Hallo.
Ich habe mal eine Frage, die Ihr mir vielleicht beantworten könnt.
Da mir schon lang klar war dass der Wehrdienst für mich nichts ist, habe ich vor kurzem meinen Kriegsdienstverweigerungs-Antrag an das Kreiswehrersatzamt geschickt.
Heute erhielt ich auch schon relativ schnell eine Antwort.
Darin steht ein Satz, dessen Aussage ich nicht so richtig zu deuten vermag.
Ich zitiere einfach mal kurz:
„Ich weise Sie darauf hin, dass nach der Weiterleitung Ihres Antrages der Schriftverkehr ausschließlich mit dem Bundesamt für Zivildienst, 50964 Köln, zu führen ist.
Da es nach Abschluss der Musterung in der Regel vier bis sechs Wochen dauert, bis der Bearbeiter Zugriff auf Ihre Personalakte und Ihren Datensatz hat, rate ich Ihnen, so lange von einer Kontaktaufnahme – telefonisch oder schriftlich – Abstand zu nehmen. „
So, nun die Frage die sich mir stellt.
Gemustert bin ich schon lange. Ist der Verweis auf die vier bis sechs Wochen im Falle dessen, dass ich gerade erst gemustert worden wäre, oder lassen die sich jetzt wirklich 4-6 Wochen Zeit bis die Akten mal nach Köln geschickt werden ? Ist halt die Frage wie da jetzt „Musterung“ interpretiert wird.
Möchte halt dass das Ganze relativ flott und zügig über die Bühne geht ohne da jetzt Wochen zu warten. Der Zuständige Berater für mich vom Bundesamt für Zivildienst sagte auch dass es relativ flott bei Ihnen geht sobald die Akten da sind, vor allem weil jetzt auch kein polizeiliches Führungszeugnis ab November mehr benötigt wird und in dringenden Fällen auch Akten bevorzugt behandelt werden können.
WEiss jemand wie das jetzt gedeutet werden soll ?
Brauche meinen KDV Bescheid nämlich relativ schnell weil ich eine Stelle in Aussicht habe die ich unbedingt will aber die brauchen ja auch den Bescheid. WEiss da jemand vielleicht was wie man da nachhelfen kann oder kann mir wenigstens sagen wie diese Frist zu deuten ist?
Kennst jemand da vielelicht auch ein spezielles Forum für ?
Vielen Dank schon im Voraus!