Kriegsdienst oder nicht?

Folgender Fall.
Herr X hatte wärend seiner Militärzeit 1972, auf dem Heimweg Kaserne-nach Hause, einen schweren Verkehrsunfall. Da der Heimweg unterbrochen wurde, wurde der Unfall damals nicht als Wehrdienstbeschädigung (weil außerhalb der Dienstzeit) anerkannt. Herr X ist seither behindert (80 %) mit dem Merkz. G.
Die damalige priv. Unfallversicherung hat eine Schadensreulierung mit der Begründung „Militärdienst sei Kriegsdienst und Kriegsdienst sei nicht versicherbar“ abgelehnt.

Nun wurde in einem Behördenschreiben bezügl Eingliederungshilfe an Herrn X die Frage gestellt, „ist die Behinderung Folge eines Kriegsschadens?“ Nach meinem Verständniss müßte Herr X diese Frage mit „ja“ beantworten, denn nach Aussage der Vers. war Herr X damals ja im Kriegsdienst. Die Vers. stützte sich zu jener Zeit auf geltende Rechtssprechung.

Nun die Frage: Wenn Herr X zum damaligen Zeitpunkt im Kriegsdienst war, dann müßte meines Erachtens Kriegsverletzungen vorliegen.

War Herr X damals nicht im Kriegsdienst, dann hätte meines Erachtens die priv. Unfallversicherung den Schaden regulieren müssen.

Welche Tatsache ist bzw. wäre nun zutreffend?

Danke für die Antworten.
Gruß

Brett: Versicherungen wäre passender
Hallo,

es kommt grundsätzlich darauf an, ob der Unfall während der Unterbrechung des Heimweges oder aber auf dem regulären Weg vor oder nach der Unterbrechung geschah.
Selbst wenn der Weg unterbrochen gewesen wäre, gäbe es in § 81 Abs. 4 Nr. 2 SVG Ausnahmen, nach denen auch die Unterbrechung nach SVG dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz unterliegen würde.
http://www.gesetze-im-internet.de/svg/__81.html

Die Angelegenheit hätte natürlich bereits 1972 geklärt werden müssen.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

welche Staatsangehörigkeit liegt vor ?

Ist hier von einer US-Kaserne (Militärdienst)

oder

deutsche Kaserne (Bundeswehr) die Rede ?

Wenn Bundeswehr - in welcher Eigenschaft war man tätig ?
Wehrpflichtiger ?
Zeitsoldat ?
Berufsoldat ?

Gruß Merger

Die damalige priv. Unfallversicherung hat eine
Schadensreulierung mit der Begründung "Militärdienst sei Kriegsdienst

Ich kenne die Bedingungen des damaligen Vertrages nicht, aber nach heutiger Sicht ist Militärdienst durchaus nicht immer Kriegsdienst. Erst durch den Aufenthalt in Spannungsgebieten, tritt Unversicherbarkeit in der privaten Umfallversicherung ein.

Behinderung Folge eines Kriegsschadens?" Nach meinem
Verständniss müßte Herr X diese Frage mit „ja“ beantworten,
denn nach Aussage der Vers. war Herr X damals ja im Kriegsdienst.

Die Aussage der Versicherung spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Entscheidend ist, wann und wo der Unfall passiert ist.

Nun die Frage: Wenn Herr X zum damaligen Zeitpunkt im Kriegsdienst war,

Wo war er eingesetzt ? Wann passierte der Unfall ? Freizeit ? Dienstzeit ? Übung ? Manöver ?

War Herr X damals nicht im Kriegsdienst, dann hätte meines Erachtens die priv. Unfallversicherung den Schaden regulieren müssen.

So ist es.

Das wissen wir nicht, aber 1972 hätte man den offensichtlichen Widerspruch zwischen den Aussagen der Bundeswehr und der Versicherung austragen müssen.

Gruss

Barmer

Ich denke, die Bundeswehr wie auch die Beamtenschaft unterliegt nicht der gesetzlichen Unfallversicherung.

Aber wir sind uns einig: 1972 hätte der Widerspruch geklärt werden müssen.

Gruss

Barmer

Hallo Barmer,

ich habe die Vermutung, dass es sich hier nicht um einen Angehörigen der Bundeswehr, sondern um einen Soldaten der US-Army handelt.

Der Miltärdienst/Kriegsdienst passt nicht zur Bundeswehr.

Gruß Merger