Folgender Fall.
Herr X hatte wärend seiner Militärzeit 1972, auf dem Heimweg Kaserne-nach Hause, einen schweren Verkehrsunfall. Da der Heimweg unterbrochen wurde, wurde der Unfall damals nicht als Wehrdienstbeschädigung (weil außerhalb der Dienstzeit) anerkannt. Herr X ist seither behindert (80 %) mit dem Merkz. G.
Die damalige priv. Unfallversicherung hat eine Schadensreulierung mit der Begründung „Militärdienst sei Kriegsdienst und Kriegsdienst sei nicht versicherbar“ abgelehnt.
Nun wurde in einem Behördenschreiben bezügl Eingliederungshilfe an Herrn X die Frage gestellt, „ist die Behinderung Folge eines Kriegsschadens?“ Nach meinem Verständniss müßte Herr X diese Frage mit „ja“ beantworten, denn nach Aussage der Vers. war Herr X damals ja im Kriegsdienst. Die Vers. stützte sich zu jener Zeit auf geltende Rechtssprechung.
Nun die Frage: Wenn Herr X zum damaligen Zeitpunkt im Kriegsdienst war, dann müßte meines Erachtens Kriegsverletzungen vorliegen.
War Herr X damals nicht im Kriegsdienst, dann hätte meines Erachtens die priv. Unfallversicherung den Schaden regulieren müssen.
Welche Tatsache ist bzw. wäre nun zutreffend?
Danke für die Antworten.
Gruß