. ziehen; nach, vor dem K.; zum, für den K. rüsten; der Siebenjährige K. (Krieg zwischen England u. Frankreich u. deren Verbündeten von 1756 bis 1763); der Dreißigjährige Krieg (deutscher u. europäischer Krieg von 1618 bis 1648, dessen Ursachen vor allem die Gegensätze zwischen Katholiken u. Protestanten u. zudem das Streben der Reichsstände nach Erweiterung ihrer Macht gegenüber dem habsburgischen Kaiser waren); der Hundertjährige K. (Krieg zwischen England u. Frankreich um die Vorherrschaft in Frankreich u. schließlich in Westeuropa von 1357 bis 1453);der häusliche, eheliche K. zermürbte sie; die beiden leben, liegen ständig im K. miteinander;kalter K. (ohne Waffengewalt, bes. auf psychologischer Ebene ausgetragener Konflikt zwischen Staaten, die verschiedenen ideologischen Machtblöcken angehören; LÜ von engl. cold war);der Kalte K. (nach dem Ende des 2. Weltkriegs einsetzender kalter Krieg zwischen den USA und der UdSSR und ihren Verbündeten); jmdm., einer Sache den K. ansagen ( siehe Kampf);
Quelle: DUDEN - Deutsches Universalwörterbuch

Krieg, gewaltsame Austragung von Streitigkeiten zw. Staaten. K.-Erklärung, förml. Ankündigung der K.-Eröffnung an den Gegner. Der Bürgerkrieg wird innerhalb eines Staates ausgetragen.
Quelle: Der Brockhaus in einem Band

muß leider eine Illusion rauben
Hallo Wolfgang,

soweit ich gelesen habe, sind die Schäden nach amerikanischem Usus von den Versicherungspolicen gedeckt.

Wird also nix mit Dauerparty auf den Seychellen.

Gruß
Christian

Hallo,

die Zerstörung des WTC wird nach offizieller Lesart als
„Kriegserklärung“

Allgemein wird eher von einem Terrorakt gesprochen, der abre dennoch den Bündnisfall der NATO auslöst, da die Statuten geändert wurden.
Ich sehe das eher so, daß die USA dem internationalen Terrorismus den Krieg erklärt haben.

Cu Rene

Jetzt meine Frage:

angenommen… es gibt Krieg, Deutschland ist beteiligt …
aber auf anderem Boden… irgendwo in Asien und es wird aber in
Deutschland eine Bombe/ Rakete abgeworfen, die Schaden
anrichtet.

So, wie versprochen habe ich das heute mal angesprochen bei uns. Erste Antwort vom Außendienst: Müssen wir nicht wissen, haben wir eh eingeschlossen!

So weit so gut, es hatte aber keiner Zeit genauer nachzuschauen, wie das im VVG formuliert ist. Heißt es Krieg und kriegsähnliche Ereignisse? Dann wären die Gesellschaften ja fei raus, denn eine Bombe, vorausgesetzt niemand verliert sie versehentlich, ist wohl in jedem Fall mindest als kriegsähnlich einzustufen.

Aber Deine Frage wird diskutiert und vielleicht kommt auch noch was substanzielles.

Gruß Heike :smile:)

Pah… :smile:
Hallo Heike,

Erste Antwort vom Außendienst: Müssen wir nicht wissen,
haben wir eh eingeschlossen!

*lach* Und schaut der sich die Verträge hin und wieder auch an? :smile: Frag ihn mal, ob er schon was von Kumulschäden gehört hat… :smile: Das ist nämlich der Grund, warum es ausgeschlossen ist… und dass ihr ein eigenes Wording für Privatverträge, insbesondere Personenversicherungen habt… glaub ich erst, wenn ich es sehe, dass es automatisch drin ist :smile:

Okay… so… dann hätten wir eine Auflistung:

§ 7 (2) bei LV
§ 3 c bei UZV
§ 3 a bei BUZ
Punkt 5.1.3 AUB 99
§ 5 (1)a MBKT / MBKK
§ 9 (1)b VHB 92
§ 1 (3) AGlB 94
§ 4 (3)b VGB 99
§ 2 (3)b AKB
§ 3 (1)a ARB 2000
§ 1 (7) AFB 87
§ 2 (4)a FBUB
§ 1 (5) AStB 87
§ 1 (6) AWB 87
§ 1 (7)e AERB 87
Punkt 1.1.2.1 ADS 73 / 84

So, mehr Bedingungen habe ich gerade nicht zu Hause :smile:

dazu dann noch:

§ 117 Satz 2 VVG

da kommen dann die Varianten vor:

  1. Die Versicherung erstreckt sich außerdem nicht auf Schäden an versicherten Sachen und nicht auf versicherte Kosten, die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben oder Ausräumen bei diesen Ereignissen.

  2. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen der Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen oder Erdbeben entstehen.

  3. Keine Leistungspflicht besteht für für solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht oder als Wehrdienstbeschädigung anerkannt und nicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind.

  4. Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind.

  5. Bei Ableben des Versicherten in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen beschränkt sich die Leistungspflicht auf den Rückkaufswert gemäß §5 (3).

So weit so gut, es hatte aber keiner Zeit genauer
nachzuschauen, wie das im VVG formuliert ist.

