Kriegsdienstverweigerung

Hallo,
ich hab zwar noch ein bisschen Zeit aber es kann ja nie zu früh sein, alles zu wissen. :smile:

Ich will gar nicht soviel labern, sondern kurz und knapp meine Fragen stellen…:

-Werde ich beim Bewerbungsverfahren des Zoll benachteiligt, weil ich Zivildienst geleistet habe??

-Ich muss zum Zivi antreten, wenn ich mein Abi habe?

-Bewirbt man sich gegen Ende des Zivildienstes um einen Ausbildungsplatz?

Das interessiert mich wirklich brennend.

Ich hoffe, das viele Antworten auf mich prasseln werden… :smile:

LG Robin

Auch hallo

-Werde ich beim Bewerbungsverfahren des Zoll benachteiligt,
weil ich Zivildienst geleistet habe??

k.A., aber bei schlechten Bewerbungsunterlagen wird es vermutlich ohnehin keine Zusage geben…

-Ich muss zum Zivi antreten, wenn ich mein Abi habe?

Nicht zwingend. Aber es ist besser, die Pflicht zuerst zu erledigen, damit man sich auf Studium oder Ausbildung ohne Unterbrechung konzentrieren kann.

-Bewirbt man sich gegen Ende des Zivildienstes um einen
Ausbildungsplatz?

Man kann sich jederzeit auf eine Ausbildungsplatz bewerben.

ps: http://www.zivildienst.de

mfg M.L.

-Werde ich beim Bewerbungsverfahren des Zoll benachteiligt,
weil ich Zivildienst geleistet habe??

Nein, so konsequent logisch, dass eine Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen auch den Dienst in anderen bewaffneten Teilen der Exekutive ausschließt ist man in Deutschland im Gegensatz zu anderen Staaten nicht.

-Ich muss zum Zivi antreten, wenn ich mein Abi habe?

Dann wenn du deinen Einberufungsbescheid erhältst. Dementsprechend solltest du das entsprechend deiner persönlichen Planung selbst steuern.

-Bewirbt man sich gegen Ende des Zivildienstes um einen
Ausbildungsplatz?

Wäre an sich etwas spät - aber beim Zoll gibt es festgeschriebene Bewerbungsfristen. Einfach mal nachschauen, wie es passt.

Gruß Andi

Hi!

Nein, so konsequent logisch, dass eine
Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen auch den Dienst
in anderen bewaffneten Teilen der Exekutive ausschließt ist
man in Deutschland im Gegensatz zu anderen Staaten nicht.

Naja, es kommt ja drauf an, in welchem Bereich man eingesetzt wird - auch ich bin trotz abgeleisteten Zivildienstes nun in einer Organisation, die hauptsächlich für ihren Waffengebrauch bekannt ist - obwohl ich lt. österreichischen Recht bis vor kurzem eine Waffe nicht mal ansehen durfte.

Abgesehen davon haben wir Österreicher einen Zivi als Verteidigungsminister …

Grüße,
Tomh

PS: Dass man den Dienst an der Waffe ablehnt, heißt noch nicht, dass man das System drumherum ebenfalls ablehnt.

Abgesehen davon haben wir Österreicher einen Zivi als
Verteidigungsminister …

Ich weiß, aber heutzutage hat das Gewissen eines Politikers ja durchschnittlich eine Halbwertszeit von unter 24 Stunden.

PS: Dass man den Dienst an der Waffe ablehnt, heißt noch
nicht, dass man das System drumherum ebenfalls ablehnt.

Aus Ablehnung resultiert kein Anspruch auf Kriegsdienstverweigerung.
Wer aus Gewissensgründen verweigert, der ist nunmal schlicht nicht in der Lage das „System“, vielmehr den Staat und die Gesellschaft zu verteidigen - deswegen verweigert er ja.
Und wenn jemand schon nicht in der Lage ist, diese höchste Gut, das eine Solidargemeinschaft hat, zu verteidigen, dann wird er erst recht nicht die Aufgaben anderer bewaffneter Teile der Exekutive wahrnehmen können, die Waffen zum Schutz weit geringerwertiger Rechtsgüter einsetzen - zumindest, wenn man konsequent logisch ist.

Gruß Andreas

-Werde ich beim Bewerbungsverfahren des Zoll benachteiligt,
weil ich Zivildienst geleistet habe??

Im normalfall nicht. Meines erachtens nach ist dies kein Grund zur Ablehnung einer Bewerbung

-Ich muss zum Zivi antreten, wenn ich mein Abi habe?

Nur wenn du folgende bedingungen NICHT erfüllst:
-Hast du beim Abschluss bereits einen Studiumplatz?
-Bist du berheiratet?
-Hast du ein Kind?
Dies gilt hier in Deutschland. Bin mir nicht sicher ob es auf österreichischem Grund genauso ist :stuck_out_tongue:

-Bewirbt man sich gegen Ende des Zivildienstes um einen
Ausbildungsplatz?

Im normalfall bewirbst du dich währendessen von dir aus.
Musst aber in der Bewerbung auch angeben, dass du dich im Zivildienst befindest und erst am Ende (datum angeben!!!) anfangen kannst

mfg

-Ich muss zum Zivi antreten, wenn ich mein Abi habe?

Nur wenn du folgende bedingungen NICHT erfüllst:
-Hast du beim Abschluss bereits einen Studiumplatz?
-Bist du berheiratet?
-Hast du ein Kind?
Dies gilt hier in Deutschland. Bin mir nicht sicher ob es auf
österreichischem Grund genauso ist :stuck_out_tongue:

Nein, das gilt auch hier in Deutschland nicht!

Mir graut es immer ein wenig, wenn Wehrpflichtigen gegenüber solche aus Unkenntnis geborene Aussagen gemacht werden! Ich weiß nicht, ob manchen Leuten bewusst ist, dass etwas unbedarfte Menschen sich durch solche Unsinnsaussagen in Situationen bringen lassen in denen sie sich im Zweifelsfall sogar strafbar machen.
Hab ich leider oft genug erleben müssen. Wenn man keine Ahnung hat…

Ein Studienplatz ist kein Rückstellungsgrund! War er noch nie! Ein Rückstellungsgrund ist nach §12 (4) 3. b) Wehrpflichtgesetz ein Studium in dem das dritte Studiensemester bei Dienstantritt erreicht wäre. Eine Rückstellung erfolgt auf Antrag! Das ist kein Automatismus.

Wehrpflichtige, die verheiratet sind oder elterliche Sorge ausüben können nach §11 (2) 3. a) und c) auf Antrag von der Wehrpflicht befreit werden. Das ist ebenfalls kein Automatismus.

Gruß Andreas

Dann hab ich an meinem schulinformationsabend für angehende zivil-/Wehrdienstleistende falsche informationen erhalten^^

sollte ich wirklich daneben gelegen sein tut es mir natürlich leid :confused:
aber wieder was dazu gelernt^^
danke =^.^=

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