Folgender Fall.
Herr X hatte wärend seiner Militärzeit 1972, auf dem Heimweg Kaserne-nach Hause, einen schweren Verkehrsunfall. Da der Heimweg unterbrochen wurde, wurde der Unfall damals nicht als Wehrdienstbeschädigung (weil außerhalb der Dienstzeit) anerkannt. Herr X ist seither behindert (80 %) mit dem Merkz. G.
Die damalige priv. Unfallversicherung hat eine Schadensreulierung mit der Begründung „Militärdienst sei Kriegsdienst und Kriegsdienst sei nicht versicherbar“ abgelehnt.
Nun wurde in einem Behördenschreiben bezügl Eingliederungshilfe an Herrn X die Frage gestellt, „ist die Behinderung Folge eines Kriegsschadens?“ Nach meinem Verständniss müßte Herr X diese Frage mit „ja“ beantworten, denn nach Aussage der Vers. war Herr X damals ja im Kriegsdienst. Die Vers. stützte sich zu jener Zeit auf geltende Rechtssprechung.
Nun die Frage: Wenn Herr X zum damaligen Zeitpunkt im Kriegsdienst war, dann müßte meines Erachtens Kriegsverletzungen vorliegen.
War Herr X damals nicht im Kriegsdienst, dann hätte meines Erachtens die priv. Unfallversicherung den Schaden regulieren müssen.
es kommt grundsätzlich darauf an, ob der Unfall während der Unterbrechung des Heimweges oder aber auf dem regulären Weg vor oder nach der Unterbrechung geschah.
Selbst wenn der Weg unterbrochen gewesen wäre, gäbe es in § 81 Abs. 4 Nr. 2 SVG Ausnahmen, nach denen auch die Unterbrechung nach SVG dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz unterliegen würde. http://www.gesetze-im-internet.de/svg/__81.html
Die Angelegenheit hätte natürlich bereits 1972 geklärt werden müssen.
Die damalige priv. Unfallversicherung hat eine
Schadensreulierung mit der Begründung "Militärdienst sei Kriegsdienst
Ich kenne die Bedingungen des damaligen Vertrages nicht, aber nach heutiger Sicht ist Militärdienst durchaus nicht immer Kriegsdienst. Erst durch den Aufenthalt in Spannungsgebieten, tritt Unversicherbarkeit in der privaten Umfallversicherung ein.
Behinderung Folge eines Kriegsschadens?" Nach meinem
Verständniss müßte Herr X diese Frage mit „ja“ beantworten,
denn nach Aussage der Vers. war Herr X damals ja im Kriegsdienst.
Die Aussage der Versicherung spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Entscheidend ist, wann und wo der Unfall passiert ist.
Nun die Frage: Wenn Herr X zum damaligen Zeitpunkt im Kriegsdienst war,
Wo war er eingesetzt ? Wann passierte der Unfall ? Freizeit ? Dienstzeit ? Übung ? Manöver ?
War Herr X damals nicht im Kriegsdienst, dann hätte meines Erachtens die priv. Unfallversicherung den Schaden regulieren müssen.