Außer im Bereich der Tierversicherung: gar nicht: Es sind alles Vertragsbestimmungen, so aber üblich in jedem Vertrag, da der VR das Kumulrisiko ausschließen will. In Wordings kann es eingeschlossen sein… aber auch nicht generell.

In den USA ist es halt mitversichert, weil niemand mit soetwas gerechnet hat, aber Europa? Da ist das schon wahrscheinlicher und letztendlich sind das auch noch Überbleibsel vom „Kalten Krieg“, der halt dringeblieben ist, weil es ja doch hin und wieder brodelt :smile:

Heißt es Krieg
und kriegsähnliche Ereignisse?

ja… und dazu noch mittelbar und unmittelbar :smile:

Dann wären die Gesellschaften
ja fein raus, denn eine Bombe, vorausgesetzt niemand verliert
sie versehentlich, ist wohl in jedem Fall mindest als
kriegsähnlich einzustufen.

Eben :smile:

Aber Deine Frage wird diskutiert und vielleicht kommt auch
noch was substanzielles.

Mal schauen, was dein Kollege zur Verteidigung vorzubringen hat :smile:

Gruß
Marco

*lach* Und schaut der sich die Verträge hin und wieder auch
an? :smile: Frag ihn mal, ob er schon was von Kumulschäden gehört
hat… :smile: Das ist nämlich der Grund, warum es ausgeschlossen
ist… und dass ihr ein eigenes Wording für Privatverträge,
insbesondere Personenversicherungen habt… glaub ich erst,
wenn ich es sehe, dass es automatisch drin ist :smile:

Na Na Na…warte das gehe ich petzen ! War in Deiner Frage denn von Personen- oder Privatverträgen die Rede? Ich glaube ich hatte Dir gegenüber irgendwann mal erwähnt, daß bei uns hauptsächlich Gewerbe- und auch z.T. Industrieverträge eine Rolle spielen. Und auch Gebäudeversicherungen. Und in den entsprechenden Wordings ist das ausdrücklich eingeschlossen…selbst gesehe heute!

Für Privatverträge haben wir überhaupt keine eigenen Bedingungen.

Gruß Heike

P.S: über Kumulschäden haben wir natürlich auch schon intensivst diskutiert, war doch auch mal eine Anregung von Dir hier im Board :wink:)!

I know :smile:
Hallo Heike,

Na Na Na…warte das gehe ich petzen ! War in Deiner
Frage denn von Personen- oder Privatverträgen die Rede?

Sind Versicherungen nur Industrieversicherungen? *fg*

Den Rest weiß ich ja… also wegen deinem Geschäft :smile: aber selbst da ist es eben nicht immer drin :smile:

Für Privatverträge haben wir überhaupt keine eigenen
Bedingungen.

Wusste ich´s doch… :smile:
Aber du siehst AERB, AStB, AWB, ARB und ADS sind auch schon Industrieversicherungen :smile: Und da sind sie standardmäßig halt auch ausgeschlossen :smile: Bleibt nur Wording… ergo, wer sein Geschäft nicht über den Makler holt ist gekniffen :smile:

P.S: über Kumulschäden haben wir natürlich auch schon
intensivst diskutiert, war doch auch mal eine Anregung von Dir
hier im Board :wink:)!

*lach* Dann kennt er das ja :smile:

Gruß
Marco

noch mal was gehört…
Hallo Experten,
also so ganz einig bin ich ja noch nicht. Das was war ist meiner Meinung kein Krieg gewesen, das was kommt kann ein Krieg werden…

Wenn es nach mir und deutschen Bedingungen geht: Absturz bemannter Flugkörper, also über die Feuerversicherung mit Regreß bei der Fluglinie (meines Wissens decken deren Haftpflicht Schäden, die durch Entführungen geschehen, ab.).

Ansonsten habe ich gelesen, daß immer nur Schäden an einem Tower versichert waren, da niemand davon ausging, daß an beiden Towern gleichzeitig ein solcher Schaden geschehen kann.

Andreas

Es geht um die Zukunft… :smile:
Hallo Andreas,

also meine Frage bezog sich auf: was wäre wenn :smile:

Der Absturz der Maschinen ist im Rahmen der Transportversicherung abgesichert.

Transportversicherung? Ja, Luftkaskoversicherung und deren Luftkaskoversicherungspool :smile:

Bzw. die Pendants im Ausland… in jedem Fall aber Versichert. Ca. 1,5 Mrd. € ( oder DM) je Flugzeug ist wohl Versicherungssumme gewesen, wenn man den internen Kreisen glauben schenken darf.

Aber ich wollte halt wissen, was wäre wenn: USA hat ja den Terroristen den Krieg erklärt und dabei eben augenscheinlich Afghanistan im Visier…

Unser Rechtsprof. meinte auch, dass es nicht versichert ist.

Gruß
Marco

Hallo Andreas,

mit
Regreß bei der Fluglinie (meines Wissens decken deren
Haftpflicht Schäden, die durch Entführungen geschehen, ab.).

Tja… ab Donnerstag nächste Woche nicht mehr dabei Krieg/Entführung/Attentat :-/

Gruß
Marco