-Werde ich beim Bewerbungsverfahren des Zoll benachteiligt,
weil ich Zivildienst geleistet habe??
Nein, so konsequent logisch, dass eine Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen auch den Dienst in anderen bewaffneten Teilen der Exekutive ausschließt ist man in Deutschland im Gegensatz zu anderen Staaten nicht.
-Ich muss zum Zivi antreten, wenn ich mein Abi habe?
Dann wenn du deinen Einberufungsbescheid erhältst. Dementsprechend solltest du das entsprechend deiner persönlichen Planung selbst steuern.
-Bewirbt man sich gegen Ende des Zivildienstes um einen
Ausbildungsplatz?
Wäre an sich etwas spät - aber beim Zoll gibt es festgeschriebene Bewerbungsfristen. Einfach mal nachschauen, wie es passt.
Nein, so konsequent logisch, dass eine
Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen auch den Dienst
in anderen bewaffneten Teilen der Exekutive ausschließt ist
man in Deutschland im Gegensatz zu anderen Staaten nicht.
Naja, es kommt ja drauf an, in welchem Bereich man eingesetzt wird - auch ich bin trotz abgeleisteten Zivildienstes nun in einer Organisation, die hauptsächlich für ihren Waffengebrauch bekannt ist - obwohl ich lt. österreichischen Recht bis vor kurzem eine Waffe nicht mal ansehen durfte.
Abgesehen davon haben wir Österreicher einen Zivi als Verteidigungsminister …
Grüße,
Tomh
PS: Dass man den Dienst an der Waffe ablehnt, heißt noch nicht, dass man das System drumherum ebenfalls ablehnt.
Abgesehen davon haben wir Österreicher einen Zivi als
Verteidigungsminister …
Ich weiß, aber heutzutage hat das Gewissen eines Politikers ja durchschnittlich eine Halbwertszeit von unter 24 Stunden.
PS: Dass man den Dienst an der Waffe ablehnt, heißt noch
nicht, dass man das System drumherum ebenfalls ablehnt.
Aus Ablehnung resultiert kein Anspruch auf Kriegsdienstverweigerung.
Wer aus Gewissensgründen verweigert, der ist nunmal schlicht nicht in der Lage das „System“, vielmehr den Staat und die Gesellschaft zu verteidigen - deswegen verweigert er ja.
Und wenn jemand schon nicht in der Lage ist, diese höchste Gut, das eine Solidargemeinschaft hat, zu verteidigen, dann wird er erst recht nicht die Aufgaben anderer bewaffneter Teile der Exekutive wahrnehmen können, die Waffen zum Schutz weit geringerwertiger Rechtsgüter einsetzen - zumindest, wenn man konsequent logisch ist.
-Werde ich beim Bewerbungsverfahren des Zoll benachteiligt,
weil ich Zivildienst geleistet habe??
Im normalfall nicht. Meines erachtens nach ist dies kein Grund zur Ablehnung einer Bewerbung
-Ich muss zum Zivi antreten, wenn ich mein Abi habe?
Nur wenn du folgende bedingungen NICHT erfüllst:
-Hast du beim Abschluss bereits einen Studiumplatz?
-Bist du berheiratet?
-Hast du ein Kind?
Dies gilt hier in Deutschland. Bin mir nicht sicher ob es auf österreichischem Grund genauso ist
-Bewirbt man sich gegen Ende des Zivildienstes um einen
Ausbildungsplatz?
Im normalfall bewirbst du dich währendessen von dir aus.
Musst aber in der Bewerbung auch angeben, dass du dich im Zivildienst befindest und erst am Ende (datum angeben!!!) anfangen kannst
-Ich muss zum Zivi antreten, wenn ich mein Abi habe?
Nur wenn du folgende bedingungen NICHT erfüllst:
-Hast du beim Abschluss bereits einen Studiumplatz?
-Bist du berheiratet?
-Hast du ein Kind?
Dies gilt hier in Deutschland. Bin mir nicht sicher ob es auf
österreichischem Grund genauso ist
Nein, das gilt auch hier in Deutschland nicht!
Mir graut es immer ein wenig, wenn Wehrpflichtigen gegenüber solche aus Unkenntnis geborene Aussagen gemacht werden! Ich weiß nicht, ob manchen Leuten bewusst ist, dass etwas unbedarfte Menschen sich durch solche Unsinnsaussagen in Situationen bringen lassen in denen sie sich im Zweifelsfall sogar strafbar machen.
Hab ich leider oft genug erleben müssen. Wenn man keine Ahnung hat…
Ein Studienplatz ist kein Rückstellungsgrund! War er noch nie! Ein Rückstellungsgrund ist nach §12 (4) 3. b) Wehrpflichtgesetz ein Studium in dem das dritte Studiensemester bei Dienstantritt erreicht wäre. Eine Rückstellung erfolgt auf Antrag! Das ist kein Automatismus.
Wehrpflichtige, die verheiratet sind oder elterliche Sorge ausüben können nach §11 (2) 3. a) und c) auf Antrag von der Wehrpflicht befreit werden. Das ist ebenfalls kein Automatismus.