Kriegsgefangene Franzosen haben bis Kriegsende in Deutschland gearbeitet, auf welcher Rechtsgrundlage eigentlich, der Krieg mit Frankreich war doch schon 1940 beendet, oder gabs gar keine Rechtsgrundlage? Oder waren das gar keine Kriegsgefangenen sondern zivile Zwangsarbeiter und gabs für deren Zwandsarbeit eine Rechtsgrundlage?
Hallo !
In einer Rede vor französischen Arbeitern erklärt Regierungschef Laval, daß es das »höhere Interesse Frankreichs« verlange, mit Deutschland eine Politik der Verständigung zu treiben. Seit dem Waffenstillstand vom Juni 1940 habe Deutschland bereits 600.000 französische Kriegsgefangene entlassen, doch sei nun der Einsatz französischer Arbeiter in der deutschen Industrie notwendig, der auch den französischen Kriegsgefangenen zugute käme. Damit wird zugleich auch der verstärkte Einsatz französischer Arbeitskräfte in Deutschland angekündigt, der andererseits in der Folgezeit der französischen »Résistance« viele Kräfte zuführt.
[Tageschronik: 21. Oktober 1942. Das Dritte Reich, S. 5724
(vgl. DGK Bd. 2.2, S. 302) © Droste/Directmedia]
Eine Nachbarin von uns ist das Ergebnis dieser Zeit. Ihr Vater ist einer dieser Fremdarbeiter. Und sie ist stolz darauf.
mfgConrad
In dem Buch wird einiges zu dem Thema erzählt, es ist die Autobiografie eines franz. Zwangsarbeiter. http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3548222536
Da wird auch das Thema Tausch Kriegsgefangene/„Freiwillige“ Arbeitskräfte für Deutschland behandelt … ist auf jeden Fall lesenswert.
Gruss Jan
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Kriegsgefangen mit der Ausnahme der Offiziere durften zum Arbeitseinsatz nach allgemeinem usus bzw. der Haager LKO eingesetzt werden. Die Entlassung von Kriesggefangenen obliegt m. W. der Verhandlung der kriegsführenden Parteien.